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Spanien Gleichstellungsministerin Irene Montero mit Aktivist:innen nach der Abstimmung vor dem Parlament.

© AFP/OSCAR DEL POZO

„Historischer Tag für feministische Fortschritte“: Spanien beschließt „Menstruationsurlaub“ und freie Geschlechtswahl ab 16 Jahren

Das spanische Parlament hat mehrere bedeutsame Gesetze verabschiedet. Auch neue Regelungen für einen erleichterten Zugang zu Schwangerschaftsabbrüchen sollen nun in Kraft treten.

Das spanische Parlament hat am Donnerstag drei Gesetze verabschiedet, die freie Tage bei Menstruationsbeschwerden, leichteren Zugang zu Abtreibungen sowie eine freie Geschlechtswahl ab 16 Jahren ermöglichen. Das Gesetz eines in Europa bisher einzigartigen „Menstruationsurlaubs“ wurde mit 185 Ja-Stimmen, 154 Nein-Stimmen und drei Enthaltungen angenommen.

Für ein weiteres Gesetz, das eine Änderung des Geschlechts durch eine einfache administrative Erklärung bereits ab 16 Jahren ermöglicht, stimmten 191 Abgeordnete, 60 stimmten dagegen und 91 enthielten sich.

Außerdem verabschiedete das spanische Parlament am Donnerstag ein neues Abtreibungsgesetz. Dieses garantiert Schwangerschaftsabbrüche in öffentlichen Gesundheitszentren und senkt das Alter für eine Abtreibung ohne elterliche Zustimmung auf 16 Jahre.

Zudem wird die bisher vorgeschriebene dreitägige „Bedenkzeit“ abgeschafft. Auch die kostenlose Verteilung der „Pille danach“ wird zugesichert.

Laut der linksgerichteten spanischen Regierung soll mit der bisher in Europa noch nicht existierenden Regelung für ein Recht auf freie Tage für Frauen mit starken Regelschmerzen ein Tabu gebrochen werden. „Dies ist ein historischer Tag für feministische Fortschritte“, schrieb die Ministerin für Gleichstellung, Irene Montero, von der Linkspartei Podemos im Onlinedienst Twitter.

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Das von der Podemos Partei geforderte Gesetz zur freien Geschlechtswahl für Menschen ab 16 Jahren war monatelang hitzig diskutiert worden. Es ermöglicht Menschen, ihr Geschlecht in Ausweispapieren durch eine einfache behördliche Erklärung ändern zu lassen - ohne einen ärztlichen Nachweis vorlegen zu müssen, wie es bisher erforderlich war.

Bisher war eine Änderung auch nur für Volljährige möglich. Mit dem neuen Gesetz steht die freie Geschlechtswahl sogar 14- bis 16-Jährigen offen, wenn ihre Eltern oder gesetzlichen Vormunde zustimmen, 12- bis 14-Jährige benötigen zudem eine richterliche Erlaubnis.

Laut Montero „entpathologisiert“ das neue Gesetz Transmenschen: „Heute haben wir einen riesigen Schritt gemacht“, indem wir die „freie Wahl der Geschlechtsidentität“ anerkennen, sagte sie.

Spanien gehört damit nun zu den wenigen Ländern der Welt, welche die Selbstbestimmung des Geschlechts durch eine einfache Erklärung erlauben. 2014 räumte Dänemark als erstes Land in Europa Bürgern dieses Recht ein. (AFP, dpa)

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