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Verurteilt die Lehrerinnen zu Geldstrafen: Das Landgericht Mönchengladbach

© dpa/Oliver Berg

Schülerin stirbt auf Studienreise: Lehrerinnen wegen fahrlässiger Tötung verurteilt

Für eine zuckerkranke Schülerin endet eine Studienfahrt mit dem Tod. Die Lehrerinnen wussten nichts von der Erkrankung. Sie hätten sich informieren müssen, so das Gericht.

Nach dem Tod einer Schülerin bei einer Studienfahrt im Juni 2019 hat das Landgericht Mönchengladbach zwei Lehrerinnen wegen fahrlässiger Tötung durch Unterlassen zu Geldstrafen verurteilt.

Eine 60 Jahre alte Pädagogin erhielt eine Geldstrafe von 23.400 Euro, wie das Gericht am Donnerstag erklärte. Die 34-jährige Mitangeklagte wurde zu 7200 Euro verurteilt. Wegen der langen Verfahrensdauer gilt ein geringer Teil der Beträge als vollstreckt.

Die Lehrerinnen sollen sich vor der von ihnen betreuten mehrtägigen Fahrt nach London nicht schriftlich über die Vorerkrankungen der teilnehmenden 60 bis 70 Schüler erkundigt haben. Denn dann hätten sie gewusst, dass die 13-jährige Emily seit Jahren Diabetikerin war, die regelmäßig Insulin spritzen musste. Auch das Mädchen und ihre Eltern haben den Angaben zufolge nicht auf die Erkrankung hingewiesen.

Der Zustand des Kindes hatte sich auf der Fahrt stetig verschlechtert, worüber mitreisende Schüler die Lehrerinnen informiert hatten. Bei entsprechender Kenntnis hätten die Pädagoginnen anders auf die Beschwerden reagieren und eine frühzeitige Aufnahme in ein Krankenhaus veranlassen müssen, so die Anklage. Das hätte laut Gutachten den Tod der Schülerin wohl verhindert.

Am Abreisetag kam das Mädchen in ein Krankenhaus, wo es einen Tag später an den Folgen von Insulinmangel starb. Laut Anklage soll die 13-Jährige auf der Fahrt die Blutzuckermessungen und Zugabe von Insulin vernachlässigt haben.

Dem Prozess war ein jahrelanges, juristisches Tauziehen vorausgegangen. Das Landgericht Mönchengladbach hatte die Klage zunächst nicht zugelassen. Das Oberlandesgericht Düsseldorf entschied im Juni 2023 anders. Eine andere Kammer des Landgerichts wurde zuständig.

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