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Gipfeltreffen in Ankara: Der schwedische Ministerpräsident Ulf Kristersson wirbt um die türkische Zustimmung zum Nato-Beitritt.

© Reuters/Murat Cetinmuhurdar

Update

Schwedens neues Terrorgesetz: Stockholm verurteilt Mann und schiebt ihn die Türkei ab

Schweden trifft sich zu einem Krisengespräch der Türkei in Brüssel, um den Streit um die Nato-Mitgliedschaft endlich zu beenden. Am selben Tag verurteilt ein Stockholmer Gericht einen Türken wegen Finanzierung der PKK. Alles nur Zufall?

Erstmals seit Inkrafttreten eines verschärften Terrorgesetzes ist in Schweden am Donnerstag ein 40-jähriger Mann wegen Terrorismusfinanzierung, schwerer Erpressung und schwerer Waffendelikte zu viereinhalb Jahren Gefängnis und einer Abschiebung in die Türkei schuldig gesprochen worden.

Das Stockholmer Gericht verurteilte ihn außerdem zu einem lebenslangen Einreiseverbot.

Mit dem Urteil folgt das Gericht in großen Teilen der Argumentation Staatsanwaltschaft. Die hatte den Mann erst Anfang Juni angeklagt und ihm vorgeworfen, im Januar vor einem Restaurant in der Stockholmer Innenstadt Drohungen ausgesprochen und Schüsse abgefeuert zu haben.

Bei einer Abschiebung droht dem Verurteilten Folter

Ermittlungen hätten damals außerdem den Verdacht erhärtet, dass der Mann die PKK finanziell unterstütze.

4,5
Jahre Haft erwarten den Türken nun.

Das Stockholmer Gericht sah es am Donnerstag als erwiesen an, dass der Mann die EU-weit als Terrororganisation eingestufte kurdische Arbeiterpartei PKK finanziert hat. Der Mann hat im Laufe des Verfahrens die ihm vorgeworfenen Waffendelikte zugegeben, die Unterstützung der PKK aber weiterhin bestritten.

Besonders schwerwiegend auf die Haftdauer habe sich der „Waffengebrauch des Verurteilten und die mögliche Zugehörigkeit zu Terrororganisation PKK“ ausgewirkt, hieß es im Urteil.

Der Verteidiger berichtete in schwedischen Medien, dass dem Mann bei einer Abschiebung in die Türkei Folter droht. Auch die Migrationsbehörde äußerte im Laufe des Verfahrens ähnliches und sieht „Hindernisse für die Durchsetzung“ einer Abschiebung.

Das Stockholmer Gericht teilt diese Auffassung nur bedingt. Da die Abschiebung erst nach der Gefängnisstrafe durchgeführt werden soll, könne man „zu dem jetzigen Zeitpunkt“ die Frage der „Vollstreckungshindernisse“ nicht endgültig beantworten.

Schwedens Regierung hatte das Gesetz im März mit Stimmen der Opposition verabschiedet. Konkret wird die Beteiligung an sowie die Förderung, Stärkung und Unterstützung einer terroristischen Organisation im In- und Ausland mit Gefängnis mit bis zu acht Jahren bestraft.

Bemerkenswert: Am selben Tag des Urteils treffen sich Vertreter aus Schweden, Finnland und der Türkei, um im Nato-Hauptquartier um den schwedischen Beitritt zu beraten.

Das Gesetz trat zum 1. Juni dieses Jahres in Kraft und wird auch als entgegenkommendes Zeichen im Nato-Streit mit der Türkei gewertet. Ankara kritisiert seit dem Beginn der Beitrittsverhandlung Stockholms vermeintlich laxen Umgang mit angeblichen Terroristen.

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