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Wahlhelfer sortieren nach der wiederholten Wahl zum Abgeordnetenhaus am 12. Februar die Stimmzettel in einem Wahllokal in der Grundschule am Teutoburger Platz in Prenzlauer Berg.

© dpa/Monika Skolimowska

Update

Wahlwiederholung der Bundestagswahl: Berlins Bezirksämter stehen vor Herausforderungen

In 327 Berliner Wahlbezirken muss noch einmal gewählt werden – wann, ist noch unklar. Die Bezirksämter bereiten sich auch auf eine Komplettwiederholung vor.

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Im Fall einer kompletten Wiederholung der Bundestagswahl in Berlin kommt auf die Bezirke viel Arbeit zu. Noch offen ist, ob das Bundesverfassungsgericht eine teilweise oder eine komplette Wiederholung für richtig hält - und auch, wann es sein Urteil dazu verkündet. Denkbar wäre eine Entscheidung schon im September. Die Bezirksämter stellen sich auf alle denkbaren Varianten ein und darauf, die Wahl in kurzer Zeit organisieren zu müssen, wie eine Umfrage der Deutschen Presse-Agentur ergab.

Der Bundestag hatte im November 2022 mit den Stimmen der Ampel-Koalition beschlossen, dass wegen Wahlpannen in 327 der Berliner 2256 Wahlbezirke neu gewählt werden muss, außerdem in 104 der 1507 Briefwahlbezirke. Dagegen hatte die Unionsfraktion im Bundestag geklagt, weil sie eine Wiederholung nur in einem kleinen Teil der Berliner Wahlbezirke für nicht weitgehend genug hält. Ob das Bundesverfassungsgericht nun eine teilweise oder eine komplette Wiederholung für angemessen hält, ist noch offen.

Bei den Wahlen zum Bundestag und zum Abgeordnetenhaus am 26. September 2021 gab es in Berlin zahlreiche Probleme und Mängel, etwa lange Wartezeiten vor Wahllokalen und falsche oder fehlende Stimmzettel. Die Abgeordnetenhauswahl war bereits im Februar wiederholt worden.

Komplette Wiederholung der Bundestagswahl im November machbar

Auf die Frage, ob er eine komplette Wiederholung der Bundestagswahl in der Hauptstadt schon im November für machbar halte, sagte der im Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg zuständige Wahlleiter Rolfdieter Bohm: „Unter der Voraussetzung, dass zumindest der Verkündungstermin zeitnah bekanntgegeben würde, wäre das zu schaffen. Wichtig wäre, dass es einen möglichst langen Vorlauf zur Bekanntgabe des Verkündungstermins gibt.“ Wenn der feststehe, lasse sich der voraussichtliche Termin der Wiederholungswahl einfach ermitteln. Nach der Verkündung muss die Wahl innerhalb von 60 Tagen wiederholt werden.

„Selbstverständlich wissen wir erst nach dem Urteil den Umfang der Wiederholungswahl - ganz oder teilweise, nur Erst- oder nur Zweitstimme oder beide“, sagte Bohm. „Aber der Termin wäre dann bekannt beziehungsweise auf maximal zwei Sonntage, die realistisch in Betracht kommen können, eingrenzbar.“

Die größten Herausforderungen: Wahlräume und Wahlhelfer:innen

Berlins Landeswahlleiter Stephan Bröchler argumentierte bereits Mitte Juli bei einer Anhörung des Bundesverfassungsgerichts in Karlsruhe, er halte einen Wahltermin ab der zweiten Januarhälfte für wünschenswert. Einen idealen Termin gebe es aber nicht, so die in Marzahn-Hellersdorf für Bürgerdienste zuständige Bezirksstadträtin Juliane Witt. Die größten Herausforderungen bei der Organisation der Wahl seien insbesondere die Suche nach verfügbaren Wahlräumen und die Bindung, Schulung und Einsatzplanung einer Vielzahl von Wahlhelfern innerhalb eines sehr knappen Zeitraumes.

„Ich hoffe, dass das Bundesverfassungsgericht sich nicht allein auf den Akt des Wählens und die Umsetzung der Wahl konzentriert“, erläuterte Witt. „Sondern die Gesamtlage einer isolierten Wahl in der Hauptstadt - während der Bundestag ja weiter tagt - im Blick hat und hier klug entscheidet.“

Das wünscht sich auch der Lichtenberger Bezirkswahlleiter Axel Hunger: „Hilfreich wäre es natürlich, wenn die Entscheidung nicht so getroffen werden würde, dass die Wiederholungswahlen um die Weihnachtszeit beziehungsweise Jahreswende stattfindet“, sagte er mit Blick auf die Urlaubsplanung seiner Mitarbeiter in diesem Zeitraum.

Vorbereitung auf komplette Wiederholungswahl

Auch er sieht als größte Herausforderung insbesondere bei der Vorbereitung einer Komplettwiederholung, kurzfristig ausreichend Wahllokale, Wahlhelfende und Mitarbeitende zur Unterstützung des Wahlamtes zu akquirieren. „Selbstverständlich laufen bereits erste Vorbereitungen für den Fall, dass im November - oder einen späteren Zeitpunkt - eine komplette Wahlwiederholung stattfinden würde.“

Das Bezirksamt Steglitz-Zehlendorf bereitet sich ebenfalls prophylaktisch auf die maximale Variante vor: „Die Durchführung einer kompletten Wiederholungswahl ab dem 5. November ist den Bezirken aber nur möglich, wenn das Verfassungsgericht rechtzeitig - circa einen Monat - vor der geplanten Urteilsverkündung den Verfahrensbeteiligten einen Hinweis auf den Zeitpunkt dieser Urteilsverkündung gibt“, sagte der Bezirksstadtrat für Bürgerdienste, Tim Richter. „Für eine rechtzeitige Vorbereitung von kurzfristig erforderlichen Wiederholungswahlen bis Mitte November müsste das Bundesverfassungsgericht bereits in den kommenden Tagen bekannt geben, wann das Urteil im gegenwärtigen Verfahren verkündet werden soll.“

„Bei einer kompletten Wiederholungswahl besteht die größte Herausforderung darin, den Dienstbetrieb der Bürgerämter in einem für die Bevölkerung zufriedenstellenden Ausmaß aufrechtzuerhalten“, sagte Richter. Denn vor Wahlen wechselten Mitarbeiter der Bürgerämter in die Funktion von hauptamtlichen Wahlamtsmitarbeitern. Deshalb müsse das Leistungsangebot der Bürgerämter während der Vorbereitung, der Durchführung und der Nachbereitung von Wahlen verringert werden. (dpa)

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