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Ein Auto fährt hinter einem mit Schnee bedeckten Baum (Archivbild).

© picture alliance/dpa

Keine Entspannung am Wochenende: Deutscher Wetterdienst kündigt „großflächigen Dauerfrost“ an

Der Deutsche Wetterdienst warnt für heute weiter vor Glätte, vor allem im Süden. Am Wochenende dürfte sich der Frost ausbreiten.

In den meisten Teilen Deutschlands bleibt es auch zum Ende dieser Woche frostig. Immer wieder muss auch mit glatten Straßen gerechnet werden. „Überfrierende Nässe ist nach wie vor großflächig in Deutschland ein Thema“, sagte eine Meteorologin vom Deutschen Wetterdienst (DWD) am Freitagmorgen.

Der DWD gab für einen Großteil Deutschlands eine amtliche Glätte-Warnung heraus, die noch bis Freitag um 12.00 Uhr gilt. Besonders ganz im Süden könne es „ziemlich glatt“ werden. Für Teile Bayerns besteht eine Warnung vor gefrierendem Regen.

In der Nacht war es auf den Straßen größtenteils ruhig

In der Nacht war es auf den bayerischen Straßen aber größtenteils ruhig. „Es ist zwar glatt, aber wir haben keine Unfälle“, sagte ein Polizeisprecher in der Oberpfalz. In Oberbayern gebe es bisher nur „relativ wenig Unfälle mit Schnee und Eisbezug“, hieß es vom Polizeipräsidium Oberbayern Süd. Auch im Norden Oberbayerns gebe es vergleichsweise wenige Unfällen für die Witterungsverhältnisse, sagte ein Polizeisprecher.

In Thüringen meldete das Lagezentrum ein paar witterungsbedingt liegengebliebene Lastwagen, sonst sei es ruhig. „Es herrschen winterliche Straßenverhältnisse, aber kein Chaos“, sagte ein Sprecher des Lagezentrums in Sachsen. „Die Hauptstraßen und Autobahnen sind alle geräumt, auf den Nebenstraßen haben wir ein paar Blechunfälle, aber nichts Außergewöhnliches“, hieß es aus dem Lagezentrum in Brandenburg. Im Norden und im Westen Deutschlands gab es keine Meldungen über witterungsbedingte Unfälle.

Weiteren Schnee erwartet der DWD für diese Teile des Landes am Freitag kaum. Dafür bleibt es kalt. „Im Norden und Nordosten erwarten uns Dauerfrost und Höchstwerte zwischen minus drei und minus vier Grad“, sagte die Meteorologin. Im Süden gebe es an einigen Orten ein bisschen wärmere Luft und Höchstwerte um Plus zwei Grad. „In Baden-Württemberg und Bayern erwarten uns im Laufe des Tages Schneefälle. Ganz am Alpenrand kann der Niederschlag auch als Regen fallen.“

Das Wochenende wird frostig

Am Wochenende wird es dann fast in ganz Deutschland frostig kalt. „Dauerfrost wird großflächig Thema. Frostfrei ist es tagsüber nur an den Küsten, entlang des Oberrheins und in südlichen Teilen Bayerns“, sagte die Meteorologin. Schnee gebe es nur vereinzelt.

Rutschpartie vorbeugen: Wer muss Schnee und Eis beseitigen?

Wenn der erste Schnee fällt, ist die Freude bei vielen Menschen groß. Woran Grundstückseigentümer und Mieter aber denken sollten: Schnee und Eis sorgen auch für Glättegefahr. Und diese sollten sie besser schnell beseitigen – ansonsten kann es teuer werden.

Das rät der Bund der Versicherten (BdV). Denn Eigentümerinnen und Eigentümern eines Grundstücks obliegt die sogenannte Verkehrssicherungspflicht. Sie müssen dafür sorgen, dass das Grundstück, der Eingangsbereich und ans Grundstück angrenzende Gehwege gefahrlos passierbar sind.

Und zwar werktags zwischen 7 und 20 Uhr sowie an Sonn- und Feiertagen zwischen 9 und 20 Uhr, so der Immobilienverband Deutschland (IVD). Dafür sollte der Schnee geräumt und bei Glätte entsprechend gestreut werden – bei Bedarf auch mehrmals am Tag.

Werden die Gefahrenstellen nicht beseitigt, machen Eigentümerinnen und Eigentümer sich schadenersatzpflichtig, sollten Passanten stürzen. Mieterinnen und Mieter sind übrigens ebenfalls oft in der Pflicht – immer dann, wenn Eigentümerinnen und Eigentümer die Verkehrssicherungspflicht auf die Mietparteien übertragen. Ein prüfender Blick in den Mietvertrag gibt Aufschluss.

Passiert tatsächlich etwas, weil Eigentümer oder Mieter ihrer Pflicht nicht nachgekommen sind, können Privathaftpflichtversicherte mit dem Schutz ihres Anbieters rechnen, so der BdV. Die Police steht zum einen bei berechtigten Schadenersatzforderungen ein und wehrt andererseits unberechtigte Forderungen ab. (dpa)

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