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Innenminister Nancy Faeser will am Mittwoch im Innenausschuss Fragen zum Fall Schönbohm beantworten.

© dpa/Bernd von Jutrczenka

Faeser spricht um 11 Uhr im Innenausschuss: Union sieht weiter Widersprüche in der Schönbohm-Affäre

Im Innenausschuss will Innenministerin Faeser in der Causa Schönbohm jetzt Rede und Antwort stehen. Die Union sieht vor allem in zwei Punkten Aufklärungsbedarf.

An diesem Mittwoch will sich Innenministerin Nancy Faeser (SPD) im Innenausschuss nun einer Befragung in der Causa Schönbohm stellen. Faeser hatte Arne Schönbohm als Präsidenten des Bundesamts für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) im vergangenen Oktober abberufen und ihn anschließend zur Bundesakademie für öffentliche Verwaltung versetzt.

Zuvor war in der Sendung „ZDF Magazin Royale“ des Satirikers Jan Böhmermann der Vorwurf erhoben worden, Schönbohm habe Kontakt zum Lobbyverein „Cyber-Sicherheitsrat Deutschland“ und damit zu russischen Geheimdiensten. Die Vorwürfe ließen sich nicht erhärten.

Anfang des Monats hatte sich die Innenministerin vor dem Innenausschuss zweimal vertreten lassen. An diesem Mittwoch verlangt die CDU/CSU nun direkt von der Ministerin Aufklärung in mehreren Punkten zur Abberufung Schönbohms als Chef der Cyber-Sicherheit.

Im Fall des einstigen BSI-Chefs sind mehrere Fragen offen. Die Union will sich vor allem auf die Rolle des Verfassungsschutzes und den Vorwurf einer möglichen Absprache zwischen Innenministerium und dem „ZDF Magazin Royale“ konzentrieren. Eine Übersicht.

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Rolle des Verfassungsschutzes

Die Union wirft Faeser vor, den Verfassungsschutz in der Causa Schönbohm instrumentalisiert zu haben. Die „Bild“-Zeitung hatte über eine interne Mail aus dem Innenministerium berichtet, man solle auf Wunsch der Ministerin im Fall Schönbohm „nochmals BfV (Bundesamt für Verfassungsschutz; Anm. der Redaktion) abfragen und alle Geheimunterlagen zusammentragen“.

Faeser weist den Vorwurf zurück, den Verfassungsschutz auf Schönbohm angesetzt zu haben, als im vergangenen Frühjahr klar wurde, dass gegen den geschassten BSI-Chef nichts vorliegt. Im Bundestag erklärte sie Anfang des Monats, die Behauptung, sie habe nachrichtendienstliche Maßnahmen gegen Schönbohm durchgeführt, sei „völliger Unsinn“.

Es geht also nach der Darstellung Faesers lediglich um die Abfrage bestehender Erkenntnisse beim Verfassungsschutz im Fall Schönbohms. So hatte es auch der innenpolitische Sprecher der SPD-Fraktion, Sebastian Hartmann, im Deutschlandfunk erklärt: „Es ist absolut deutlich erklärt worden, dass es natürlich eine Erkenntnisabfrage gab, und das ist direkt im Oktober gemacht worden, nachdem die Bitte um das Disziplinarverfahren (von Schönbohm gegen sich selbst) eingeleitet worden ist.“

Nach den Worten Hartmanns sei es „durchaus üblich“, alle belastenden und entlastenden Punkte zusammenzutragen und dann zu entscheiden, ob ein Verfahren eingeleitet wird.

Es stehen schwere Vorwürfe gegen die Bundesinnenministerin im Raum.

Thorsten Frei (CDU), Parlamentarischer Geschäftsführer der Union

Das sieht der Parlamentarische Geschäftsführer der Union im Bundestag, Thorsten Frei, anders. „Es stehen schwere Vorwürfe gegen die Bundesinnenministerin im Raum“, sagte der CDU-Politiker dem Tagesspiegel. Die Hintergründe der Abberufung Schönbohms seien „völlig unklar“. Bisher habe Faeser „die Widersprüche rund um diese Abberufung nicht vernünftig erklären“ können, kritisierte Frei. „Dabei war es nicht hilfreich, dass sie sich mit obskuren Ausreden der Befragung im Innenausschuss entzog“, fügte er mit Blick auf die beiden vorigen Sitzungen hinzu.


