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Der Journalist Julian Reichelt (l.) mit Ministerin Svenja Schulze in einer Bildmontage.

© dpa/Jörg Carstensen, Imago/Rüdiger Wölk, Montage: TSP

Ministerin Schulze scheitert mit Klage: Julian Reichelts Fake-News zu Taliban sind Kritik

„Entwicklungshilfe an die Taliban“ – das wollte SPD-Politikerin Svenja Schulze dem Journalisten verbieten lassen. Das Landgericht Berlin sieht dafür keinen Grund.

Es war ein ungewöhnliches Unterfangen, nun ist es vorläufig gescheitert: Das Landgericht Berlin hat eine Unterlassungsforderung von Bundesentwicklungsministerin Svenja Schulze (SPD) gegen den Journalisten und früheren „Bild“-Chefredakteur Julian Reichelt zurückgewiesen. Reichelt habe eine „zulässige Meinungsäußerung“ getätigt, heißt es in dem Beschluss (Az.: 27 0 410/23).

Reichelt soll es nach Schulzes Willen unterlassen, eine auf der Plattform X veröffentlichte „falsche Tatsachenbehauptung in Bezug auf die Bundesrepublik Deutschland“ zu veröffentlichen oder zu verbreiten. In einem Tweet Ende August hatte Reichelt auf einen Bericht seines Portals „Nius“ („Die Stimme der Mehrheit“) aufmerksam gemacht.

In der Überschrift der „Nius“-Meldung hieß es: „Deutschland zahlt wieder Entwicklungshilfe für Afghanistan“. Reichelt bemerkte dazu: „Deutschland zahlte in den letzten zwei Jahren 370 MILLIONEN EURO (!!!) Entwicklungshilfe an die TALIBAN (!!!!!!). Wir leben im Irrenhaus“. So ging es im üblichen Empörungsmodus weiter.

Es ist nicht Aufgabe des Gerichts zu prüfen, ob die (. . . ) Meinung schädlich, wertlos oder polemisch ist.

Das Landgericht Berlin in seinem Beschluss zu Schulzes Unterlassungsforderung

Schulze stieß sich an der Behauptung, die Regierung finanziere die Taliban. Es fließe schließlich kein Geld an die islamistischen Machthaber, argumentierte sie, sondern man unterstütze die afghanische Bevölkerung ausschließlich „regierungsfern“ über die Weltbank, UN-Organisationen und Nichtregierungsorganisationen.

Nach Ansicht des Gerichts hat Schulze Reichelts Mitteilung allerdings aus dem Kontext gerissen. Der Journalist beziehe sich hier auf den mit seiner Aussage verlinkten Bericht des „Nius“-Portals, wonach Deutschland wieder „Entwicklungshilfe für Afghanistan“ zahle. Reichelts Aussage, Deutschland zahle „Entwicklungshilfe an die Taliban“, sei daher als eine „nicht dem Beweis zugängliche und überspitzte Kritik zu verstehen“.

Reichelt wolle damit sagen, die Bundesrepublik unterstütze die Taliban, indem sie über dritte Stellen Projekte in dem Land fördere und damit Leistungen – etwa solche der Daseinsvorsorge – erbringen lasse, die ohne ausländische Unterstützung von den Taliban erbracht werden müssten.

„Gleichermaßen kann die Äußerung als Befürchtung dahin verstanden werden, dass die Gelder über Umwege trotz möglicher Vorkehrungen in den Einflussbereich der Taliban gelangen können.“ Bereits im Begriff „Taliban“ sieht das Gericht ein „wertendes Element“.

Die Ministerin hat nun zwei Wochen Zeit, um gegen den Beschluss Beschwerde zu erheben. Ob sie damit Aussicht auf Erfolg hätte, dürfte zweifelhaft sein. Meinungsäußerungen sind deutlich schwerer zu verbieten als Tatsachenbehauptungen. Besondere Anforderungen gelten, wenn in diesem Zusammenhang Behörden gegen Private vorgehen, die – im Gegensatz zu Behörden – Grundrechtsträger sind.

Vor diesem Hintergrund verzichten gerade Bundesministerien regelmäßig darauf, echte oder vermeintliche Falschbehauptungen über ihre Tätigkeiten vor Gericht zu bringen. Eine Umfrage des Tagesspiegels hat ergeben, dass im laufenden Jahr noch kein Ministerium auf ein vergleichbares Ansinnen kam, wie Schulze es jetzt – mit anwaltlicher Hilfe – verfolgen lässt.

Zudem kann bei solchen Aktivitäten schnell der Eindruck entstehen, Regierungsbehörden wollten Presseleuten „einen Maulkorb verpassen“.

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