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Klingelschilder neben der Eingangstür eines Mehrfamilienhauses in Kreuzberg.

© picture alliance/dpa/Lukas Schulze

Zum Schutz vor Missbrauch: Sexualstraftäter in Großbritannien dürfen keine Namensänderungen mehr vornehmen

In Großbritannien kann eine Namensänderung vergleichsweise schnell und günstig vorgenommen werden. Nun dürfen Missbrauchstäter sich nicht mehr umbenennen, entschied die Regierung.

Mit schärferen Gesetzen will die britische Regierung künftig Minderjährige besser vor sexuellem Missbrauch schützen.

Täter sollen kein Recht mehr haben, ihren Namen zu ändern, falls sie weiterhin als Gefahr für die Gemeinschaft gelten, wie das Innenministerium in London am Mittwoch mitteilte. Damit soll es unmöglich werden, Ermittlungen der Polizei zu entgehen, sagte Ressortchef James Cleverly.

Wer der Aufforderung der Behörden nicht nachkommt, kann zu bis zu fünf Jahren Haft verurteilt werden.

Die Namensnennung unterscheidet sich in Großbritannien deutlich von der Praxis in Deutschland. In Mitteilungen der Justiz oder Medienberichten werden Verdächtige häufig mit Klarnamen und Details zum Wohnort genannt. Eine Namensänderung ist hingegen vergleichsweise einfach und günstig.

Registrierte Sexualstraftäter sind verpflichtet, bei allen Änderungen in ihrem persönlichen Umfeld die Behörden zu informieren.

Lehrer und Ärzte sollen verpflichtend sexuellen Missbrauch melden

Kritiker der aktuellen Regelung aber warnen, dass Hunderte Menschen dieser Vorgabe nicht nachkommen würden. In Deutschland geht das Persönlichkeitsrecht vor, dafür sind Namensänderungen schwieriger.

Die britische Gesetzesinitiative sieht zudem eine Pflicht für alle Personen vor, die beruflich Umgang mit Kindern haben, wie Lehrer oder Ärzte, sexuellen Missbrauch zu melden. Wer dieser Vorgabe nicht nachkommt, kann von seiner Arbeit ausgeschlossen werden. (dpa)

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