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Till Lindemann bei einem Auftritt im Dezember 2022.

© IMAGO/ZUMA Wire/Carlos Santiago

Sie hatte den Fall Till Lindemann losgetreten: Gericht lehnt Verfügung gegen Shelby Lynn ab

Im Mai hatte Lynn ihre Erfahrungen auf einem Rammstein-Konzert öffentlich gemacht. Lindemann ließ gerichtlich dagegen vorgehen – doch sein Antrag ist nun abgelehnt worden.

In einer Reihe aus juristischen Auseinandersetzungen zwischen den Anwälten von Till Lindemann auf der einen Seite und Medien sowie Nutzer:innen der sozialen Netzwerke auf der anderen ist ein weiteres Urteil gefallen. Es betrifft Shelby Lynn.

Die Irin hatte sich im Mai nach dem Besuch eines Rammstein-Konzerts in Vilnius auf Twitter sowie Instagram über ihre Erfahrungen geäußert. Diese Berichte waren der Grund, warum sich viele weitere junge Frauen mit ihren Schilderungen an die Presse wandten. So konnte ein System aufgedeckt werden, das darauf ausgelegt ist, Till Lindemann während und nach Konzerten viele junge Frauen zuzuführen. 

Die Kanzlei Schertz Bergmann hatte daraufhin vor dem Landgericht Hamburg den Antrag auf eine einstweilige Verfügung gegen Shelby Lynn gestellt, um ihr bestimmte Aussagen zu verbieten.

Wie der „Kölner Stadt-Anzeiger“ unter Berufung auf einen Gerichtssprecher berichtet, wurde der Antrag am 15. August abgelehnt. Auch andere Medien berichten darüber. Lindemanns Anwälte bestätigen die Ablehnung in einer eigenen Pressemitteilung.

Drei Aussagen von Shelby Lynn seien dem Bericht des „Kölner Stadt-Anzeiger“ nach angegriffen worden.

Die angegriffenen Aussagen von Shelby Lynn

  • Die Aussage „Das Mädchen, das auf einem Rammstein-Konzert unter Drogen gesetzt wurde“, mit der sich Lynn in ihrem Twitter-Profil beschreibt.
  • Die Aussage, wonach Lynn unter Drogen gesetzt worden sei, aber nicht wisse, wann oder wie das passiert sei.
  • Die Aussage „Sie glaubt, dass ihr Drink mit Drogen versetzt war“ in einem Artikel der „BBC“.

Die ersten beiden Aussagen seien nach Auffassung des Gerichts von dem Recht auf Meinungsäußerung gedeckt. Es handele sich bei ihnen also nicht um Verdachts-, sondern um Meinungsäußerungen.

Die dritte Aussage wiederum sei in dieser Form gar nicht von Shelby Lynn gekommen, berichtet der „Kölner Stadtanzeiger“ mit Verweis auf das Gericht. Sie sei stattdessen eine Interpretation des BBC-Autors. Daher könne Lynn dafür nicht belangt werden. Tatsächlich waren Lynns Aussagen anfangs in mehreren Medien verfälscht dargestellt worden.

Anwälte verkaufen juristische Niederlage als Erfolg

In einer eigenen Pressemitteilung versucht die Kanzlei Schertz Bergmann, die Entscheidung des Landgerichts Hamburg als Erfolg für Till Lindemann zu beschreiben.

In der Mitteilung heißt es: „Auch wenn der Verfügungsantrag unseres Mandanten zurückgewiesen wurde, sprechen die Entscheidungsgründe des Beschlusses zugunsten unseres Mandanten. Soweit es dort heißt, Shelby Lynn habe nicht den Verdacht geäußert, unser Mandant habe ihr Drogen in den Drink gemischt, wird klar, dass die gesamte Folgeberichterstattung, die genau diese Verdachtserweckung aufgegriffen hatte, haltlos ist. Die Entscheidung des Landgerichts Hamburg dürfte auch Auswirkungen auf das derzeit noch bei der Staatsanwaltschaft Berlin anhängige Ermittlungsverfahren haben, welches von unbeteiligten Dritten maßgeblich unter Berufung auf die Vorwürfe von Shelby Lynn eingeleitet worden war.“

Eine Reihe aus gerichtlichen Auseinandersetzungen

Zuvor hatten Lindemanns Anwälte mehrere erfolgreiche einstweilige Verfügungen vor dem Landgericht Hamburg erwirkt, das erfahrungsgemäß strenge Maßstäbe an die Verdachtsberichterstattung anlegt. Darunter waren zuletzt Verfügungen gegen die Influencerin Kayla Shyx und gegen die „Süddeutsche Zeitung“ sowie den „NDR“. 

Erst diese Woche wurde aber auch eine juristische Niederlage der Kanzlei bekannt. Es war versucht worden, bestimmte Formulierungen in einer Petition gegen Berlin-Konzerte der Band „Rammstein“ verbieten zu lassen, allerdings ohne Erfolg.

Dem Sänger Till Lindemann wurde von mehreren Frauen – teils anonym – vorgeworfen, er lasse systematisch junge Fans für Sex rekrutieren. Bei Aftershowpartys soll es zu sexuellen Handlungen gekommen sein. Lindemann weist die Vorwürfe gegen ihn zurück.

Seine Anwälte verweisen auf Behauptungen in sozialen Netzwerken, Frauen seien bei Konzerten „mithilfe von K.-o.-Tropfen beziehungsweise Alkohol betäubt worden, um unserem Mandanten zu ermöglichen, sexuelle Handlungen an ihnen vornehmen zu können. Diese Vorwürfe sind ausnahmslos unwahr.“

Die Berliner Staatsanwaltschaft ermittelt von Amts wegen und wegen Anzeigen von nicht beteiligten Personen „wegen Tatvorwürfen aus dem Bereich der Sexualdelikte und der Abgabe von Betäubungsmitteln“.

Ergänzung: Mittlerweile wurde das im Text erwähnte Ermittlungsverfahren von der Staatsanwaltschaft mangels hinreichenden Tatverdachtes nach § 170 Abs. 2 StPO eingestellt.

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