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Papierakten in einer Behörde. (Symbolbild)

© imago/Frank Sorge

Zivil- und Familiensachen: Elektronische Akte am Berliner Kammergericht gestartet

Seit Montag kommt am Berliner Kammergericht bei Zivil- und Familiensachen die eAkte zum Einsatz. „Ein wichtiger Schritt zur vollständigen Digitalisierung“, meint Justizsenatorin Badenberg.

Am Berliner Kammergericht hat am Montag der Einsatz der elektronischen Akte (eAkte) in Zivil- und Familiensachen begonnen. „Mit der Einführung der eAkte am Kammergericht haben wir einen weiteren wichtigen Schritt auf dem Weg zur vollständigen Digitalisierung der Berliner Justiz erreicht“, teilte Berlins Justizsenatorin Felor Badenberg (parteilos) am Montag mit.

Mit dem Schritt würden die Kommunikation und der Aktenaustausch zwischen der Instanz, bei der zum Beispiel eine Klage eingeht, und dem Kammergericht als Beschwerde- und Berufungsgericht wesentlich erleichtert, ergänzte Bernd Pickel, Präsident des Berliner Kammergerichts.

Im September war die eAkte bereits beim Landgericht in Zivilprozessen eingeführt worden. Am Kammergericht gibt es laut den Behördenangaben zunächst einen Probebetrieb, in dem noch weitere Anpassungen möglich sind. Laut Gesetz sollen bundesweit bis spätestens 2026 alle Akten in der Justiz elektronisch geführt werden. (dpa)

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