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Der Ex-Chef des Bundesamts für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI), Arne Schönbohm.

© Rolf Vennenbernd/dpa

Update

Klage gegen Ministerin Faeser: Unionsfraktion beantragt wegen Ex-BSI-Chef Schönbohm Sondersitzung des Innenausschusses

Weil Arne Schönbohm seinen Posten als Präsident der Cybersicherheitsbehörde nach einer umstrittenen ZDF-Sendung räumen musste, klagt er gegen das Ministerium von Nancy Faeser. Die Union fordert Aufklärung.

| Update:

Abberufung als Chef des Bundesamts für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) nach Böhmermann-Sendung: Angesichts der Klage von Arne Schönbohm gegen die Bundesregierung hat die CDU/CSU-Bundestagsfraktion für den kommenden Dienstag eine Sondersitzung des Innenausschusses beantragt. Das gab die stellvertretende Vorsitzende der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Andrea Lindholz, am Freitag in einem Pressestatement bekannt.

„Wenn die Medienberichte zutreffen, ist endgültig klar, dass Frau Faeser Herrn Schönbohm grundlos abberufen hat“, sagte die Unionspolitikerin. „Vor allem aber wiegt der sich aus den Ministeriumsakten ergebende Vorwurf extrem schwer, die Bundesinnenministerin habe den Verfassungsschutz instrumentalisiert, um ihre Entscheidung im Nachhinein zu rechtfertigen. Frau Faeser muss jetzt umgehend für Aufklärung sorgen.“ Sie müsse persönlich erscheinen und zu den gravierenden Vorwürfen Stellung nehmen.

Schönbohm verlangt Schadensersatz

Zuvor war bekannt geworden, dass Schönbohm vom Bund Schadenersatz verlangt. Zuerst hatte die „Bild“ berichtet. Dem Tagesspiegel liegt eine Bestätigung vor. Der Vorwurf lautet Mobbing. Die Klage soll sich dabei nicht nur gegen das Innenministerium, sondern auch gegen Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) richten.

Das Gericht bestätigte der dpa auf Anfrage den Eingang. Schönbohm mache in der Klage einen Schadenersatzanspruch von 5000 Euro wegen einer Verletzung der beamtenrechtlichen Fürsorgepflicht geltend. Ein Sprecher des Bundesinnenministeriums (BMI) teilte mit: „Das BMI kann sich wie üblich nicht zu möglichen einzelnen Personalangelegenheiten äußern.“

In der Gerichtsakte, aus der die „Bild“ zitiert, schreibt Schönbohms Anwalt: „Das BMI behandelte den Kläger so, als sei er niemals Präsident des BSI gewesen und geräuschlos von seinem Dienstposten verschwunden“. Ein solches Verhalten stelle sich „in der Gesamtwürdigung als Mobbing durch das BMI und besonders die Ministerin dar“.

Faeser hatte Schönbohm im November 2022 als BSI-Präsidenten abgesetzt, nachdem ZDF-Moderator Jan Böhmermann ihm in seiner Sendung zu große Nähe zu einem Verein mit angeblichen Kontakten zu russischen Geheimdiensten vorgeworfen hatte. Diese Vorwürfe stellten sich später als falsch heraus.

Vor Tagen war bereits bekanntgeworden, dass Schönbohm mittels eines weiteren Anwalts auch vom ZDF eine Entschädigung von 100.000 Euro und eine Unterlassungserklärung fordert. Der öffentlich-rechtliche Sender hatte dies zurückgewiesen. Auf der Klageebene ist das Ganze bislang noch nicht.

Schönbohm ist inzwischen Präsident der Bundesakademie für öffentliche Verwaltung. Das Bundesinnenministerium wollte sich auf dpa-Anfrage nicht zu dem aktuellen Anwaltsschreiben Schönbohms an das ZDF äußern.

Schönbohm durfte sich öffentlich nicht äußern

Wie die „Bild“ berichtet, habe Schönbohm nach den Vorwürfen im ZDF ein Disziplinarverfahren gegen sich selbst beantragt. Dazu sei es aber mangels Tatverdacht nie gekommen. Erst nach über sieben Monaten seien die Vorermittlungen eingestellt worden, die vorgeschriebene Dauer von drei Monaten sei überschritten worden.

Ungefähr zur gleichen Zeit, als Schönbohm das Disziplinarverfahren beantragt hatte, habe ihm das Bundesinnenministerium untersagt, sich öffentlich zu den Vorwürfen zu äußern und ihm kurz darauf „die Führung der Dienstgeschäfte“ untersagt.

Im Abschlussbericht der Voruntersuchung wird der „Bild“ zufolge ein Verstoß gegen die Fürsorgepflicht der Ministerin nach Beamtenrecht eingeräumt. Auch eine „nachholende Fürsorge“ habe es nicht gegeben, obwohl Schönbohm unbegründeten Vorwürfen ausgesetzt gewesen sei und als „Cyberclown“ verunglimpft worden war.

Laut den weiteren Anwaltsangaben ist aus verfahrensrechtlichen Gründen zwar die Bundesrepublik Deutschland Klagegegner. „In der Sache wird aber ein Fehlverhalten des Bundesministeriums des Innern und für Heimat und konkret des dort tätigen Leitungspersonals einschließlich der Bundesministerin selbst gerügt.“

Dieses Fehlverhalten bestehe darin, dass die disziplinarrechtlichen Vorermittlungen gegen Schönbohm auch dann noch fortgeführt worden seien, als bereits festgestanden habe, dass die gegen ihn erhobenen Vorwürfe haltlos seien. Zunächst werde ein Schadenersatzanspruch von 5000 Euro geltend gemacht. „Allerdings hat sich Herr Schönbohm eine spätere Erhöhung der Forderung ausdrücklich vorbehalten“, teilte der Anwalt weiter mit. Eine detaillierte Chronologie der Causa ist hier nachzulesen. (Tsp, seb, dpa)

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