Vorwurf der Absprache

Die CDU/CSU verlangt außerdem Aufklärung darüber, ob es im Fall Schönbohm eine Absprache zwischen dem Innenministerium und Böhmermanns Redaktion gegeben hat. Es müsse dringend geklärt werden, „ob die Führung des Bundesinnenministeriums ihre Kontakte zur ZDF-Sendung ‘Magazin Royale’ genutzt hat, um Herrn Schönbohm zu diskreditieren“, sagte Frei.

Wie im vergangenen November aus einer Antwort der Bundesregierung auf eine Anfrage der AfD-Fraktion hervorging, gab es im April und Mai 2022 kurze Videotelefongespräche zwischen der BMI-Staatssekretärin Juliane Seifert und Böhmermann, in denen es um das Projekt „Hass im Netz“ gegangen sei. „Darüber hinaus gab es keine weiteren Kontakte mit der Hausleitung des BMI“, hieß es in der Antwort der Bundesregierung weiter.


Zeitpunkt der Abberufung

Am 7. Oktober 2022 wurden die Vorwürfe der Sendung „ZDF Magazin Royale“ gegen Schönbohm publik. Keine zwei Wochen später, am 18. Oktober, verkündete das Innenministerium dessen Abberufung als BSI-Chef. Damit drängt sich der Eindruck auf, dass Faeser mit ihrer Entscheidung vorschnell auf die Böhmermann-Sendung reagiert habe.

Abberufen. Im vergangenen Oktober musste Arne Schönbohm seinen Posten als Präsident des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) räumen.
Abberufen. Im vergangenen Oktober musste Arne Schönbohm seinen Posten als Präsident des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) räumen.

© dpa/Rolf Vennenbernd

Diesen Eindruck verstärkte jüngst der SPD-Mann Lars Castellucci, Vorsitzender des Innenausschusses. Dem ZDF-„heute journal“ hatte Castellucci mit Blick auf die Abberufung Schönbohms gesagt, dass die „Nachrichtenlage der damaligen Zeit“ – also im Oktober – eine Rolle gespielt habe.

In dem internen Bescheid aus dem Innenministerium zum Verbot der Dienstgeschäfte Schönbohms vom vergangenen Oktober, aus dem der „Focus“ und die Deutsche Presse-Agentur zitierten, werden allerdings mehrere Gründe für dessen Abberufung aufgelistet. So ist einerseits davon die Rede, dass nach der Ausstrahlung der Böhmermann-Sendung „in der Öffentlichkeit das Vertrauen in die Amtsführung“ Schönbohms „nachhaltig beschädigt“ sei.

Gleichzeitig werden in dem Schreiben aber auch „eine Vielzahl von Vorkommnissen in Zusammenhang mit der fachlichen sowie der personellen Führung des Amtes“ erwähnt, die auch das Vertrauen Faesers in die Amtsführung Schönbohms „irreparabel gestört“ hätten.

Faeser weist den Vorwurf zurück, sie habe überstürzt die Abberufung Schönbohms entschieden. „Es gab mehrere Gründe für den Vertrauensverlust“, hatte die Ministerin zuletzt der „wochentaz“ gesagt. Welche Gründe dazu zählten, war ebenfalls in dem Abberufungsschreiben des Innenministeriums vom vergangenen Oktober aufgelistet worden: „mangelnde politische Sensibilität“, „ausufernde Pressearbeit“ und „unzureichende Kooperation mit der Fachaufsicht“.


Dauer der Voruntersuchungen

Im Fall Schönbohm blieb es bei Voruntersuchungen des Innenministeriums. Im Mai hatte das Portal „Business Insider“ berichtet, dass die Voruntersuchungen keine Anhaltspunkte für ein Disziplinarverfahren gegen Schönbohm erbracht hätten.

Gegen Faeser steht der Vorwurf im Raum, die Voruntersuchungen unnötig in die Länge gezogen zu haben. Schönbohms Anwalt Christian Winterhoff hatte der „Süddeutschen Zeitung“ gesagt, dass das Verfahren eigentlich schon im Januar eingestellt werden sollte, sich dann aber grundlos weitergezogen habe. Die maximale Zeit für disziplinarrechtliche Vorermittlungen von drei Monaten sei um mehrere Monate überschritten worden, so Winterhoff.

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