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Till Lindemann bei einem Auftritt in Moskau im September 2021.

© imago images/ITAR-TASS/Marina Lystseva

Neue Vorwürfe gegen Till Lindemann: Rammstein-Sänger soll sexuelles Verhältnis mit Minderjähriger gehabt haben

Die Beziehung soll 2011 begonnen und mehrere Monate gedauert haben, berichtet der „Spiegel“. Lindemanns angebliche Sexualpartnerin soll dem Bericht nach 15 Jahre alt gewesen sein.

Till Lindemann macht weiterhin Schlagzeilen. Dem Sänger der Band Rammstein wird vorgeworfen, zwischen und nach Konzerten Sex mit jungen Frauen gehabt zu haben, die zuvor für ihn gecastet worden seien. Ende Juli berichtete dann der „ORF“ über den Vorwurf einer dieser Frauen, dass Lindemann sie nach einem Konzert auf einem Hotelzimmer geschlagen habe.

Nun schreibt der „Spiegel“ über den Fall einer inzwischen erwachsenen Frau, die im Artikel Nina Huber genannt wird. Sie selbst und mehrere andere Quellen hätten ihre Aussagen an Eides statt versichert, behauptet der „Spiegel“. 

Vorwurf: Verhältnis mit einer 15-Jährigen

Huber sei die beste Freundin der Tochter eines „Rammstein“-Mitglieds, steht im „Spiegel“-Artikel. Im Alter von 15 Jahren habe sie ihre Ferien auf einem Grundstück an der Mecklenburgischen Seenplatte verbracht, das Lindemann gehöre. Einen Tag vor Beginn des Urlaubs habe Huber Geburtstag gehabt. Sie und der Sänger hätten sich in diesem Urlaub kennengelernt.

An einem der Abende hätten sich Huber und der damals 47-jährige Lindemann geküsst, heißt es im „Spiegel“-Artikel. Zuvor hätte Huber demnach „viel getrunken“. Dem Bericht nach sei knapp ein Jahr später ein sexuelles Verhältnis zwischen Huber und Lindemann entstanden, zu diesem Zeitpunkt sei Huber immer noch 15 Jahre alt gewesen. Das Verhältnis habe laut „Spiegel“ mehrere Monate gedauert, Freundinnen und Familienmitglieder hätten die Schilderung untermauert.

Ab 14 Jahren dürfen Personen in Deutschland freiwillige sexuelle Handlungen an und mit Personen über 14 Jahren ausführen. Eine Altersgrenze nach oben besteht also nicht. Allerdings sieht das Strafgesetz einen besonderen Schutz für Jugendliche vor. Demnach kann es sexueller Missbrauch sein, wenn eine Person über 21 Jahre mit einer jugendlichen Person unter 16 Jahren Sex hat, wenn der erwachsene Mensch die „fehlende Fähigkeit des Opfers zur sexuellen Selbstbestimmung“ ausnutzt. Generell ist die Ausnutzung einer Zwangslage einer Person unter 18 Jahren strafbar.

Till Lindemanns Anwälte haben bisher nicht auf eine „Tagesspiegel“-Anfrage mit Fragen zu dem „Spiegel“-Bericht reagiert. Auch gegenüber dem „Spiegel“ hätten sie sich bis Redaktionsschluss nicht gemeldet.

„Und er gab mir das Gefühl, ich könne einen Platz an seiner Seite einnehmen.“

Till Lindemann habe Nina Huber seine Liebe bekundet und einen gemeinsamen Urlaubstrip versprochen, wird im „Spiegel“-Artikel behauptet. Er habe intime Details aus seinem Leben mit ihr geteilt. „Ich habe mich in dem Wunsch gesehen gefühlt, erwachsen zu sein“, sagt Huber laut „Spiegel“ im Rückblick. „Das mit Till war wie eine andere Welt. Und er gab mir das Gefühl, ich könne einen Platz an seiner Seite einnehmen.“ Huber sei in Lindemann verliebt gewesen, sagt sie.

Lindemann hätte die Beziehung später gegenüber Hubers Eltern zugegeben, behauptet der „Spiegel“. Zwei beim „Spiegel“ nicht genannte, andere Bandmitglieder von „Rammstein“ hätten von dem mutmaßlichen Verhältnis zwischen Lindemann und Huber kurz nach dessen Ende erfahren.

2016 habe sich Huber – ihrer Schilderung beim „Spiegel“ nach – erneut mit Lindemann getroffen, sie sei damals 21 Jahre alt gewesen. In den kommenden Jahren habe sie wieder ein paar Mal einvernehmlichem Sex mit ihm gehabt, zum letzten Mal 2019.

Dem Sänger Till Lindemann wurde von mehreren Frauen – teils anonym – vorgeworfen, er lasse systematisch junge Fans für Sex rekrutieren. Bei Aftershowpartys soll es zu sexuellen Handlungen gekommen sein. Lindemann weist die Vorwürfe gegen ihn zurück.

Seine Anwälte verweisen auf Behauptungen in sozialen Netzwerken, Frauen seien bei Konzerten „mithilfe von K.-o.-Tropfen beziehungsweise Alkohol betäubt worden, um unserem Mandanten zu ermöglichen, sexuelle Handlungen an ihnen vornehmen zu können. Diese Vorwürfe sind ausnahmslos unwahr.“

Die Berliner Staatsanwaltschaft ermittelt von Amts wegen und wegen Anzeigen von nicht beteiligten Personen „wegen Tatvorwürfen aus dem Bereich der Sexualdelikte und der Abgabe von Betäubungsmitteln“. (Tsp)

Ergänzung: Mittlerweile wurde das im Text erwähnte Ermittlungsverfahren von der Staatsanwaltschaft mangels hinreichenden Tatverdachtes nach § 170 Abs. 2 StPO eingestellt.

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