zum Hauptinhalt
Streit mit Folgen. Das Heizungsgesetz kommt vorerst nicht in den Bundestag.

© picture alliance/dpa

Karlsruhe stoppt Heizungsgesetz: Eine Ohrfeige, um die die Ampel gebettelt hat

Monatelang stritt die Koalition über das Heizungsgesetz, dann sollte es im Eilverfahren beschlossen werden. Mit Respekt vor der parlamentarischen Demokratie hatte das nichts zu tun.

Ein Kommentar von Felix Hackenbruch

Die Mitteilung, die das Bundesverfassungsgericht am Mittwochabend verschickt, ist eine Ohrfeige, um die die Ampel geradezu gebettelt hat. Nach Monaten des Streits über das Heizungsgesetz wollten SPD, Grüne und FDP in wenigen Tagen ihren mühsam errungen Kompromiss durch das Parlament peitschen.

Innerhalb einer Woche sollte der Entwurf durch Anhörung, Bundestag und Bundesrat. Augen und Ohren zu und durch - und dann in die Sommerpause. Gut, dass die Richter in Karlsruhe nun auf die Vollbremse treten und dieses unnötig schnelle Verfahren stoppen.

Die Argumentation für die obersten Richter lieferte die Ampel gleich selbst. Seit Tagen betonten SPD, Grüne und allen voran die FDP, man habe den Gesetzentwurf „fundamental“ verändert. Von einer „180-Grad-Wende“ war bei den Liberalen die Rede, man habe das „Gesetz vom Kopf auf die Füße“ gestellt. Auch SPD-Fraktionschef Rolf Mützenich sprach stolz von einem „Paradigmenwechsel“.

Empfohlener redaktioneller Inhalt

An dieser Stelle finden Sie einen von unseren Redakteuren ausgewählten, externen Inhalt, der den Artikel für Sie mit zusätzlichen Informationen anreichert. Sie können sich hier den externen Inhalt mit einem Klick anzeigen lassen oder wieder ausblenden.

Ich bin damit einverstanden, dass mir der externe Inhalt angezeigt wird. Damit können personenbezogene Daten an Drittplattformen übermittelt werden. Mehr Informationen dazu erhalten Sie in den Datenschutz-Einstellungen. Diese finden Sie ganz unten auf unserer Seite im Footer, sodass Sie Ihre Einstellungen jederzeit verwalten oder widerrufen können.

Doch über dieses fundamental um 180 Grad gewendete Gesetz sollte die Opposition nur im Vorbeigehen informiert werden. Mit Respekt vor der parlamentarischen Demokratie hatte das nichts zu tun.

Eile war nicht geboten, das Gesetz soll erst zum Jahreswechsel kommen

„Den Abgeordneten steht nicht nur das Recht zu, im Deutschen Bundestag abzustimmen, sondern auch das Recht zu beraten“, stellten die Richter in Karlsruhe in ihrer Begründung fest. Die Abgeordneten müssten dabei Informationen nicht nur erlangen, sondern diese auch verarbeiten können.

Wer einmal einen Blick in die 111 Seiten des Änderungsantrages voller Paragrafen, Verweise und Abkürzungen geworfen hat, weiß, dass eine ernsthafte Behandlung über das Wochenende kaum möglich war. Zudem besteht kein Grund zur übertriebenen Eile, schließlich soll das Gesetz erst zum Jahreswechsel in Kraft treten.

Die Ampel hätte dieses Fiasko vermeiden können, wenn sie sich einfach an das normale parlamentarische Verfahren gehalten hätte. Doch statt das Gesetz in den Bundestag einzubringen, verhandelten die Ampel-Spitzen auf Druck der FDP über Wochen erst einmal über Leitplanken. Erst als diese vorlagen, durfte das alte Gesetz auf die Tagesordnung. Zwei Wochen, in der die Opposition außen vor war und die der Ampel am Ende für ein geordnetes Verfahren fehlten.

Empfohlener redaktioneller Inhalt

An dieser Stelle finden Sie einen von unseren Redakteuren ausgewählten, externen Inhalt, der den Artikel für Sie mit zusätzlichen Informationen anreichert. Sie können sich hier den externen Inhalt mit einem Klick anzeigen lassen oder wieder ausblenden.

Ich bin damit einverstanden, dass mir der externe Inhalt angezeigt wird. Damit können personenbezogene Daten an Drittplattformen übermittelt werden. Mehr Informationen dazu erhalten Sie in den Datenschutz-Einstellungen. Diese finden Sie ganz unten auf unserer Seite im Footer, sodass Sie Ihre Einstellungen jederzeit verwalten oder widerrufen können.

Dabei hätte die Ampel gewarnt sein müssen. Kaum ein Gesetzesvorhaben hat die Gesellschaft in den vergangenen Jahren mehr bewegt als das Gebäudeenergiegesetz. Bis in die Keller der Bevölkerung will die Ampel mit ihrem Vorhaben. Zum Schutz des Klimas ein unerlässlicher Schritt. Doch gerade, wenn Politik in die Privatsphäre dringt, braucht es Zeit zur Willensbildung und um die Menschen mitzunehmen.

Für die Bundesregierung kommt die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts nun zur Unzeit. Mit einem Erfolgserlebnis wollte sich die zum Drama tendierende Koalition in die Sommerpause verabschieden, selbst beim Haushalt und der Kindergrundsicherung hatte man sich mit Hängen und Würgen irgendwie geeinigt.

Doch nun zerstört die Ampel weiter das Vertrauen in ihre eigene Arbeit. Schon jetzt sind ihre Werte im Keller. Von Streit und Stümperei profitiert nur die AfD. Statt entspannt in die Ferien zu fahren, droht der Ampel nun ein heißer Sommer.

Zur Startseite

showPaywall:
false
isSubscriber:
false
isPaid:
showPaywallPiano:
false