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Die Justizvollzugsanstalt Tegel in Berlin.

© imago images/Jürgen Ritter/Jürgen Ritter via www.imago-images.de

Update

Weil er Pornos als unverfängliche Filme tarnte: Insasse einer Berliner Haftanstalt wegen Urkundenfälschung angeklagt

Ein bereits inhaftierter Mann soll sich in der JVA Tegel neue Cover für seine Pornosammlung ausgedruckt haben. Deswegen soll der verurteilte Sexualstraftäter nun erneut vor Gericht.

| Update:

Ein Insasse der Justizvollzugsanstalt Tegel im gleichnamigen Berliner Ortsteil hat offenbar versucht, seinen Pornokonsum zu verschleiern – und muss deswegen nun vor Gericht. Laut einer Mitteilung der Berliner Staatsanwaltschaft wurde er wegen Urkundenfälschung und Amtsanmaßung angeklagt. Bei dem Mann handelt es sich um einen verurteilten Sexualstraftäter.

Der 56-Jährige soll sich demnach irgendwann vor dem 23. März 2023 in der Druckerei der JVA unverfängliche CD-Cover selbst ausgedruckt haben. Dann habe er sich zwei Pornofilme beschafft: die Titel „New Sensations Asians“ mit Altersfreigabe „FSK 18“ sowie „Hustler 4Hr“.

Wie ihm das gelungen ist, blieb unklar. Der Besitz und das Anschauen von Pornos verstößt laut Staatsanwaltschaft gegen die Anstaltsordnung der JVA. Nach Angaben der Senatsjustizverwaltung sind in der internen Hausverfügung der Haftanstalt Tegel nicht explizit nur Pornos verboten, sondern es sind jegliche Medien mit der Altersbeschränkung „FSK 18“ nicht zugelassen. Diese Verfügung sei auch bereits gerichtlich überprüft worden.

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Zusätzlich soll der Mann die Pornos in den selbst gestalteten Hüllen mit gefälschten Klebesiegeln der Haftanstalt versehen haben. Damit habe er den Filmen den Anschein genehmigter Videos verpassen wollen. Statt der Pornotitel nannte er auf den Hüllen etwa den Filmtitel „Avengers: Infinity War“ von Marvel, aber auch einfach ein Cover mit dem Titel „Russische Musik“.

Der 56-Jährige wurde nach Angaben eines Sprechers der Staatsanwaltschaft im Januar 2017 zu einer Freiheitsstrafe von sieben Jahren mit anschließender Sicherungsverwahrung verurteilt. Laut Urteil hatte der Mann unter anderem Kinder sexuell missbraucht. Bei den Videos habe es sich aber nicht um Kinderpornografie gehandelt, sagte der Sprecher.

Urkundenfälschung oder auch schon der Versuch wird mit einer Geldstrafe oder auch einer Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren bestraft, je nach Art der Fälschung und den bisherigen Vorstrafen des Tatverdächtigen. Ähnliches gilt für Amtsanmaßung, dort liegt das maximale Strafmaß bei zwei Jahren Freiheitsstrafe.

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