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Die Fahnen von Deutschland und Israel.

© dpa/Jens Kalaene

Neuer Erlass in Sachsen-Anhalt: Einbürgerungen künftig nur mit Bekenntnis zu Israel

Sachsen-Anhalt will bei Einbürgerungen antisemitische Einstellungen vorab erkennen. Dazu muss künftig ein Bekenntnis zum Existenzrecht Israels schriftlich abgelegt werden.

Bewerber für Einbürgerungen sollen in Sachsen-Anhalt ab sofort ein Bekenntnis zum Existenzrecht Israels ablegen. Das hat das Innenministerium in einem Erlass an die Landkreise und kreisfreien Städte Ende November festgelegt, wie Ministerin Tamara Zieschang (CDU) am Dienstag in Magdeburg sagte.

Das Existenzrecht des israelischen Staates sei deutsche Staatsräson, heißt es in dem Erlass, der der Deutschen Presse-Agentur vorliegt. „Die Erlangung der deutschen Staatsangehörigkeit erfordert das Bekenntnis zum Existenzrecht Israels.“ Die Bewerberinnen und Bewerber hätten deshalb unmittelbar vor der Einbürgerung schriftlich zu bestätigen, „dass sie das Existenzrecht Israels anerkennen und jegliche gegen die Existenz des Staates Israel gerichteten Bestrebungen verurteilen“.

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Bei Einbürgerungen solle darauf geachtet werden, „ob es Hinweise darauf gibt, dass antisemitische Einstellungen vorhanden sind“, sagte Zieschang. In dem Schreiben an die Kommunen heißt es, Einbürgerungen seien ausgeschlossen, wenn Ausländer Bestrebungen verfolgten, die gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung gerichtet sind. Hierzu gehörten auch antisemitische Straftaten oder die Leugnung des Existenzrechts Israels.

Den Kommunen wird in dem Erlass für das Bekenntnis ein konkreter Wortlaut empfohlen. Sollten die Bewerber die Abgabe einer Erklärung verweigern, darf die Einbürgerungsurkunde nicht ausgehändigt werden. Dies sei in der Akte zu vermerken und der Einbürgerungsantrag sei abzulehnen, hieß es. (dpa)

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