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Kabarettist Jan Böhmermann am Rande der 59. Verleihung der Grimme-Preise 2023 im Stadttheater Marl. (Archivbild)

© IMAGO/Panama Pictures/IMAGO/Christoph Hardt

Mit dem E-Roller durch den Tiergarten gefahren: Jan Böhmermann muss in Berlin Buße zahlen

Weil der Satiriker wohl an verbotener Stelle einen E-Scooter nutzte, wurde er von zwei Ordnungsbeamten angehalten. Die Abwicklung der Bußzahlung wirft Fragen auf.

Jan Böhmermann wurde in Berlin beim Falschfahren erwischt, zumindest impliziert das ein am vergangenen Sonntag abgesetzter Instagram-Post: Weil er Ende Februar einen E-Scooter auf falschen Wegen nutzte, musste er laut der veröffentlichten „Ordnungswidrigkeitsquittung“ eine Geldbuße zahlen.

Böhmermann ordnet das folgendermaßen ein: „Ich bin mit dem E-Scooter durch den Tiergarten gefahren und wurde von zwei SEHR engagierten Ordnungsbeamten auf Mountain-Bikes angehalten und verwarnt. Darf man wohl nicht mit den E-Scooter durch den Tiergarten. Kostet: 55 € Strafe.“

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Im Folgenden fragt der Satiriker, ob das E-Scooter-Fahren auf den Start- und Landeflächen des Tempelhofer Felds ebenfalls verboten sei und ob es seine Richtigkeit habe, dass er „die 55 Schleifchen“ direkt und bar bezahlen konnte. Bei einer von ihm gestellten Umfrage stimmten (Stand Montag) 53 Prozent von 6.800 Teilnehmern der Antwort-Möglichkeit „Ja, klar! Bar gegen Quittung, dit is Berlin“ zu. 47 Prozent fanden: „No way! Du bist auf Betrüger reingefallen!“

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Richtig ist, dass man bei Ordnungsbeamten auch bar bezahlen kann, das bestätigte ein Sprecher des zuständigen Ordnungsamts Berlin-Mitte dem Tagesspiegel. Die Vorgehensweise unterscheidet sich damit von der Berliner Polizei, hier sei zwar auch das direkte Bezahlen möglich, allerdings nicht in bar. Entsprechende Polizisten hätten immer Kartenlesegeräte dabei.

Was Böhmermanns Frage bezüglich des Tempelhofer Felds betrifft, gibt es hingegen keine klare Antwort. Auf der Seite der Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt heißt es zwar deutlich: „Keinesfalls dürfen Gehwege, Fußgängerzonen und Parks befahren werden. In Parks ist auch das Abstellen der Roller untersagt.“

Ein Sprecher des Feld-Betreibers Grün Berlin GmbH teilt dem Tagesspiegel allerdings mit, dass E-Scooter, die weniger als 20 Kilometer die Stunde fahren, auf dem Tempelhofer Feld nach wie vor geduldet seien – weil es bisher keine konkrete Entscheidung des Senats gegeben hätte. Trotzdem müsse Böhmermann beim Fahren über die Start- und Landebahn mit einer Belehrung durch das Sicherheitspersonal rechnen.

Auch in der aktuellen Folge seines Podcasts „Fest und Flauschig“ spricht Böhmermann über sein Vergehen und berichtet, dass er sich bei der Kontrolle nicht ausweisen konnte und deswegen in bar bezahlen musste. Außerdem erzählt er seinem Podcast-Partner Olli Schulz, dass er trotz Aufforderung der Beamten den Park nicht auf schnellstem Wege verlassen habe: „Ich bin noch schön 20 Minuten durch den Tiergarten gecruist“. Des Weiteren fordert Böhmermann „Liebesbürgermeister“ Kai Wegner dazu auf, solch menschenfeindliche Paragrafen aufzuheben.

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