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Es gab schon bessere Zeiten für den Rundfunk Berlin-Brandenburg (RBB).

© dpa/Fabian Sommer

Neuer RBB-Staatsvertrag: Brandenburger Opposition übt Kritik

Am Freitag soll der Vertrag auf einer gemeinsamen Kabinettssitzung der Länder Brandenburg und Berlin geschlossen werden. Geplante Neuregelungen sorgen für Verärgerung.

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In der Debatte über den neuen RBB-Staatsvertrag hat Brandenburgs Medienstaatssekretär Benjamin Grimm (SPD) die geplanten Neuregelungen verteidigt. Leitplanken seien, Konsequenzen aus der Krise des Rundfunks Berlin-Brandenburg (RBB) zu ziehen, verpflichtend mehr Regionalität anzubieten und den Sender zukunftsfest auszurichten, sagte er am Montag in einer digitalen Sondersitzung des für Medienfragen zuständigen Hauptausschusses des brandenburgischen Landtags. Der neue Rundfunkstaatsvertrag soll auf der gemeinsamen Kabinettssitzung der Länder Brandenburg und Berlin am Freitag geschlossen werden.

Dass Entscheidungen von erheblicher Bedeutung im RBB künftig nicht mehr von einer Person alleine, der Intendantin, sondern von einem dreiköpfigen Direktorium getroffen werden sollen, sei auch in vielen Wirtschaftsunternehmen üblich oder vorgeschrieben, sagte Grimm. Zugleich werde sichergestellt, dass in dem Gremium keine Vorlagen gegen den Willen der Intendantin beschlossen werden, die ein Vetorecht bekomme. Alleingänge der Intendantin seien dann jedoch nicht mehr möglich.

Grimm betonte, die geplanten Regelungen zu Regionalstandorten würden trotz Kritik aus dem Sender beibehalten. Auch am neuen RBB-Büro in Brandenburg an der Havel werde festgehalten.

Aus der Opposition kam Kritik an verschiedenen Punkten des aktuellen Entwurfs für den Staatsvertrag. Es sei problematisch, dass die Rechtsaufsicht über den RBB auch künftig nicht verpflichtend an allen Sitzungen des Rundfunkrats teilnehmen soll, hieß es unter anderem. Auch dass der Rundfunkrat erst bei angebotsbezogenen Ausgaben ab einer Million Euro beteiligt werden soll, sei fragwürdig. Kontrollmöglichkeiten und Transparenz müssten noch deutlich verbessert werden. Im ersten Entwurf des Rundfunkstaatsvertrags hieß es noch, dass „Ausgaben für angebotsbezogene Verträge“ von 250.000 Euro und mehr vom Rundfunkrat des RBB genehmigt werden müssten.

„Kein befriedigender Zustand“

„Wir bleiben hinter den von Ihnen selbst aufgestellten Inhalten des ersten Entwurfs zurück“, sagte der Fraktionsvorsitzende der Freien Wähler, Peter Vida, im Hauptausschuss. „Das kann kein befriedigender Zustand sein.“ Ähnlich äußerten sich auch die Parlamentarischen Geschäftsführer von AfD und Linken, Dennis Hohloch und Thomas Domres. Dagegen sagte Staatssekretär Grimm, dass die Erhöhung der Ausgabengrenze auf Wunsch des RBB stattfand. Man habe sich die Staatsverträge anderer Länder angesehen und sei zu dem Ergebnis gekommen, dass dies praktikabel sei.

Die Veränderung bei der Prüfung durch die Rechnungshöfe sei dagegen auf deren Wunsch geschehen: Man habe in der Vorgabe, jährlich zu prüfen, einen Eingriff in die innere Autonomie der Rechnungshöfe gesehen. „Was ich als meine Aufgabe sehe, ist, dass wir einen ausgewogenen Vorschlag vorlegen, der Punkte aller Seiten aufgreift“, sagte Grimm. Dabei habe man mehrere „Leitplanken“ festgelegt: So solle der Staatsvertrag Konsequenzen aus der Krise ziehen, eine verpflichtende Regionalität festlegen und den Sender zukunftsfest ausrichten.

Ulrike Demmer, die neue Intendantin des RBB.
Ulrike Demmer, die neue Intendantin des RBB.

© dpa/Fabian Sommer

„Der RBB muss dringend transparenter werden“, sagte dagegen der Parlamentarische Geschäftsführer der oppositionellen Linken, der Prignitzer Landtagsabgeordnete Thomas Domres. So müsse künftig auch der Landtag darüber beraten, wie der RBB Konsequenzen aus den Berichten der Landesrechnungshöfe umsetzt. „Eine Berichtspflicht gegenüber dem Parlament ist eine wichtige Angelegenheit.“

Einig war sich der Hauptausschuss mit der Staatskanzlei hingegen darüber, dass die Festschreibung von Regionalbüros und die Schaffung eines Landesbeauftragten nicht – wie von Intendantin Ulrike Demmer kritisiert – einen Eingriff in die Rundfunkfreiheit des RBB darstelle. „Wir halten es für zulässig, dass wir die Regionalbüros in Prenzlau, Perleberg und Brandenburg (Havel) festschreiben“, sagte Grimm. „Der RBB hatte viel Zeit, im Westen etwas zu ändern - er hat aber nichts getan.“ Deswegen müsse nun der Gesetzgeber tätig werden.

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