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FDP-Vize Wolfgang Kubicki.

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Update

Nach Gerichtsentscheidung: Kubicki sieht Verabschiedung des Heizungsgesetzes erst im September 

Der Bundestag kann das von der Ampel beschlossene Heizungsgesetz nicht wie geplant in den kommenden Tagen verabschieden. Ein CDU-Abgeordneter hatte gegen das Gesetzespaket einen Eilantrag eingereicht.

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Der Bundestag kann das von der Ampel-Koalition beschlossene Heizungsgesetz nicht wie geplant in den kommenden Tagen verabschieden. Das Bundesverfassungsgericht gab am Mittwoch einem Eilantrag des CDU-Abgeordneten Thomas Heilmann gegen das Gesetzgebungsverfahren statt.

Die Karlsruher Richter gaben dem Parlament auf, die zweite und dritte Lesung des von der Bundesregierung beschlossenen Gesetzentwurfs zu verschieben.

Es liege „auf der Hand“, dass die Ausgestaltung des Gesetzgebungsverfahrens zum Gebäudeenergiegesetz (GEG) die vom Grundgesetz garantierten Beteiligungsrechte des Abgeordneten „möglicherweise“ verletzen könne, erklärte das Bundesverfassungsgericht in der Begründung der Entscheidung.

Heilmann selbst sagte am Donnerstagvormittag in der Bundespressekonferenz in Berlin, er habe mit seiner erfolgreichen Klage gegen das der Ampel-Koalition aus SPD, Grünen und FDP nach eigener Einschätzung „einen Gefallen getan“. Wenn das Gesetzgebungsverfahren nicht ordentlich ablaufe, entstehe die Gefahr, ein formell verfassungswidriges Gesetz zu beschließen, sagte er.

„Eine Verfassungsbeschwerde zu diesem Gesetz kommt so sicher wie das Amen in der Kirche“, sagte Heilmann. „Eine Verfassungsbeschwerde gegen dieses Gesetz hätte Erfolg gehabt.“ Dann wäre das Gesetz später aufgehoben worden, was für den Klimaschutz „die allerschlechteste Lösung“ gewesen wäre. „Die Verfahren des Deutschen Bundestags leiden seit längerem an Übereilung, an Hetze“ und damit an mangelnder Sorgfalt, sagte Heilmann.

Heilmann, der auch Vorsitzender der Klimaunion in der CDU/CSU ist, betonte aber auch, dass sich seine Verfassungsbeschwerde nicht gegen das neue Gebäudeenergiegesetz an sich gerichtet habe. Er halte es vielmehr ausdrücklich für richtig, fossile Energie „so effektiv wie möglich einzusparen, auch im Gebäudesektor“. Er halte „nicht das Gesetz für furchtbar“, es müsse aber die Möglichkeit geben, „wichtige Details“ noch einmal zu beraten.

Ende Juni hatte sich die Koalition aus SPD, Grünen und FDP nach wochenlangem Streit auf letzte Details des Heizungsgesetzes geeinigt. Der Gesetzentwurf sollte eigentlich noch in dieser Woche in der letzten regulären Sitzung des Parlaments vor der Sommerpause endgültig verabschiedet werden. Im Vergleich zum ursprünglich ins Parlament eingebrachten Entwurf gab es allerdings deutliche Änderungen.

Das Bundesverfassungsgericht gab dem Eilantrag nun mit fünf zu zwei Stimmen statt

Eilantragsteller Heilmann sah daher „massive Mängel“ an dem Gesetz und beklagte eine „unzulässige Fristverkürzung“, die es ihm als Abgeordneten unmöglich mache, die Vorlage zu prüfen. Heilmann hatte das Verfahren bei Einreichung des Eilantrags Ende Juni als „verfassungswidrig“ bezeichnet und der Ampel-Koalition vorgeworfen, mit einem „Last-minute-Gesetzespaket“ die Wärmewende zu ruinieren.

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Das Bundesverfassungsgericht gab dem Eilantrag mit fünf zu zwei Stimmen statt. Nach Ansicht der Richter überwiegt das „Interesse an der Vermeidung einer irreversiblen Verletzung“ der vom Grundgesetz geschützten Beteiligungsrechte des CDU-Abgeordneten Heilmann den „Eingriff in die Verfahrensautonomie“ des Bundestags. Das Gesetzgebungsverfahren werde schließlich durch die verschobene Abstimmung „lediglich verzögert“.

