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Über dem Rundfunk Berlin-Brandenburg soll wieder die Sonne scheinen.

© dpa/Fabian Sommer

Neuer Staatsvertrag für den RBB: Übergriffiges Programm

Der kommende Staatsvertrag verfährt streng mit dem RBB, was Aufsicht, Kontrolle und regionale Angebote angeht. Die Rundfunkpolitik greift dabei in die Programmautonomie ein.

Ein Kommentar von Joachim Huber

Soll keiner sagen dürfen, dass der neue Staatsvertrag für den Rundfunk Berlin-Brandenburg auf die lange Bank geschoben wurde. Staatskanzlei und Senatskanzlei eilten, die Kabinette beschlossen, die Parlamente verabschiedeten – von Januar 2024 an wird er gelten.

Enges Korsett

Der novellierte Staatsvertrag spannt den öffentlich-rechtlichen Sender in ein enges Korsett. Was dabei richtig ist: Die Kontrolle innerhalb und außerhalb des RBB wird professionalisiert und verschärft, es gibt sehr klare Handlungsweisen, wer auf welcher Ebene mit welcher Konsequenz verantwortlich ist. Direktorium, Gremien, Rechtsaufsicht, Landesrechnungshöfe - sie alle sind verpflichtet, dass ein Sonnenkönginnentum à la Patricia Schlesinger die Zweiländeranstalt nicht wieder in eine so tiefe Vertrauenskrise stürzt. Hier hat der Staatsvertrag Vorbildcharakter.

Was dabei falsch ist: Da findet sich das Detail, dass von den vier jüdischen Gemeinden in Berlin und Brandenburg tatsächlich nur zwei den der Religionsgemeinschaft zustehenden Sitz im erweiterten Rundfunkrat werden besetzen können. Das schafft böses Blut, natürlich, und braucht dringend Heilung.

Was dabei falscher ist: Der Vertrag verpflichtet den RBB zu täglich 60 Minuten geteilter Sendezeit für Berlin und Brandenburg. Gegen mehr Regionalität und das Herausführen der Mark aus dem programmlichen RBB-Schattendasein kann niemand ernsthafte Einwände erheben. Aber sehr wohl dagegen, dass die Initiative vom Gesetzgeber ausgeht. Das kann nicht sein, das ist ein vehementer Eingriff in die Programmautonomie. Da wären die Senderverantwortlichen schon selber draufgekommen.

Dekretierte Programme, ausgesteuert von zwei Landesbeauftragten für Berlin und Brandenburg. Das riecht nach Programm-Kommissaren, wenn nicht Politkommissaren. Intendantin Ulrike Demmer hat die Überprüfung einer Verfassungsklage angekündigt. Diese muss kommen, fürs Selbstbewusstsein und fürs Selbstverständnis. Es muss klargestellt werden, was Aufgabe der Rundfunkpolitik, was Sache des öffentlich-rechtlichen Rundfunks ist. Ausgerechnet an der zentralen Stelle der Staatsferne versagt der Staatsvertrag.

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