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Bundesministerin Svenja Schulze hat beim Landgericht Berlin eine einstweilige Verfügung beantragt.

© imago/epd/Hans Scherhaufer

„Falsche Tatsachen“ zur Afghanistan-Hilfe: Ministerin Schulze klagt gegen Julian Reichelt

Der frühere „Bild“-Chef Julian Reichelt hatte sich bei „X“ über Zahlungen der Bundesrepublik aufgeregt. Das will Svenja Schulze ihm nicht durchgehen lassen.

Bundesentwicklungsministerin Svenja Schulze (SPD) geht gerichtlich gegen den Journalisten und früheren „Bild“-Chefredakteur Julian Reichelt vor. Das Ministerium bestätigte dem Tagesspiegel am Dienstag, es habe einen entsprechenden Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung beim Landgericht Berlin gestellt.

Reichelt soll es demnach unterlassen, eine auf der Plattform X veröffentlichte „falsche Tatsachenbehauptung in Bezug auf die Bundesrepublik Deutschland“ zu veröffentlichen oder zu verbreiten.

Mit dem Ende August geposteten Tweet hatte Reichelt auf eine Veröffentlichung seines Portals „Nius“ („Die Stimme der Mehrheit“) hingewiesen. In der Überschrift der „Nius“-Meldung hieß es: „Deutschland zahlt wieder Entwicklungshilfe für Afghanistan“.

Reichelt schrieb dazu: „Deutschland zahlte in den letzten zwei Jahren 370 MILLIONEN EURO (!!!) Entwicklungshilfe an die TALIBAN (!!!!!!). Wir leben im Irrenhaus, in einem absoluten, kompletten, totalen, historisch einzigartigen Irrenhaus. Was ist das nur für eine Regierung?!“

Das Ministerium argumentiert laut einem Bericht der „FAZ“ damit, es fließe kein Geld an die Taliban, sondern man unterstütze die afghanische Bevölkerung ausschließlich regierungsfern über die Weltbank, UN-Organisationen und Nichtregierungsorganisationen. Es finde „keine Zusammenarbeit mit den De-facto-Autoritäten statt“, ebenso flössen keine Gelder „an die Institutionen der De-facto-Autoritäten“.

Reichelts Anwalt Joachim Steinhöfel spricht bei „X“, vormals Twitter, von „Einschüchterung“ und betont die Meinungsfreiheit des Journalisten. Schulzes Ministerium bestätigte zudem, dass Reichelt über seinen Anwalt beim Landgericht Hamburg eine „negative Feststellungsklage“ eingereicht hat (Az.: 324 0 375/23). Das Gericht soll demnach feststellen, dass das Ministerium keinen Anspruch auf seine Forderungen gegen Reichelt hat.

Dass Bundesministerien gerichtlich Unterlassungen von Journalisten fordern, kommt eher selten vor. Informelle Hinweise auf aus Sicht der Behörden unzutreffende Berichterstattung gibt es dagegen öfter. Der frühere Präsident des Bundesamts für Verfassungsschutz Hans-Georg Maaßen schickte Anwälte los, um mit „Korrekturbitten“ an Medien heranzutreten.

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