zum Hauptinhalt
Der Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP).

© dpa/Kay Nietfeld

Druck auf Bundesjustizminister steigt: SPD fordert Neuregelung von Vorratsdatenspeicherung

Die Ampelkoalition drängt den Bundesjustizminister dazu, seine Blockade gegen eine Neuregelung der Vorratsdatenspeicherung aufzugeben. Die nationale Sicherheit soll so geschützt werden.

Die SPD hat Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) zu einer Neuregelung der Vorratsdatenspeicherung aufgefordert. „Es ist nur folgerichtig, dass die Zeitenwende auch innenpolitisch gesetzgeberische Maßnahmen für unsere Sicherheitsdienste nach sich zieht“, sagte SPD-Bundestagsfraktionsvize Dirk Wiese dem „Handelsblatt“ nach Angaben vom Mittwoch.

Der stellvertretende Vorsitzende des Bundestags-Innenausschusses, Lars Castellucci (SPD), plädierte für eine gesetzliche Pflicht zur befristeten Speicherung von IP-Adressen.

„Es kann nicht vom Telekommunikationsanbieter abhängen, ob schwere Straftaten verfolgt werden können“, sagte Castellucci dem „Handelsblatt“. Thüringens SPD-Innenminister Georg Maier schloss sich den Aufforderungen seiner Parteikollegen an.

„Wir müssen den Sicherheitsbehörden die Steine aus dem Weg räumen, nicht die Felsen liegen lassen, hinter denen sich die Kriminalität verschanzt“, sagte er ebenfalls der Zeitung „IP-Adressen sind nichts anderes als die Seriennummern der Tatmittel.“ Diese nicht kennen zu wollen, erschwere die Strafverfolgung deutlich.

Buschmann wirbt für „Quick-Freeze-Verfahren“

Derzeit ist die Vorratsdatenspeicherung in Deutschland ausgesetzt. Der Europäische Gerichtshof hatte im September 2022 geurteilt, dass eine anlasslose Speicherung von Telekommunikationsdaten nicht mit dem europäischen Recht vereinbar ist. Eine gezielte und zeitlich begrenzte Speicherung der Daten ist bei einer ernsten Bedrohung für die nationale Sicherheit aber möglich.

Die Ampel-Regierung vereinbarte in ihrem Koalitionsvertrag, die Vorratsdatenspeicherung so auszugestalten, „dass Daten rechtssicher anlassbezogen und durch richterlichen Beschluss gespeichert werden können“.

Buschmann wirbt dabei für das sogenannte „Quick-Freeze-Verfahren“. Dabei können die Ermittlungsbehörden relevante Daten umgehend bei den Providern einfrieren lassen, wenn der Verdacht auf eine Straftat besteht. Wenn sich im Verlauf der Ermittlungen zeigt, dass die Daten tatsächlich für das Verfahren relevant sind, dürfen die Ermittler darauf zugreifen. Sowohl das Einfrieren als auch die Übermittlung an die Behörden müssen gerichtlich angeordnet werden.

Der FDP-Politiker legte auch bereits 2022 einen Gesetzentwurf zur Neuregelung der Vorratsdatenspeicherung vor. Das SPD-geführte Innenministerium lehnt diesen jedoch bislang ab. (AFP)

Zur Startseite

showPaywall:
false
isSubscriber:
false
isPaid:
showPaywallPiano:
false