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Der Anbau von Cannabis soll nach dem Willen der Ampel in Deutschland in begrenzten Mengen freigegeben werden.

© dpa/Rolf Vennenbernd

Cannabis-Legalisierung: Die Ampel gibt den Hanf frei, doch jetzt gehen die Diskussionen erst richtig los

Das Kabinett hat den Entwurf von Gesundheitsminister Lauterbach zur begrenzten Cannabis-Freigabe beschlossen. Aber die FDP befürchtet ein „Bürokratiemonster“.

Am Mittwoch hat das Bundeskabinett einen Paradigmenwechsel in der Drogenpolitik eingeleitet. Das Bundeskabinett beschloss einen Gesetzentwurf von Gesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD), der eine begrenzte Freigabe von Cannabis vorsieht. Bislang ist der Anbau und der Besitz von Cannabis verboten, während der bloße Konsum als „straffreie Selbstschädigung“ gewertet wird.

Das soll sich nun ändern. In Lauterbachs Gesetzentwurf ist vorgesehen, dass der Besitz von maximal 25 Gramm Cannabis für Erwachsene ab 18 Jahren straffrei ist. Zudem soll es künftig erlaubt sein, in den eigenen vier Wänden drei weiblich blühende Hanfpflanzen zum Eigenbedarf anzubauen.

Außerdem kann Cannabis in nicht gewinnorientierten Anbauvereinen an die Mitglieder abgegeben werden. Dabei darf für jedes Mitglied pro Tag höchstens 25 Gramm und pro Monat maximal 50 Gramm in den „Cannabis-Clubs“ abgegeben werden. Bei jungen Menschen unter 21 Jahren ist eine maximale Abgabemenge von 30 Gramm pro Monat vorgesehen. Nach der Vorstellung von Lauterbach soll das Gesetz am 1. Januar 2024 in Kraft treten.

In einem zweiten Schritt, für den in der zweiten Jahreshälfte noch ein weiterer Gesetzentwurf vorgelegt werden soll, ist die Abgabe von Cannabis in lizenzierten Fachgeschäften geplant – allerdings nur in Modellregionen. Bei diesen Modellversuchen sollen die Auswirkungen einer kommerziellen Lieferkette auf den Gesundheits- und Jugendschutz sowie den Schwarzmarkt wissenschaftlich untersucht werden.

Diskussionen über das Strafmaß bei Verstößen

Bevor das Gesetz zur Legalisierung des Kiffens zum Jahreswechsel in Kraft tritt, muss der Bundestag ab September über die Freigabe beraten. Allerdings dürften nach der Verabschiedung im Kabinett die Diskussionen im Bundestag erst richtig anfangen. Die Union lehnt das Vorhaben ohnehin ab. So erklärte Bayerns Gesundheitsminister Klaus Holetschek (CSU), dass Lauterbach die Kritik von Ärzten, dem Deutschen Richterbund und der Gewerkschaft der Polizei an dem Vorhaben nicht ignorieren dürfe. 

Aber unter den Abgeordneten der Ampel-Partner sind noch Diskussionen zu erwarten – etwa über das Strafmaß bei Verstößen gegen das Gesetz. So sind in dem Entwurf Freiheitsstrafen von bis zu drei Jahren oder Geldstrafen vorgesehen für diejenigen, die mehr als 25 Gramm Cannabis besitzen.

Andrew Ullmann, der gesundheitspolitische Sprecher der FDP-Bundestagsfraktion, sagte dem Tagesspiegel, es bleibe abzuwarten, inwieweit die Frage zum Strafmaß weiter diskutiert werde. Probleme haben die Liberalen aber in erster Linie mit der Besitzobergrenze für Cannabis, die von der FDP-Fraktion nach den Worten von Ullmann „entschieden“ abgelehnt werde.

„Der heute im Kabinett verabschiedete Gesetzentwurf bleibt deutlich hinter den Erwartungen zurück und signalisiert die Fortführung der bisherigen Cannabis-Verbotspolitik“, kritisierte Ullmann. Die FDP-Fraktion wolle „kein Bürokratiemonster, welches die Strafverfolgungsbehörden zusätzlich belastet“, fügte er hinzu.

Gesundheitsminister Lauterbach stellte am Mittwoch auch eine Aufklärungskampagne zu den Gefahren von Cannabis vor.

© REUTERS/ANNEGRET HILSE

Lauterbach wertete es dagegen als ein Zeichen für die Ausgewogenheit des Entwurfs, dass er einerseits in den Augen der Befürworter einer weiter gehenden Legalisierung zu kurz greift und andererseits nach Ansicht der Cannabis-Kritiker einen Dammbruch bedeutet. Nach seinen Worten wolle man Deutschland nicht zu einer Ausdehnung des Konsums beitragen, wie dies etwa in den Niederlanden und einigen US-Bundesstaaten im Zuge der Liberalisierung geschehen sei.

Kein Cannabis unter 18 Jahren

Die Frage, warum die Freigabe beim Cannabis-Besitz für junge Erwachsene ab 18 gelte und nicht erst ab einem Alter von 21 Jahren, beantwortete Lauterbach so: „Die Grenze von 21 wäre einfach unrealistisch gewesen.“ Bei einer derartigen Festlegung würden sich die jungen Konsumentinnen und Konsumenten weiterhin auf dem Schwarzmarkt eindecken, argumentierte Lauterbach. Für Jugendliche bleiben laut dem Gesetz Besitz und Konsum von Cannabis verboten.

Nach den Worten des SPD-Politikers ist das Thema des Cannabis-Konsums tabubehaftet. Auch dies soll sich nun durch eine Kampagne des Gesundheitsministeriums ändern, in der über die Gefahren aufgeklärt wird, die von der Droge insbesondere für junge Menschen ausgehen. Die Kampagne steht unter dem Motto „Legal, aber...“ Dort heißt es beispielsweise: „Kein Bock auf Panikattacke. Cannabis-Konsum erhöht die Gefahr von Psychosen – vor allem bei Kindern und Jugendlichen.“

Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) widersprach derweil der Kritik, dass die Legalisierung zu einer zusätzlichen Belastung der Justiz führen werde. „Ich bin sehr zuversichtlich, dass eine pragmatischere Drogenpolitik zu einer Entlastung der Gerichte führen wird“, sagte Buschmann den Zeitungen der Funke Mediengruppe.

Er kündigte an, dass sein Ministerium beobachten werde, wie sie das Gesetz in der Praxis bewähren werde. Im Gesundheitsministerium setzt man darauf, dass die begrenzte Cannabis-Legalisierung zu einer Entlastung von Strafverfolgungsbehörden und Gerichten führt.

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