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An einem Kaffee-Vollautomaten in einer Reparaturwerkstatt werden elektronische Messgrößen ermittelt. Verbraucherinnen und Verbraucher sollen einer EU-Einigung zufolge ein sogenanntes Recht auf Reparatur bekommen.

© dpa/Sebastian Willnow

EU einigt sich: Recht auf Reparatur kommt – aber nicht für alle Produkte

Einem neuen EU-Beschluss zufolge sollen Verbraucher defekte Produkte wie Staubsauger oder Handys künftig einfacher reparieren lassen können. Für andere Produkte gilt die Regel nicht.

Auf EU-Ebene soll ein sogenanntes Recht auf Reparatur für Verbraucher eingeführt werden. Unterhändler des Europaparlaments und der EU-Staaten einigten sich in der Nacht zu Freitag darauf, dass Hersteller bestimmter Produkte wie Kühlschränke, Staubsauger und Handys diese künftig auf Wunsch reparieren müssen, wie die belgische Ratspräsidentschaft und der Verhandlungsführer des Europaparlaments, René Repasi (SPD), mitteilten.

Es werde erstmals einen Rechtsanspruch auf Reparatur bei sogenannter weißer Ware - darunter fallen vor allem Haushaltsgeräte - und typischen Alltagsprodukten wie Smartphones eingeführt, sagte Repasi.

Künftig werde es einfacher und günstiger, Produkte reparieren zu lassen, anstatt sie neu zu kaufen. „Wir können es uns nicht mehr leisten, in einer Wegwerfgesellschaft zu leben“, sagte Repasi. 35 Millionen Tonnen Müll produzierten die europäischen Verbraucherinnen und Verbraucher im Jahr, weil Produkte nicht repariert und durch Neuware ersetzt würden.

Neue EU-Richtlinie schlägt weitere Maßnahmen vor

Die neuen Vorgaben gelten aber nicht für alle Produkte. So sind den Angaben zufolge manche Waren wie Kopfhörer und Möbel ausgenommen.

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Ein genauer Rechtstext wird in der Regel einige Wochen nach Einigung der Unterhändler veröffentlicht. Das Parlament und die EU-Staaten müssen dem Kompromiss noch zustimmen. In den meisten Fällen ist das reine Formsache.

Die Richtlinie schlägt eine Reihe weiterer Maßnahmen vor, von denen die Mitgliedstaaten jedoch nur mindestens eine verpflichtend umsetzen müssen, etwa die Ausgabe von Garantie-Gutscheinen, Informationskampagnen, das Anbieten von Reparaturkursen oder steuerliche Vorteile für Reparaturdienstleistungen.

Recht auf Reparatur: „Durchbruch für den Verbraucherschutz“

Die Vorsitzende des Binnenmarktausschusses des EU-Parlaments, Anna Cavazzini, bezeichnete das Verhandlungsergebnis als einen „Durchbruch für den Verbraucherschutz“, auch wenn die Mitgliedstaaten in den Verhandlungen verhindert hätten, der „Reparatur im Rahmen der gesetzlichen Gewährleistung immer Vorrang vor Ersatz einzuräumen“.

„Reparatur wird einfacher und erschwinglicher, indem der Zugang zu Ersatzteilen zu einem angemessenen Preis und zu Reparaturanleitungen der Hersteller auch für kleine Repair Shops um die Ecke und Tüftlerinnen in ihren Garagen garantiert wird“, sagte die Grünen-Politikerin.

Der parlamentarische Berichterstatter für die Richtlinie, René Repasi (SPD), schränkte ein, dass die EU einem tatsächlichen Recht der Verbraucherinnen und Verbraucher auf Reparatur lediglich „nähergekommen“ sei. „Künftig wird es einfacher und günstiger, Produkte reparieren zu lassen.“ Das sei allemal ein Erfolg.

„Die EU schlägt sich mit dieser neuen Richtlinie klar auf die Seite der Verbraucher“, erklärte der CSU-Europaabgeordnete Markus Ferber. Die „Hemmschwellen für den Gang zur Reparaturwerktstatt“ müssten nun im Zuge der Umsetzung der Richtlinie weiter abgebaut werden.

Zwei Jahren Vorbereitungszeit für Recht auf Reparatur

Grundlage der Einigung ist ein Vorschlag, den die EU-Kommission vor knapp einem Jahr vorgelegt hatte. Das EU-Parlament tritt nach eigenen Angaben bereits seit mehr als zehn Jahren für ein Recht auf Reparatur ein.

Im April 2022 erhöhte das Parlament den Druck und stimmte mit großer Mehrheit dafür, dass Produkte so gestaltet werden, dass sie länger halten, sicher repariert werden können und ihre Teile leicht zugänglich und ausbaubar sind.

Neben den Verbrauchern sollen die neuen Regeln auch dem Umweltschutz dienen. Die Kommission argumentierte bei der Vorstellung des Vorhabens, weniger weggeworfene Produkte würden sowohl weniger Abfall als auch weniger Ressourcenverbrauch bei der Herstellung bedeuten. Somit entstünden auch weniger Treibhausgasemissionen. (dpa, AFP)

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