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Der Berliner Landeswahlleiter Stefan Bröchler sitzt vor dem Beginn der mündlichen Verhandlung des Zweiten Senats im Verfahren über die Wahlprüfungsbeschwerde im Verhandlungssaal.

© dpa/Bernd Weißbrod

Entscheidung in Karlsruhe erwartet: Landeswahlleiter sieht Berlin bereit für mögliche Wahlwiederholung

Die Pannenwahl in Berlin ist mehr als zwei Jahre her – nun naht Klarheit in Sachen einer möglichen Wahlwiederholung. Der Landeswahlleiter hat diverse Szenarien im Kopf.

Bald fällt die Entscheidung dazu in Karlsruhe: Berlin ist nach Angaben des Landeswahlleiters Stephan Bröchler für eine mögliche Wahlwiederholung zum Deutschen Bundestag gewappnet. „Landeswahlleitung und Bezirke sind vorbereitet“, versicherte Bröchler am Donnerstag. In welchem Ausmaß die Bundestagswahl 2021 nach den dortigen Pannen wiederholt werden muss, wird am 19. Dezember klar. Dann will das Bundesverfassungsgericht sein Urteil zu einer Wahlprüfungsbeschwerde der Unionsfraktion im Bundestag verkünden.

Die Szenarien sind dabei: keine Wiederholungswahl, eine teilweise Wiederholungswahl oder eine vollständige Wiederholungswahl. Vieles könne erst nach dem Urteil in Angriff genommen werden, so Bröchler. „Erst, wenn wir wissen, ob eine teilweise oder vollständige Wiederholungswahl vor uns steht, können eine Reihe elementarer Entscheidungen in Gang gesetzt werden. Beispielsweise über die Festlegung der erforderlichen Wahllokale, die Anzahl der Wahlhelferinnen und Wahlhelfer und die Menge der erforderlichen Stimmzettel. Und einiges mehr.“

Falls Karlsruhe eine Wiederholungswahl anordne, werde der Landeswahlleiter den Wahltermin festlegen und im Amtsblatt verkünden: „Aus dem Verkündungsdatum des Gerichts ergibt sich, dass der letztmögliche Wahltag der 11. Februar 2024 wäre.“ Laut Bröchler laufen die Vorbereitungen, die Voraussetzungen für eine mögliche Wiederholungswahl so weit wie möglich zu schaffen, bereits seit dem Sommer.

In vielen Berliner Wahllokalen war die Wahl am 26. September 2021 chaotisch verlaufen: Es gab lange Schlangen und Wartezeiten, falsche oder fehlende Stimmzettel. Wahllokale mussten vorübergehend schließen oder blieben bis weit nach 18.00 Uhr geöffnet. (dpa)

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