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Patricia Schlesinger, frühere RBB-Intendantin.

© picture alliance/dpa/dpa-Zentralbild/Britta Pedersen

Rundfunk Berlin-Brandenburg erhöht Summe deutlich: RBB fordert von Schlesinger mehr als eine Viertelmillion Euro

Im Rechtsstreit mit Patricia Schlesinger erhöht der RBB den Druck. Mehr als 270.000 Euro soll die entlassene Intendantin zurückzahlen.

Der in die Senderkrise gestürzte Rundfunk Berlin-Brandenburg (RBB) erhöht vor Gericht seine Rückforderung gegen die entlassene Intendantin Patricia Schlesinger. Eine Sprecherin des Landgerichts Berlin teilte auf Anfrage der Deutschen Presse-Agentur mit, der öffentlich-rechtliche Sender mache nunmehr knapp 270.000 Euro geltend. Ursprünglich seien es knapp 30.000 Euro gewesen. Ein Verhandlungstermin steht noch nicht fest.

Es geht den Gerichtsangaben zufolge im Wesentlichen um die Rückzahlung variabler Vergütungen. Die bisherige Forderung stützte sich auf eine Zahlung im Jahr 2019. Nun werde die Vergütung aus mehreren Jahren gefordert. Der RBB hatte mehrmals auf dpa-Anfrage mitgeteilt, dass man sich zu laufenden Verfahren nicht äußere.

Im Sommer 2022 stürzte der ARD-Sender in eine tiefe Krise um Vorwürfe der Vetternwirtschaft und Verschwendung gegen die damalige Intendantin Schlesinger und den zurückgetretenen Senderchefkontrolleur Wolf-Dieter Wolf. Beide wiesen die Vorwürfe zurück. Die Generalstaatsanwaltschaft Berlin ermittelt noch. Bis zum rechtskräftigen Abschluss des Verfahrens gilt die Unschuldsvermutung.

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Auch Schlesinger erhebt Forderungen

Unabhängig von diesen Ermittlungen gibt es das Verfahren am Landgericht, zu dem noch kein Termin feststeht. In dem Verfahren erheben jeweils beide Parteien Forderungen. Schlesinger klagte als erstes gegen den RBB. Die 62-Jährige verlangt nach früheren Landgerichtsangaben Ruhegeld auf Grundlage des beendeten Dienstverhältnisses.

Ihr Medienanwalt hatte im Februar von einer Betriebsrente gesprochen. Mit Ruhegeld ist gemeint, dass man auch nach der Beendigung eines Arbeitsverhältnisses unter bestimmten Voraussetzungen Geld vom früheren Arbeitgeber bekommt.

Der RBB reagierte daraufhin mit einer sogenannten Widerklage, in der er mittlerweile laut Gericht die beschriebenen knapp 270.000 Euro verlangt.

Teil dieses ganzen Rechtsstreits ist auch der ehemalige Senderchefkontrolleur Wolf. Er klinkte sich nach Gerichtsauskünften vom Juli als sogenannter Nebenintervenient auf Seiten Schlesingers ein. Wolf hatte sich damals auf dpa-Anfrage nicht dazu geäußert.

Unter dem juristischen Fachbegriff „Nebenintervenient“ versteht man jemanden, der als Unterstützung für eine der Streitparteien fungieren kann und dieser beitritt. Er selbst kann das Verfahren aber nicht grundsätzlich verändern oder selbst zur Streitpartei werden. Es ist quasi eine Position in hinterer Reihe, die mitagieren kann. (dpa)

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