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Kaya Loska alias Kayla Shyx auf dem roten Teppich bei der Verleihung der 1LIVE Krone in Bochum am 8.12.2022

© IMAGO/Eventpress/Golejewski

Nach Vorwürfen gegen Till Lindemann: Gericht untersagt YouTuberin Kayla Shyx bestimmte Behauptungen

In einem Video hatte die Influencerin Vorwürfe gegen den „Rammstein“-Sänger erhoben. Das Landgericht Hamburg hat ihr nun einige Passagen per einstweiliger Verfügung verboten.

Am 5. Juni 2023, kurz nach Bekanntwerden der ersten Vorwürfe gegen „Rammstein“-Sänger Till Lindemann, veröffentlichte die Influencerin Kayla Shyx auf YouTube ein Video mit dem Titel „Was wirklich bei Rammstein Afterpartys passiert“.

Im Video erhebt Shyx, die mit echtem Namen Kaya Loska heißt, ihrerseits Vorwürfe gegen Lindemann. Sie erreichte damit sehr viele Menschen, derzeit hat das Video rund 5,9 Millionen Aufrufe.

Mehrere Passagen aus diesem Video wurden Shyx nun per einstweiliger Verfügung des Landgerichts Hamburg untersagt, wie Lindemanns Rechtsanwälte bekannt gaben. Bei den beanstandeten Passagen handele es sich „um prozessual unwahre Tatsachenbehauptungen bzw. Bewertungen“, bei denen es an einer entsprechenden Glaubhaftmachung fehle. Das schreiben Lindemanns Rechtsanwälte unter Berufung auf das Landgericht Hamburg.

Die Kanzlei Schertz Bergmann gab bekannt, dass folgende Vorwürfe aus dem Video von Kayla Shyx untersagt wurden:

  • „Vor circa einer Woche war ein Mädchen namens Shelby bei seinem Konzert und wurde dort unter Drogen gesetzt, ist mit blauen Flecken und Druckspuren an ihrem ganzen Körper aufgewacht und war mutig genug, sich dazu öffentlich zu äußern. Was eine Welle an Opfern losgelöst hat, die das Gleiche beim Rammstein-Konzert erlebt haben.“
  • „Dann wird bei der After-Party Till Lindemann reingebracht. Die Mädchen werden besoffen gemacht, sie trinken zusammen mit ihm. Anscheinend werden bei einigen Mädchen auch K.O.-Tropfen reingemacht, weil es gibt jetzt schon so viele, die berichtet haben, dass sie keine Erinnerungen haben, dass sie die Tage danach gezittert haben, gekotzt haben, dass sie nicht bei sich waren. Einige davon haben geschrieben, sie sind in seinem Hotelzimmer aufgewacht, mit Wunden, mit aufgerissenen Klamotten, sie können sich nicht erinnern, was passiert ist, aber sie wissen, sie spüren, sie hatten Sex. Das heißt, es werden Fan-Girls da reingebracht, sie werden besoffen gemacht und dann sucht er sich aus, mit wem er Sex haben will.“
  • „Das ist so hart. Sie wurde halt vor dem Konzert so wie Shelby und viele andere gedrugt und schreibt, dass sie am Ende Sex mit ihm hatte, und zwar komplett unter Drogen gestellt. Das sind so viele Fälle. Das ist so schlimm. Oh Digger.“
  • „Und ich war so, Digger, das macht es noch tausendmal schlimmer, dass dort alle wissen, es ist genauso eine Scheiße wie bei so R. Kelly und diesen ganzen pädophilen Vergewaltigern, die irgendwelche 15-jährigen ficken wollen.“
  • „Und dass jetzt so viele Mädchen auch gesagt haben, dass sie unter K.O.-Tropfen waren und sich an nichts erinnern können, ist halt so herzzerreißend. Oder dass sie spüren, dass sie blutend aufwachen und wissen, dass ihnen was passiert ist, woran sie sich aber nicht erinnern können. Das ist so schlimm.“
  • „Es passiert jetzt gerade. Auf der ganzen Welt nutzen Männer ihre Machtposition aus Mädchen sexuell zu missbrauchen, weil sie so ein ganzes riesen fucking System um sich herum haben, beschützt zu werden. Und es ist einfach nichts Neues. Wir wissen, dass sowas passiert. Und Till Lindemann ist einer davon.“

Dem Sänger Till Lindemann wurde von mehreren Frauen – teils anonym – vorgeworfen, er lasse systematisch junge Fans für Sex rekrutieren. Bei Aftershowpartys soll es zu sexuellen Handlungen gekommen sein. Lindemann weist die Vorwürfe gegen ihn zurück.

Seine Anwälte verweisen auf Behauptungen in sozialen Netzwerken, Frauen seien bei Konzerten „mithilfe von K.-o.-Tropfen beziehungsweise Alkohol betäubt worden, um unserem Mandanten zu ermöglichen, sexuelle Handlungen an ihnen vornehmen zu können. Diese Vorwürfe sind ausnahmslos unwahr.“

Die Berliner Staatsanwaltschaft ermittelt von Amts wegen und wegen Anzeigen von nicht beteiligten Personen „wegen Tatvorwürfen aus dem Bereich der Sexualdelikte und der Abgabe von Betäubungsmitteln“. (Tsp)

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