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Der Satiriker Jan Böhmermann lacht bei der Verleihung der ersten Fernsehpreise 2022 bei der „Nacht der Kreativen“ (Archivbild).

© dpa/Henning Kaiser

Schönbohm-Affäre: Böhmermann erwirkt einstweilige Verfügung gegen Ex-„Bild“-Chef Reichelt

Im Rechtsstreit zwischen Jan Böhmermann und Julian Reichelt erzielt der TV-Satiriker einen Erfolg vor Gericht. Reichelt darf nun bestimmte Behauptungen nicht mehr äußern.

Im Rechtsstreit zwischen Jan Böhmermann und dem ehemaligen „Bild“-Chefredakteur Julian Reichelt hat der TV-Satiriker vor Gericht eine einstweilige Verfügung erwirkt. Mehrere Medien berichten übereinstimmend, dass das Landgericht Hamburg Reichelt und dem Portal „Nius“ mehrere Behauptungen bezüglich der Sendung „ZDF Magazin Royale“ aus dem Oktober 2022 verbietet.

Die Sendung aus dem vergangenen Jahr hatte den damaligen Chef des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI), Jörg Schönbohm, zum Thema und dessen mutmaßliche Russland Nähe. Dessen Abberufung beschäftigt ebenfalls die Gerichte: Vom ZDF fordert Schönbohm 100.000 Euro Schmerzensgeld.

Julian Reichelt und das Portal „Nius“ hatten in mehreren Artikeln und einem Videobeitrag Verdächtigungen gegen Jan Böhmermann, den öffentlich-rechtlichen Sender ZDF und das Bundesinnenministerium erhoben. Das Hamburger Landgericht entschied am Mittwoch nun, dass diverse Behauptungen nun nicht mehr geäußert werden dürfen.

So dürfe künftig unter anderem nicht mehr der Verdacht erweckt werden, zwischen Böhmermann und dem Bundesinnenministerium sei es zum Austausch brisanter Informationen gekommen, die schließlich zur Abberufung des ehemaligen BSI-Chefs geführt hätten.

Gericht nennt Behauptung „unstreitig unwahr“

Ebenfalls untersagt das Gericht Reichelt und „Nius“ den Verdacht zu erwecken, Staatssekretäre aus dem Bundesinnenministerium hätten an der betreffenden ZDF-Sendung mitgewirkt oder Innenministerin Nancy Faeser (SPD) habe die Produktion der Folge persönlich veranlasst.

„Diese Behauptung ist unstreitig unwahr“, zitiert das Branchenmagazin „DWDL“ das Gericht bezüglich einer weiteren Behauptung, die künftig nicht mehr wiederholt werden darf. Demnach hatten Reichelt und „Nius“ einer Frau mit Verbindung zum Innenministerium als Teil des Redaktionsteams des „ZDF Magazin Royale“ verortet.

Journalistische Standards nicht eingehalten

Die Behauptung, das Innenministerium habe auf den Inhalt der ZDF-Sendung Einfluss genommen, sei ein „rechtswidrig erweckter“ Verdacht, zitiert „DWDL“ aus der einstweiligen Verfügung. Auch Reichelts Behauptung, an den, in der Sendung geäußerten Vorwürfen gegenüber Schönbohm sei „kein einziges Wort“ wahr, schätzte das Gericht als „unwahre Tatsachenbehauptung“ ein. 

Das Gericht kritisiert zudem, dass Julian Reichelt und „Nius“ journalistische Standards nicht eingehalten hätten. Mit ihren Berichten hätten sie das Kriterium der Verdachtsberichterstattung verletzt, indem sie die Berichtspersonen im Vorfeld keine Möglichkeit der Stellungnahme einräumten.

„In der Folge sind die angegriffenen Verdachtsberichterstattungen auch als unausgewogen anzusehen und damit unzulässig“, zitiert der „Spiegel“ aus der einstweiligen Verfügung.

Gegenüber „DWDL“ habe der Rechtsanwalt von Reichelt und „Nius“ am Donnerstag erklärt, derzeit noch keine Stellungnahme abgeben zu wollen. Der Beschluss des Gerichts sei ihm noch nicht zugestellt worden. Beide Parteien können gegen die Entscheidung des Gerichts noch Widersprich einreichen. (Tsp)

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