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Der ehemalige BSI-Präsident Arne Schönbohm.

© Gestaltung TSP I Fotos: picture alliance, adobe.stock

Ex-BSI Präsident fordert 100.000 Euro vom ZDF: „Es ist festzuhalten, dass eine unwahre Berichterstattung vorliegt“

Arne Schönbohm musste seinen Posten als Präsident der Cybersicherheitsbehörde nach einer umstrittenen ZDF-Sendung räumen. Nun geht er gerichtlich gegen das ZDF vor.

Am 25. August 2023 schrieb der Medienrechtler Markus Hennig an das ZDF: „Die Reputation unseres Mandanten wurde zerstört. Hierfür gibt es weder Grund noch rechtliche Rechtfertigung.“ Dafür macht er unter anderem eine Geldentschädigung wegen schwerer Persönlichkeitsrechtsverletzung geltend und fordert den Betrag von 100.000 Euro ein.

Doch bei diesem Fall, der bald vor Gericht verhandelt werden könnte, geht es um wesentlich mehr als 100.000 Euro. Es geht um die Frage, wie Medien mit öffentlichen Personen umgehen dürfen, wo unzureichende Recherche beginnt und wo Satire aufhört.

Der Fall handelt von Arne Schönbohm, dem ehemaligen Präsidenten der Cybersicherheitsbehörde (BSI), der nach einer umstrittenen Sendung im ZDF Magazin Royale von Bundesinnenministerin Nancy Faeser abgesetzt wurde.

Das Schreiben des Anwalts thematisiert die umstrittene Sendung aus Oktober 2022 und mahnt mehrere Wortlaute der Sendung auf Unterlassung ab. Dazu gehören die Sätze: „Herr Schönbohm stand bewusst im Kontakt mit Nachrichtendiensten aus Russland oder anderen Ländern“ und ,,Die Cyber Sicherheit in Deutschland ist in Gefahr, und zwar durch den Chef der Cyber-Sicherheit in Deutschland.“

In der Begründung des Schreibens heißt es: „In der Sache ist festzuhalten, dass eine unwahre Berichterstattung vorliegt.“ Der Mandant sei publikumswirksam für einen vermeintlichen Skandal für Zuschauerzahlen und Aufmerksamkeit regelrecht benutzt worden.

Er sei insbesondere durch das Zweite Deutsche Fernsehen auch nicht im ausreichenden Maße rehabilitiert worden. In dem Schreiben wird eine Frist gesetzt bis Dienstag, 05.09.2023, 12:00 Uhr.

Sollte es bis dahin keine Einigung geben, werde man „öffentlich darstellen und argumentieren können, dass vorliegend eine der schmutzigsten Denunzierungen vorliegt, welche durch einen öffentlich-rechtlichen Sender und damit durch einen von Steuergeldern finanzierten staatlichen Sender jemals erfolgt ist – unabhängig davon, dass auch die Verteidigungsfähigkeit der Bundesrepublik Deutschland gegenüber feindlichen Nationen der Lächerlichkeit preisgegeben und diese geschwächt wurde.“

Man sei zuversichtlich, dass ein Gericht zur Erkenntnis gelangen wird, dass notwendige Recherche nicht ausreichend genutzt worden ist. Bisher geht der Anwalt „nur“ gegen das ZDF vor.

Wie der Tagesspiegel erfuhr, ist es aber nicht ausgeschlossen, dass auch gegen den Moderator der Sendung Jan Böhmermann persönlich vorgegangen wird.

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