zum Hauptinhalt
Wie umgehen mit der AfD?

© picture alliance/dpa/Klaus-Dietmar Gabbert

Großer Unterschied zwischen Ost und West: Deutsche sind bei Frage zum AfD-Verbotsverfahren uneins

Die Politik streitet über den Umgang mit den Rechten, auch weil die juristischen Hürden für ein Verbot hoch sind. Bei der Bevölkerung zeichnet sich ebenfalls kein klares Bild ab.

Die AfD liegt in bundesweiten Umfragen seit Monaten stabil deutlich über 20 Prozent. In Sachsen, Thüringen und Brandenburg, wo im September neue Landtage gewählt werden, erzielen die Populisten nach wie vor die höchsten Zustimmungswerte und liegen aktuell zum Teil deutlich vor den regierenden Parteien. 

In Politik und Gesellschaft wird intensiv darüber diskutiert, wie mit der Partei umgegangen werden soll – immer wieder geht es dabei auch ein mögliches Verbotsverfahren. Eine Umfrage zeigt nun: Die Deutschen sind in dieser Frage gespalten.

Nach Angaben des Markt- und Meinungsforschungsinstituts Ipsos würden es 42 Prozent der Bürgerinnen und Bürger befürworten, wenn gegen die AfD ein Parteiverbotsverfahren eingeleitet würde. Ebenso viele Wahlberechtigte in Deutschland (42 Prozent) sprechen sich allerdings gegen ein solches Verfahren aus.

Die Partei ist vom Bundesamt für Verfassungsschutz als rechtsextremer Verdachtsfall eingestuft worden, sowohl in Thüringen als auch in Sachsen und Sachsen-Anhalt gilt die AfD gar als gesichert rechtsextrem.

Vor allem Grünen-Wähler für ein AfD-Verbot

Am größten ist der Zuspruch für ein Verbotsverfahren der Umfrage zufolge bei der Anhängerschaft der Grünen. Unter ihnen sind demnach 71 Prozent der Ansicht, dass gegen die AfD ein Parteiverbotsverfahren eingeleitet werden sollte. Nur jeder fünfte Grünen-Wähler (19 Prozent) lehnt ein solches Verfahren ab.

Auch die Wählerschaft der SPD (64 Prozent) und der Linken (63 Prozent) spricht sich jeweils zu fast zwei Dritteln für ein Verbotsverfahren aus.

Bei den Anhängern von Union und FDP gehen die Meinungen zu dieser Frage weit auseinander. Unter ihnen würde nur etwa die Hälfte (Union 53 und FDP 46 Prozent) ein Verbotsverfahren begrüßen, vier von zehn Unions- (38) und FDP-Wählern (41) halten diesen Schritt nicht für angemessen. Erwartungsgemäß sprechen sich mit 95 Prozent fast alle Unterstützer der AfD gegen einen solchen Schritt aus.

Westdeutsche eher für AfD-Verbot, Ostdeutsche dagegen

Deutliche Unterschiede zeigen sich außerdem im Vergleich zwischen Ost- und Westdeutschland. Während im Osten nicht einmal ein Drittel der Befragten (32 Prozent) für und eine knappe Mehrheit (51 Prozent) gegen ein AfD-Verbotsverfahren ist, sprechen sich im Westen 45 Prozent dafür und nur 40 Prozent dagegen aus. 

IIpsos führte die quotierte Online-Befragung von 2000 Wahlberechtigten zwischen 18 und 75 Jahren in Deutschland in der Zeit vom 5. bis 7. Januar 2024 durch, repräsentativ gewichtet nach Alter, Geschlecht, Bildung, Region und Wahlverhalten bei der jüngsten Bundestagswahl.

Das Grundgesetz setzt hohe Hürden für ein Verbotsverfahren, denn Parteien stehen unter dem Schutz der Verfassung. Verbotsanträge können die Bundesregierung, der Bundestag oder der Bundesrat stellen. Es entscheidet das Bundesverfassungsgericht.

Voraussetzung für ein Verbot ist, dass die Partei „nach ihren Zielen oder nach dem Verhalten ihrer Anhänger“ beabsichtigt, „die freiheitliche demokratische Grundordnung zu beeinträchtigen oder zu beseitigen oder den Bestand der Bundesrepublik Deutschland zu gefährden“.

Seit Gründung der Bundesrepublik gab es erst zwei Parteiverbote: 1952 traf es die Sozialistische Reichspartei (SRP), der Wesensverwandtschaft mit Adolf Hitlers NSDAP attestiert wurde. 1956 folgte die Kommunistische Partei Deutschlands (KPD), deren Ziel es ist, eine „Diktatur des Proletariats“ zu errichten.

Ein von Bundestag, Bundesrat und Bundesregierung beantragtes Verbot der rechtsextremen NPD (heute: Die Heimat) scheiterte hingegen vor dem Bundesverfassungsgericht. Die Richter stellten 2017 zwar fest, die NPD vertrete „ein auf die Beseitigung der bestehenden freiheitlichen demokratischen Grundordnung gerichtetes politisches Konzept“.  Doch fehle es „an konkreten Anhaltspunkten von Gewicht, die es möglich erscheinen lassen, dass dieses Handeln zum Erfolg führt“. (lem)

Zur Startseite

showPaywall:
false
isSubscriber:
false
isPaid:
showPaywallPiano:
false