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Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck.

© IMAGO/Sylvio Dittrich

„Bisschen schade“: Habeck bedauert den „Anti-Kurs“ von CDU und CSU

In einem Interview kritisierte Habeck unter anderem Äußerungen von Friedrich Merz. Der CDU-Politiker verkenne die Realität, wenn er sagt, mit den Grünen gehe gar nichts mehr.

Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck hat der Union einen wenig konstruktiven Kurs in der Opposition vorgeworfen.

Der Grünen-Politiker sagte am Dienstag in der Sendung „RTL Direkt Spezial - Am Tisch mit Robert Habeck“, er finde es schade, dass die CDU/CSU-Fraktion am Freitag dem Gebäudeenergiegesetz nicht zustimmen werde.

Habeck kritisiert Merz´„Verkennung der Realität“

CDU-Chef Friedrich Merz habe in einem „erstaunlichen Anfall der Verkennung der Realität“ gesagt, mit den Grünen gehe gar nichts mehr. „Das heißt ja, dass er Gesetze aus meinem Haus einfach prinzipiell ablehnt.“

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Habeck sagte, das finde er ein „bisschen schade“. Politik könne so sein, dass man zwar unterschiedliche Standpunkte habe, aber sich respektiere und vielleicht gemeinsame Lösungen finde.

„Aber die Opposition hat sich für einen anderen Kurs entschieden, nämlich anti zu sein - okay, dürfen sie machen. Ich finde es trotzdem schade.“ Der Grünen-Politiker stand in der Sendung Bürgerinnen und Bürgern Rede und Antwort.

Streitpunkt Heizungsgesetz

Mit Blick auf lange Konflikte um das Gebäudeenergiegesetz sagte Habeck weiter, ein Gesetz „dieses Kalibers“ komme nicht noch einmal.

Das Gebäudeenergiegesetz - das sogenannte Heizungsgesetz - soll am Freitag im Bundestag verabschiedet werden. Die Union und die anderen Oppositionsparteien im Bundestag waren am Dienstag mit einem Antrag gescheitert, eine Entscheidung zu verzögern. Mit der Mehrheit der Koalitionsfraktionen SPD, Grüne und FDP wurde ein Antrag abgelehnt, das Gesetz am Freitag nicht auf die Tagesordnung zu setzen.

Das Gebäudeenergiegesetz zielt darauf ab, durch einen schrittweisen Austausch von Öl- und Gasheizungen das Heizen in Deutschland klimafreundlicher zu machen. Es soll Anfang 2024 in Kraft treten - aber unmittelbar erst einmal nur für Neubaugebiete gelten. (dpa)

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