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Thomas Heilmann ist CDU-Bundestagsabgeordneter aus Steglitz-Zehlendorf.

© picture alliance / Kay Nietfeld//Kay Nietfeld

Wegen Eil-Verfahren beim Heizungsgesetz: CDU-Abgeordneter zieht vor das Bundesverfassungsgericht

Der frühere Justizsenator von Berlin, Thomas Heilmann, will das Heizungsgesetz stoppen und zieht vor das Bundesverfassungsgericht. Er sieht seine Rechte als Abgeordneter verletzt.

Der Ampel-Regierung droht neuer Ärger beim Gebäudeenergiegesetz (GEG). Der Berliner CDU-Bundestagsabgeordnete Thomas Heilmann hat beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe eine einstweilige Verfügung beantragt und will ein Organstreitverfahren einleiten.

Der Jurist, der von 2012 bis 2016 Justizsenator in Berlin war, sieht seine Rechte als Abgeordneter auf gleichberechtigte Teilhabe an der parlamentarischen Willensbildung beim Heizungsgesetz verletzt. „Die parlamentarisch maximal verkürzten Beratungen zur Novelle des Gebäudeenergiegesetzes erlauben es nicht, die konzeptionellen Schwächen dieses Gesetzespakets aufzuzeigen und zu ändern“, sagte Heilmann.

Tatsächlich liegt trotz einer politischen Einigung der Fraktionsspitzen von SPD, Grünen und FDP noch immer kein neuer Gesetzestext vor. Aus Ampel-Kreisen heißt es, der Änderungsantrag solle bis Freitag vorliegen. Damit bleibt der Opposition, den Experten und Verbänden lediglich das Wochenende, um sich auf die Anhörung im Ausschuss für Klimaschutz und Energie am Montag vorzubereiten.

Wenige Tage später soll das Gesetz dann bereits final im Bundestag und nach Wunsch der Ampel-Spitzen auch im Bundesrat behandelt werden. Somit könnte das umstrittene Heizungsgesetz doch noch vor der parlamentarischen Sommerpause beschlossen werden.

Die Opposition kritisiert das Eil-Verfahren scharf. „Die Regierung hat über Monate über das Heizungsgesetz gestritten und dem Parlament sollen jetzt nur zwei Tage reichen, um die Anhörung zu einem völlig neuen Gesetz vorzubereiten“, sagte CDU-Vize Andreas Jung dem Tagesspiegel. Er wirft den Ampel-Fraktionen vor, die Selbstachtung des Parlaments zu untergraben.

Thomas Heilmann will mit seiner Verfügung beim Bundesverfassungsgericht nun erreichen, dass abschließende Beratungen und eine Abstimmung im Bundestag erst dann möglich sind, wenn die Abgeordneten 14 Tage zuvor schriftlich über den maßgeblichen Gesetzentwurf informiert wurden.

„Hunderte Seiten Änderungstext, die eventuell am Freitagabend gemailt, am Mittwoch im Ausschuss und am Donnerstag abschließend im Plenum beraten werden, haben mit parlamentarischer Demokratie nichts zu tun“, argumentiert der CDU-Abgeordnete.

Heilmann agiert mit seinem Vorgehen offenbar auf eigene Rechnung. „Das ist die Aktion von Herrn Heilmann“, sagte eine Sprecherin der Unionsfraktion. Er habe die Fraktionsspitze jedoch in Kenntnis von seinem Vorhaben gesetzt.

Diese Regierung missachtet zunehmend Parlamentsrechte.

Klaus Ernst (Linke), Vorsitzender des Ausschusses für Energie und Klimaschutz.

Doch auch andere CDU-Abgeordnete kritisieren das Verfahren der Ampel scharf: „Ein vernünftiges parlamentarisches Verfahren ist nunmehr bis zum Beginn der Sommerpause unmöglich“, sagte Thomas Gebhart, CDU-Obmann im Ausschuss für Klimaschutz und Energie, dem Tagesspiegel.

Der Ausschuss-Vorsitzende, Klaus Ernst (Linke) droht der Ampel sogar damit, die Sitzung am Montag abzusagen. Sollte der Gesetzentwurf bis Freitag nicht vorliegen, werde er dies tun, sagte Ernst der Deutschen Presse-Agentur. Die Koalition verlasse parlamentarische Gepflogenheiten und regiere das Land „wie ein Königreich“, kritisierte Ernst. „Diese Regierung missachtet zunehmend Parlamentsrechte.“

Grüne: Ganz normale Praxis

Die Parlamentarische Geschäftsführerin der Grünen, Irene Mihalic, verteidigte hingegen das Verfahren: „Wir haben an jeder Stelle ein ordentliches Gesetzgebungsverfahren mit ausreichend Beratungszeit sichergestellt“, sagte sie dem Tagesspiegel. Es sei sogar noch eine zweite Anhörung beschlossen worden, um eine fachliche Erörterung zu vertiefen. „Es ist ganz normale Praxis und Aufgabe des Parlaments, dass im parlamentarischen Verfahren Änderungsanträge zu Gesetzentwürfen der Bundesregierung beraten werden“, sagte Mihalic.

Ein Sprecher des Bundesverfassungsgerichts in Karlsruhe bestätigte den Eingang des Organstreitverfahrens und den Antrag auf eine einstweilige Verfügung. Ein konkretes Entscheidungsdatum des Senats sei jedoch noch nicht absehbar.

Der Vorgang ist ungewöhnlich, aber nicht ganz neu. Im Januar hatte beispielsweise die AfD-Fraktion ein Organstreitverfahren zur Anhebung der absoluten Obergrenze der Parteienfinanzierung eingeleitet und war damit gescheitert.

Ein Organstreitverfahren dauert für gewöhnlich mehrere Monate und wird wohl auch im Fall Heilmann erst nach der kommenden Sitzungswoche verhandelt werden. Zügiger dürfte jedoch der Antrag auf eine einstweilige Verfügung bearbeitet werden, da Heilmann damit beabsichtigt, das Gesetzgebungsverfahren zu stoppen.

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