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Die Staatsanwaltschaft Potsdam hatte den Fall bereits zu den Akten gelegt.

© Sebastian Gabsch PNN / Sebastian Gabsch PNN

Update

Nach Tod eines 19-Jährigen in Trebbin: Potsdamer Staatsanwaltschaft setzt Ermittlungen fort

Vier Jahre nach dem Tod eines jungen Mannes an einem Bahnübergang wird der Fall wieder aufgerollt. Die Eltern zweifelten an der Selbstmordthese der damaligen Ermittler.

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Der Todesfall eines jungen Mannes in Trebbin (Landkreis Teltow-Fläming) galt als abgeschlossen, doch nun rolltdie Staatsanwaltschaft Potsdam den Fall nach Bitten der Generalstaatsanwaltschaft Brandenburg wieder auf. Das ergaben Recherchen von rbb24. Laut Bericht des Senders wurde der 19-jährige Fritz G. am 24. August 2019 neben den Bahngleisen auf dem Trebbiner Bahnhof gefunden. Die ermittelnde Polizei aus Ludwigsfelde ging laut RBB zunächst von einem Selbstmord aus.

Eltern zweifel an Selbstmord- und Unfallthese

Die Eltern zweifelten an der Selbstmord-These und engagierten eine Rechtsanwältin und einen pensionierten Ermittler des Landeskriminalamts Berlin (LKA). „Die beiden konnten durch Zeugenaussagen die Selbstmordthese widerlegen“, so der RBB. Im Anschluss daran hätten die Ermittlungsbehörden die Selbstmordthese zurückgezogen und seien von einem Unglücksfall ausgegangen. Die Ermittlungsakte wurde geschlossen.

Die Eltern des Jungen zweifelten auch an der Unfall-These, suchten Indizien für ein mögliches Fremdverschulden. Ein von ihnen beauftragter Gutachter schloss diese Theorie nicht aus, unter anderem weil am Tatort gefundene Gegenstände, die offenbar Flüssigkeits- oder Blutspuren aufwiesen, nicht auf fremde DNA-Spuren untersucht worden seien.

Nach Informationen von rbb24 Recherche kam es rund um den Trebbiner Bahnhof seit Jahren immer wieder zu Auseinandersetzungen unter Jugendlichen. Erst im Sommer dieses Jahres gab es eine Messerstecherei.

Eltern legen neue Informationen vor

Die Staatsanwaltschaft habe seinerzeit festgestellt, dass nach damaligen Erkenntnissen keine Anhaltspunkte für ein Fremdverschulen bestanden, so der Leitende Potsdamer Oberstaatsanwalt Wilfried Lehmann gegenüber den PNN. Diese Bewertung habe der Generalstaatsanwalt seinerzeit bestätigt. Eine Feststellung zu einem möglichen Suizid oder Unfall habe die Staatsanwaltschaft nicht getroffen, das sei gar nicht ihre Aufgabe.

Bei einem Gespräch im August 2023 mit den Eltern habe der leitende Staatsanwalt deutlich gemacht, dass das Todesermittlungsverfahren wieder aufgenommen werden könnte, wenn neue Beweise vorlägen, sagte ein Sprecher der Staatsanwaltschaft Potsdam der Deutschen Presse-Agentur am Donnerstag. Neue Informationen habe die Anwältin der Eltern nun der Generalstaatsanwaltschaft geliefert. Die Staatsanwaltschaft kenne den Inhalt der Informationen bisher nicht, führte der Sprecher aus. 

Man müsse zwischen einem Todesermittlungsverfahren und einem Ermittlungsverfahren unterscheiden, betonte der Sprecher mit Blick auf den RBB-Bericht. Im nun wieder aufgenommenen Todesermittlungsverfahren werde unter anderem geprüft, ob ein Fremdverschulden vorgelegen haben könnte. Erst danach schließe sich möglicherweise ein Ermittlungsverfahren an. (mit dpa)

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