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Das Gebäude des Rundfunk Berlin-Brandenburg (rbb) in der Masurenallee im Berliner Stadtteil Charlottenburg.

© dpa/Soeren Stache

Skandalaufklärung beim RBB: Dem Sender droht nun eine Durchsuchung

Der RBB will die Ergebnisse der Skandalaufklärung nicht öffentlich machen. Nun könnte dem Sender eine Durchsuchung der Geschäftsräume bevorstehen.

Wird der Rundfunk Berlin-Brandenburg demnächst durchsucht? Vor dem Potsdamer Landgericht hat der RBB-Untersuchungsausschuss des Brandenburger Landtags in dieser Woche erstmals einen Durchsuchungsbeschluss gegen den öffentlich-rechtlichen Sender erwirkt. Hintergrund der Klage war die Weigerung des Senders, im Skandal um die Machenschaften der ehemaligen Intendantin Patricia Schlesinger die Untersuchungsberichte der Kanzlei „Lutz Abel“ an den Ausschuss auszuhändigen.

Das Gericht urteilte nun, dass die Unterlagen an den Ausschuss zu übergeben sind. Andernfalls steht dem Ausschuss die Möglichkeit einer Durchsuchung der Geschäftsräume des Senders zur Verfügung. „Der Beschluss des Landgerichtes ist für den Untersuchungsausschuss ein Etappensieg“, sagte die Ausschussvorsitzende Petra Budke (Grüne) am Freitag. „Das Gericht teilt unsere Auffassung, dass diese Berichte entscheidende Beweisstücke darstellen, um unserem Untersuchungsauftrag nachzukommen.“

Dem RBB habe man eine Frist bis zum nächsten Mittwoch eingeräumt, die Unterlagen ohne Durchsuchung zu übermitteln. „Wir erwarten, dass der gerichtliche Beschluss zu einem Umdenken beim RBB führt und von dem Gebrauch von Rechtsmitteln abgesehen wird.“

Am Freitag beantragte der RBB nach Informationen dieser Zeitung allerdings eine Aussetzung des Gerichtsbeschlusses.

Ungereimtheiten nach der ersten Vernehmung

In der Sitzung des Untersuchungsausschusses am Freitag wurde unterdessen der Staatssekretär in der Potsdamer Staatskanzlei, Benjamin Grimm, erneut als Zeuge befragt. Nach der ersten Vernehmung des für die Rechtsaufsicht über den RBB zuständigen politischen Beamten hatte es Ungereimtheiten gegeben, die nun geklärt werden sollten.

So erkundigte sich die Ausschussvorsitzende Budke danach, ob das zuständige Referat in der Staatskanzlei vor jeder Sitzung des Verwaltungsrates alle Sitzungsunterlagen erhalten hatte, was mehrere Mitarbeiter der Staatskanzlei – anders als Grimm – im Untersuchungsausschuss ausgesagt hatten.

„Ich habe bei meiner letzten Vernehmung gesagt: Mir ist bekannt, dass das Medienreferat die Einladungen zu den Sitzungen und die Tagesordnungen erhält“, sagte Grimm. „Mir ist nicht bekannt, ob es auch Sitzungsunterlagen gibt. Das wusste ich auch im Einzelnen nicht – so habe ich es auch gesagt.“

Ein Thema war auch erneut die Teilnahme von Mitarbeitern der Staatskanzlei an den Sitzungen des RBB-Verwaltungsrates. Peter Vida (BVB/Freie Wähler) zitierte den früheren Verwaltungsratsvorsitzenden des RBB Wolf-Dieter Wolf: In der 100. Sitzung des Verwaltungsrats im Januar 2018 hatte Wolf bemängelt, dass die Vertreter der Rechtsaufsicht abermals nicht anwesend seien.

„Er bittet die Intendanz, bei Senats- und Staatskanzlei nachzufragen, ob künftig noch die entsprechenden Einladungen vonnöten seien.“ Grimm konnte sich das freilich nicht erklären. „Ich weiß nicht, warum Herr Wolff das so gesagt hat“, erklärte der Staatssekretär im Ausschuss.

Doch auch Dennis Hohloch (AfD) warf der Staatskanzlei vor, vor dem Bekanntwerden des Skandals in 2021 lediglich an zwei und 2022 lediglich an einer Sitzung des Verwaltungsrates teilgenommen zu haben.

Grimm hingegen betonte mehrfach, dass in der Wahrnehmung der Rechtsaufsicht eine Arbeitsteilung zwischen Berlin und Brandenburg gegeben habe. Das Land Brandenburg habe deswegen nicht an allen Sitzungen selbst teilnehmen müssen. In den Jahren 2017 und 2018 habe die Rechtsaufsicht an 13 von 25 Gremiensitzungen, in 2019 und 2020 an 20 von 26 Gremiensitzungen und in 2021 und 2022 an 30 von 33 Sitzungen teilgenommen.

Doch Grimm räumte während der Sitzung auch ein, dass die Rechtsaufsicht nunmehr an jeder Sitzung des Verwaltungsrates teilnehme. Weswegen am Ende bei Beobachtern der Eindruck blieb, dass etwas mehr Engagement der Rechtsaufsicht auch vor Bekanntwerden des RBB-Skandals wohl gut gewesen wäre.

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