In der Entscheidungsbegründung wird zudem die Möglichkeit einer Sondersitzung des Bundestags erwähnt, in der das Gesetz schon vor dem Ende der parlamentarischen Sommerpause verabschiedet werden könnte.

CDU-Chef Friedrich Merz.
CDU-Chef Friedrich Merz.

© Imago/Political-Moments

Der CDU-Chef und Unionsfraktionsvorsitzende Merz nannte die Entscheidung der Karlsruher Richter im Kurzbotschaftendienst Twitter eine „schwere Niederlage für die Bundesregierung von Olaf Scholz“. Den „unsäglichen Umgang“ der Ampel-Koalition mit dem Parlament sei „nun ein Riegel vorgeschoben“ worden. Die Regierung wäre Merz zufolge „gut beraten“, das Urteil zum „Innehalten zu Nutzen“.

CSU-Landesgruppenchef Alexander Dobrindt bezeichnete das Vorgehen der Koalition gegenüber der Nachrichtenagentur AFP als „respektlosen Umgang mit den Parlamentsrechten und der Öffentlichkeit“, dem Karlsruhe nun ein „Stoppschild“ aufgestellt habe. Die Ampel solle „in sich gehen“ und das „Murks-Gesetz endlich einstampfen“, ergänzte Dobrindt mit Blick auf das Heizungsgesetz.

Auch zwei FDP-Politiker begrüßten die Entscheidung des Gerichts. Diese komme „nicht überraschend“, sagte der FDP-Vize Wolfgang Kubicki der Funke Mediengruppe. Sie sei „die verdiente Quittung für die Grünen, die in dieses Verfahren einen unerklärlichen Druck hinein gegeben haben“, erklärte er.

Sondersitzung, oder nicht?

Gegenüber der „Welt“ sprach sich Kubicki gegen eine Sondersitzung vor der Sommerpause: „Es besteht jetzt die Möglichkeit für alle Abgeordneten des Deutschen Bundestages, einschließlich der Opposition, sich über die Sommerpause noch mal Gedanken zu machen, sich auch noch einmal einzubringen. Und wir werden ein vernünftiges Gesetz im September verabschieden. Da habe ich gar keine Befürchtungen“. 

Für eine Sondersitzung gebe es überhaupt keine Begründung. Das Wärmeplanungsgesetz werde auch erst im September verabschiedet. Kubicki: „Allein die Kosten sprechen dagegen, eine Sondersitzung einzuberufen.“

Und auch wegen des CO2-Fußabdrucks mache es keinen Sinn, 739 Abgeordnete aus dem Urlaub nach Berlin zurückzuholen, so Kubicki.

Der FDP-Bundestagsabgeordnete Frank Schäffler warnte in der „Bild“ davor, nun eine Sondersitzung in der Sommerpause anzusetzen. „Dafür gibt es keine Grundlage“, sagte er.

SPD-Fraktionsvize Matthias Miersch gab sich mit Blick auf die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts gelassen. Diese betreffe „nicht den Inhalt des Gesetztes“, sagte Miersch der „Rheinischen Post“. Über eine Sondersitzung des Bundestages müsse „nun beraten werden“.

Die Grünen-Co-Fraktionschefin Britta Haßelmann kann sich eine Sondersitzung des Bundestages im Sommer vorstellen. Das sei eine Möglichkeit, die selbst das Gericht ins Gespräch gebracht habe, sagte sie am Donnerstag im Deutschlandfunk. „Wir werden das in Ruhe beraten.“ Sie wolle aber den Gesprächen der Fraktionsspitzen von SPD, Grünen und FDP am Morgen über das weitere Vorgehen nicht vorgreifen.

Anders die Ansicht in der Union. Der energiepolitische Sprecher der Fraktion, Andreas Jung, sprach sich gegen eine Sondersitzung des Bundestages zum umstrittenen Heizungsgesetz ausgesprochen. „Das verloren gegangene Vertrauen kann nicht mit dem Durchdrücken des unveränderten Gesetzes in einer Sondersitzung im Sommer wiederhergestellt werden“, sagte der stellvertretende CDU-Vorsitzende der Deutschen Presse-Agentur.

Nicht nur im Verfahren, auch in der Sache brauche es einen grundlegend neuen Anlauf: „ein überzeugendes Gesamtkonzept statt das Zusammenkleben der Scherben zum geplanten Stückwerk.“ (dpa/Afp)

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