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Wahlhelfer und Wahlhelferinnen zählen in einem Wahllokal Stimmzettel für die Bundestagswahl.

© picture alliance/dpa/Sebastian Gollnow

Urteil zu Wahlwiederholung in Berlin: Verfassungsgericht bittet Landeswahlleiter um weitere Informationen

Mit Spannung wird in Berlin auf das Urteil des Bundesverfassungsgerichtes zur möglichen Wiederholung der Bundestagswahl gewartet. Nun hat sich das Gericht bei der Landeswahlleitung gemeldet.

Im Verfahren um eine Wiederholung der Bundestagswahl in Berlin hat das Bundesverfassungsgericht bei der Wahlleitung zusätzliche Informationen erbeten. „Die Frage war, ob wir den Beschluss des Bundestages für eine teilweise Wiederholung umsetzen können“, sagte Landeswahlleiter Stephan Bröchler der Deutschen Presse-Agentur. „Wir haben dazu vor wenigen Tagen noch einmal Stellung genommen und die Frage grundsätzlich bejaht“, schilderte er. Zuvor habe er sich mit den Bezirken dazu abgestimmt.

Der Bundestag hatte im November 2022 mit den Stimmen der Ampel-Koalition beschlossen, dass wegen Wahlpannen in 327 der 2256 Wahlbezirke neu gewählt werden muss, außerdem in 104 der 1507 Briefwahlbezirke. Dagegen hatte die Unionsfraktion im Bundestag geklagt: Ihr geht eine Wiederholung des Wahlgangs vom 26. September 2021 nur in einem kleinen Teil der Berliner Wahlbezirke nicht weit genug. Ob das Bundesverfassungsgericht nun eine teilweise oder eine komplette Wiederholung für angemessen hält, ist ebenso noch offen wie die Frage, wann eine Entscheidung verkündet wird.

Schon vor geraumer Zeit hatte Bröchler erklärt, dass Berlin sich vorsorglich auf eine komplette Wiederholung der Bundestagswahl in der Stadt vorbereite. Dass sich das Bundesverfassungsgericht nunmehr erneut an die Landeswahlleitung gewandt und um zusätzliche Informationen gebeten hat, wertete er als Beleg dafür, wie ausführlich und ernsthaft sich die Verfassungsrichter und -richterinnen mit der Materie beschäftigen. „Das zeigt, wie systematisch das Gericht arbeitet.“

Da das oberste deutsche Gericht in Karlsruhe offensichtlich noch alle Informationen zur Wahl zusammenträgt und auswertet, könnte eine Verkündung des Urteils noch etwas dauern. Denn wenn das Verfahren abgeschlossen ist, dürfte die Ausfertigung des Urteils und vor allem die Begründung nach Einschätzung Bröchlers noch mal einige Wochen in Anspruch nehmen. „Wir warten auf das Urteil und werden über einen Verkündungstermin nicht spekulieren“, sagte er.

Bröchler bevorzugt Termin ab Mitte Januar

Eine mögliche komplette oder teilweise Wiederholung der Bundestagswahl müsste spätestens 60 Tage nach der Urteilsverkündung stattfinden. Bei einer Anhörung des Bundesverfassungsgerichts Mitte Juli hatte Bröchler darauf hingewiesen, dass eine Wahl in der Adventszeit ungünstig wäre und ein guter Termin aus seiner Sicht ab Mitte Januar wäre. Er könne und wolle dem Bundesverfassungsgericht aber keine Ratschläge geben oder gar Terminvorschläge machen.

Bei den Wahlen zum Bundestag und zum Abgeordnetenhaus am 26. September 2021 gab es in Berlin zahlreiche Probleme und Mängel, etwa lange Wartezeiten vor Wahllokalen und falsche oder fehlende Stimmzettel. Wahllokale mussten vorübergehend schließen oder blieben bis weit nach 18.00 Uhr geöffnet. Die Wahl zum Abgeordnetenhaus war deshalb am 12. Februar dieses Jahres komplett wiederholt worden.

Bröchler wies zum wiederholten Mal darauf hin, dass die Umsetzung der nach dem Debakel beschlossenen Reformen bei der Wahlorganisation teils noch auf sich warten lasse. Erneut appellierte er an das Abgeordnetenhaus, in den laufenden Haushaltsberatungen den Weg freizumachen für je drei feste Stellen in den zwölf künftigen Bezirkswahlämtern. Die Bürgerinnen und Bürger hätten ein Recht auf funktionierende Wahlen. (dpa)

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