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Jan Böhmermann moderiert die Satire-Sendung „ZDF Magazin Royale“.

© IMAGO/Panama Pictures/IMAGO/Christoph Hardt

„Nazis keulen“: Staatsanwaltschaft eröffnet kein Verfahren gegen Böhmermann

Mainzer Staatsanwaltschaft sieht keinen Anfangsverdacht für eine strafbare Handlung. Sie ordnet Jan Böhmermanns Schlusswort als Satire ein.

Nur Satire, keine strafbare Handlung. Zu diesem Ergebnis kommt die Staatsanwaltschaft Mainz bei der Bewertung von Jan Böhmermanns Ausspruch „Liebe 3sat-Zuschauer*innen, bitte nicht vergessen: nicht immer die Nazikeule rausholen, sondern vielleicht einfach mal ein paar Nazis keulen“.

Böhmermann hatte mit dem Satz eine Ausgabe des „ZDF Magazin Royale“ im Februar dieses Jahres beendet, in der er sich mit der österreichischen Partei FPÖ beschäftigt hatte. Die Staatsanwaltschaft Mainz sieht einem Bericht der österreichischen Tageszeitung Standard.at zufolge von der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens ab.

Nach der Sendung waren mehrere Anzeigen erstattet worden. Die Anzeigeerstatter, unter ihnen der in der Sendung angegriffene FPÖ-Chef Herbert Kickl, wollten in der Formulierung einen Aufruf zur Tötung von Politikerinnen und Politikern der AfD und der FPÖ erkannt haben. Auch wurde Böhmermann Volksverhetzung vorgeworfen.

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Als Wortspiel erwiesen

Dieser Einschätzung folgte die Mainzer Staatsanwaltschaft nicht. „Vor dem Hintergrund des Gesamtkontextes und des Inhalts der Sendung, in der die in den Strafanzeigen beanstandeten Äußerungen gefallen sind, greift letztlich eine Interpretation der Aussage als ,Mordaufruf‘ zu kurz“, zitiert der „Standard“ die Leitende Mainzer Staatsanwältin Andrea Keller.

Von besonderer Bedeutung sei in diesem Zusammenhang, dass die Formulierung „ein paar Nazis keulen“ an die in der Sendung zitierte Aussage des CDU-Parteivorsitzenden „diese Nazikeule bringt uns nicht weiter“ anknüpfe und sich als Wortspiel mit dieser erweise. Der Begriff der „Nazikeule“ werde mit seinem Bedeutungszusammenhang in der Sendung mehrfach in humoristischer Weise aufgegriffen“.

Jan Böhmermann hat mit seiner ZDF-Show mehrfach die Grenzen von Satire ausgetestet. Zu den spektakulärsten Fällen gehört das sogenannte „Schmähgedicht“ gegen den türkischen Staatspräsidenten Recep Tayyip Erdogan – 2016 noch im „Neo Magazin Royale“. Seinerzeit ermittelte die Mainzer Staatsanwaltschaft wegen des Verdachts auf Beleidigung eines ausländischen Staatsoberhaupts. Die Juristen stellten die Ermittlungen jedoch ein, weil eine Karikatur keine Beleidigung darstelle.

Zugleich erwirkte Erdogan in einem weiteren Verfahren, dass Böhmermann Teile des „Schmähgedichts“ nicht wiederholen darf. Das Oberlandesgericht Hamburg urteilte, dass massive Kritik am türkischen Staatsoberhaupt erlaubt sei, einige Passagen des Textes aber ein anderes Ziel gehabt hätten und damit nicht von der Meinungsfreiheit geschützt seien. Böhmermanns Versuch, vor dem Bundesverfassungsgericht zu einer anderen Einschätzung zu kommen, misslang. Karlsruhe nahm die Beschwerde nicht an.

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