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Asylbewerber in Deutschland.

© imago/Emmanuele Contini/Bearbeitung: Tagesspiegel

Debatte um Migration: Was bringt eine Arbeitspflicht für Asylbewerber?

Die politische Debatte um eine mögliche Verpflichtung von Asylbewerbern zu gemeinnütziger Arbeit nimmt Fahrt auf. Drei Experten analysieren, wie sinnvoll die Maßnahme ist.

In Österreich sollen Asylbewerber im Gegenzug zur Grundversorgung künftig verpflichtet werden, gemeinnützige Arbeit zu leisten. Ähnliches fordert auch die CDU in Baden-Württemberg. Aufseiten der SPD befürwortet Entwicklungsministerin Svenja Schulze den Vorschlag ebenfalls.

Ist es sinnvoll, die Integration von Asylbewerbern mit einer Arbeitspflicht voranzubringen? Drei Experten antworten. Alle Folgen von „3 auf 1“ finden Sie hier.


Angebot und Nachfrage müssen in Einklang gebracht werden

Die meisten Menschen wollen arbeiten – auch Geflüchtete, die als Asylbewerber zu uns kommen. Diese Menschen haben häufig in ihrem Heimatland in ihrem erlernten Beruf gearbeitet und Fähigkeiten erworben. Gleichzeitig gibt es in Deutschland aufgrund seines demografischen Problems einen erheblichen Arbeitskräftebedarf.

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Angebot und Nachfrage gilt es nun in Einklang zu bringen. Eine Herausforderung: Geflüchtete benötigen Sprachkurse. Unternehmen, die Geflüchtete einstellen, müssen über Probearbeit deren berufliche Fähigkeiten analysieren, Geflüchtete weiterqualifizieren und vieles mehr. Und doch haben diese Abläufe zuletzt gut funktioniert. Mehr als die Hälfte der Geflüchteten der Jahre 2015 und danach hat eine abhängige Beschäftigung gefunden. Sie tragen als Steuerzahler und Konsumenten positiv zur deutschen Wirtschaft bei.

Statt einer Arbeitspflicht das Wort zu reden, die Arbeitsunwillen impliziert, sollte die Politik in Deutschland bürokratische Hemmnisse für Asylbewerber abbauen. So erschwert es die Zuteilung nach dem Königsteiner Schlüssel, der die Bedarfe der lokalen Arbeitsmärkte ignoriert, diesen Menschen, eine passende Arbeit zu finden, die sie freiwillig machen würden.


Gemeinnützige Arbeit könnte Integration unterstützen

Dies hängt sehr stark davon ab, was die Alternative wäre. Eine Verpflichtung zur gemeinnützigen Arbeit ist dann nicht sinnvoll, wenn die Alternative die Teilnahme an einem Sprachkurs, einer Ausbildung oder Arbeit ist. Wenn aber der/die Asylbewerber/-in keine Ausbildung macht oder keine Arbeit hat und vielleicht frustriert in einem Aufnahmezentrum sitzt, dann kann eine solche Auflage jedoch sinnvoll sein. Sie könnte die Integration der Asylbewerber/-innen in die Gesellschaft und das Erlernen der Sprache unterstützen.

Eine andere, wünschenswerte Maßnahme bestünde darin, arbeitenden Asylsuchenden ihre Arbeitserlaubnis nicht zu entziehen. Denn oft bekommen Asylsuchende schon während des Asylprozesses eine Arbeitserlaubnis.

Sollte der Asylantrag nach mehreren Monaten, manchmal nach über einem Jahr, abgelehnt werden, dann wird die Arbeitserlaubnis zurückgenommen. Die Asylsuchenden verlieren sofort ihre Arbeit, und deutsche Firmen verlieren ihre dringend benötigten Arbeitskräfte. Oft werden abgelehnte Asylbewerber aber nicht abgeschoben, sondern sie bleiben geduldet. Dann aber ohne Arbeit. Das müsste geändert werden.


Gemeinnützige Arbeit bereitet nicht auf den Arbeitsmarkt vor

Paragraf 5 des Asylbewerberleistungsgesetzes bietet schon länger die Möglichkeit, Asylbewerber*innen zu gemeinnütziger Arbeit in den Unterkünften zu verpflichten. Diese Möglichkeit wird anscheinend kaum genutzt. Das mag am Organisationsaufwand für die Unterkünfte liegen oder daran, dass das Kürzen von Leistungen kaum Sanktionskraft entwickelt, wenn diese bereits sehr schmal sind.

In der Forderung nach der Ausweitung der Pflicht schwingt der Vorwurf mit, Asylbewerber*innen könnten oder wollten nicht arbeiten. Zugleich sind sie mit einem Arbeitsverbot belegt. Verpflichtende gemeinnützige Arbeit bereitet Asylbewerber*innen nicht auf den Arbeitsmarkt vor und ist in der Umsetzung aufwändig und teuer.

Zudem ist die Verpflichtung zu gemeinnütziger Arbeit menschenrechtlich bedenklich. Eine solche Arbeitspflicht gibt es in Deutschland sonst nur als Strafe, die durch Gerichte verhängt wird. Sinnvoll wäre es stattdessen, allen Asylbewerber*innen die Teilnahme an Integrationskursen bereits während ihrer Wartezeit im Verfahren zu ermöglichen – und so Grundlagen für die Integration in Deutschland zu legen.

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