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Bischof Franz-Josef Bode spricht bei einer Pressekonferenz.

© dpa/Friso Gentsch

Update

Erster Rücktritt im Missbrauchsskandal: Papst nimmt Amtsverzicht von Osnabrücker Bischof Bode an

Er war der dienstälteste katholische Bischof in Deutschland. Nun verzichtet er im Zuge der Missbrauchsfälle in der katholischen Kirche auf sein Amt.

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Erstmals ist ein katholischer Bischof in Deutschland im Zusammenhang mit dem Missbrauchsskandal zurückgetreten. Der Papst habe den Amtsverzicht des Osnabrücker Bischofs Franz-Josef Bode (72) angenommen, teilte der Vatikan am Samstag mit.

Der in Paderborn geborene Bode war der dienstälteste amtierende katholische Bischof in Deutschland. Seit 2017 war er auch stellvertretender Vorsitzender der Deutschen Bischofskonferenz, und seit 2019 gehörte er zum Präsidium des Reformprozesses des Synodalen Weges der Kirche in Deutschland. Bode war seit 1991 Weihbischof im Erzbistum Paderborn und seit 1995 Bischof von Osnabrück.

Bode begründet seinen Rücktritt vor allem mit eigenen Fehlern bei der Aufarbeitung von sexuellem Missbrauch. So habe der im vergangenen September veröffentlichte Zwischenbericht zur Aufarbeitung sexualisierter Gewalt im Bistum Osnabrück „noch einmal deutlich seine eigenen Fehler im Umgang mit Missbrauchsfällen vor Augen geführt“, erklärte der Bischof am Samstag in Osnabrück.

Er bekenne sich ausdrücklich zu seiner Verantwortung als Bischof wie zu seinen persönlichen Fehlern, so Bode: „Ich kann heute nur alle Betroffenen erneut um Verzeihung bitten.“ 

Bode hofft auf befreiende Wirkung für Opfer

„Der Entschluss zu diesem Rücktritt ist in den letzten Monaten in mir gereift“, erklärte Bode in einer Stellungnahme, in der er mehrere Gründe für diesen Schritt anführte. Er wünsche sich, dass vor dem Hintergrund des erlittenen Vertrauensverlusts sein nun vollzogener Rücktritt als Bischof für die Menschen im Bistum auch befreiend wirken könne.

Der Zeitpunkt sei auch deshalb geeignet, weil die in unmittelbarer Reaktion auf die Studie von ihm angekündigten Maßnahmen zur Verbesserung des Umgangs mit Fällen sexualisierter Gewalt inzwischen auf den Weg gebracht seien: „Der diözesane Schutzprozess gegen sexualisierte Gewalt und geistlichen Missbrauch ist erheblich gestärkt, die Aufarbeitung geht weiter.“ 

Meldepflicht für Missbrauchsfälle auf für Kirche tätige Laien ausgeweitet

Der Vatikan hat indes die Meldepflicht für sexuellen Missbrauch in der katholischen Kirche auf Laien ausgeweitet, die für vom Vatikan anerkannte Organisationen arbeiten.

Wie aus einem am Samstag verkündeten Apostolischen Schreiben in Form eines „Motu proprio“ von Papst Franziskus hervorgeht, sind für sexuellen Missbrauch in der Kirche künftig auch „Laien, die Vorsitzende von internationalen Vereinigungen von Gläubigen sind oder waren, die vom Apostolischen Stuhl anerkannt oder errichtet wurden“ kirchenrechtlich verantwortlich.

Papst Franziskus kommt in der Halle Paul VI. an.

© dpa/Gregorio Borgia

Zudem betrifft die Meldepflicht nun auch Missbrauch, der gegen „schutzbedürftige“ Erwachsene begangen wird. Die Änderungen treten am 30. April in Kraft.

Der Text ist eine Aktualisierung eines Apostolischen Schreibens aus dem Jahr 2019 mit dem Titel „Vos estis lux mundi“ (Ihr seid das Licht der Welt), mit dem Franziskus bereits sämtliche kirchliche Amtsträger - Bischöfe, Priester und sonstige Kleriker - unter anderem dazu verpflichtet, Verdachtsfälle von sexuellem Missbrauch innerhalb der Kirche zu melden.

Kreis der potenziellen Opfer erweitert sich

Zudem müssen seither innerkirchliche Versuche gemeldet werden, sexuelle Übergriffe durch Priester oder andere Amtsträger zu vertuschen. Ein „motu proprio“ ist ein vom Papst persönlich verfasstes Schreiben, das das Kirchenrecht der katholischen Kirche verändert.

Die nun von Franziskus beschlossene Änderung weitet auch den Kreis potenzieller Opfer sexuellen Missbrauchs aus, die von der Meldepflicht erfasst sind. Das Schreiben von 2019 hatte einen besonderen Schwerpunkt auf „Minderjährige“ und „schutzbedürftige Personen“ sowie Herstellung, Darbietung, Besitz oder Verbreitung „kinderpornografischen Materials“ gelegt.

Mit dem am Samstag veröffentlichten Schreiben werden nun Übergriffe unter Strafe gestellt, die sich gegen „einen Minderjährigen oder einer Person mit unvollkommenem Gebrauch der Vernunft oder einen schutzbedürftigen Erwachsenen“ richten.

Unberührt bleibt indes von der nun von Franziskus verkündeten Änderung das Beichtgeheimnis: Ein Priester darf weiterhin keine Tatsachen weitergeben, über die ein Gläubiger im Beichtstuhl berichtet hat.

Bätzing bedauert Rücktritt Bodes

Der Vorsitzende der Deutschen Bischofskonferenz, Bischof Georg Bätzing, nahm den Rücktritt von Bischof Bode mit „großem Bedauern und Respekt“ zur Kenntnis. „Gerne hätte ich Dich noch weitere Jahre an unserer Seite in der Deutschen Bischofskonferenz gesehen. Gleichzeitig verstehe ich Deine Entscheidung und die damit verbundenen Konsequenzen.“

Mit dem Rücktritt übernehme Bode auch Verantwortung für das „uns alle seit langem begleitende Thema des sexuellen Missbrauchs in der Kirche“, sagte Bätzing: „Es war ein Ringen in Dir, eine innere Zerrissenheit, manchmal auch die Enttäuschung über Mitbrüder“. (KNA)

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