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Till Lindemann, Frontsänger der deutschen Rockband Rammstein, singt in der Commerzbank-Arena. Die Band tritt hier im Rahmen ihrer «Europe Stadion Tour 2019» auf.

© dpa/Boris Roessler

Update

Verfahren eingestellt: Rammstein-Sänger Till Lindemann äußert sich zur Entscheidung der Staatsanwaltschaft

Die Staatsanwaltschaft hat das Verfahren gegen Rammstein-Sänger Till Lindemann wegen des Verdachts auf Sexual- und Drogendelikte eingestellt. Mehrere Frauen hatten Vorwürfe erhoben.

| Update:

Für die Vorwürfe gegen Rammstein-Sänger Till Lindemann sieht die Staatsanwaltschaft Berlin keine Beweise. Die Behörde hat ihre Ermittlungen eingestellt, wie sie am Dienstag mitteilte. Der Tatverdacht sei nicht hinreichend. Der Sänger zeigte sich erleichtert. Bei Instagram erklärt er: „Ich danke allen, die unvoreingenommen das Ende der Ermittlungen abgewartet haben.“ Gegen Lindemann wurde wegen eines Anfangsverdachts auf Sexual- und Drogendelikte ermittelt.

Die Staatsanwaltschaft teilte mit, sie habe alle verfügbaren Beweismittel ausgewertet, etwa Presseberichte zu anonymen Hinweisgeberinnen sowie Zeuginnen-Vernehmungen. Das alles habe „keine Anhaltspunkte dafür erbracht, dass der Beschuldigte gegen deren Willen sexuelle Handlungen an Frauen vorgenommen, diesen willensbeeinflussende oder -ausschaltende Substanzen verabreicht oder gegenüber minderjährigen Sexualpartnerinnen ein Machtgefälle ausgenutzt hat, um diese zum Geschlechtsverkehr zu bewegen“.

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Die in der Presseberichterstattung wiedergegebenen Angaben von Zeuginnen und Zeugen hätten sich durch die Ermittlungen nicht bestätigt, hieß es von der Staatsanwaltschaft. Mögliche Geschädigte hätten sich bislang nicht an die Strafverfolgungsbehörden gewandt, sondern ausschließlich – auch nach Bekanntwerden des Ermittlungsverfahrens – an Medien. Die Journalistinnen und Journalisten hätten sich aber auf ihr Zeugnisverweigerungsrecht berufen.

Youtuberin Kyla Shyx wurde vernommen

Mögliche Tatvorwürfe hätten sich nicht ausreichend konkretisieren lassen. Auch habe sich die Staatsanwaltschaft keinen Eindruck von der Glaubwürdigkeit mutmaßlicher Geschädigter und der Glaubhaftigkeit ihrer Angaben machen können.

Vernommen worden sei die Youtuberin Kyla Shyx. Ihre Angaben seien in den Vernehmungen zu unkonkret gewesen – „zumal die Zeugin jedenfalls kein eigenes Erleben strafrechtlich relevanter Vorfälle schildern konnte“. In einem Youtube-Video hatte die Influencerin Shyx Vorwürfe gegen Lindemann erhoben. Ein Gericht untersagte ihr mehrere Behauptungen.

Was sie der Staatsanwaltschaft geschildert habe, seien Rückschlüsse oder sei ihr von anderen berichtet worden. Von ihr benannte Personen sollen entweder nichts strafrechtlich Relevantes beobachtet haben oder seien nicht hinreichend identifiziert worden. Zudem konnten sie auch von der Polizei nicht ermittelt werden.

Die Berliner Ermittler haben auch die Akten der litauischen Behörden ausgewertet. Dabei ging es um die Nordirin Shelby Lynn. Sie hatte nach einem Rammstein-Konzert in Vilnius am 22. Mai 2023 die ersten Vorwürfe gegen Lindemann erhoben. Die litauischen Behörden hatten nach Prüfung des Falls die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens abgelehnt. Auch die Staatsanwaltschaft Berlin fand nach Auswertung der Akten „keine konkreten tatsächlichen Anhaltspunkte für Sexualstraftaten“ durch Lindemann.

Die Herkunft eines Hämatoms allein lasse „weder einen Rückschluss auf eine solche Tat noch auf einen bestimmten Beschuldigten zu“, erklärte die Behörde. Zu dem Ergebnis eines Drogentests, den die Zeugin veranlasst habe, seien widersprüchliche Angaben übermittelt worden. Das Ergebnis selbst habe nicht vorgelegen. „Auch im Übrigen ergaben sich aus den Unterlagen keine Hinweise auf eine etwaige unfreiwillige Einnahme von Betäubungsmitteln oder nicht einvernehmlichen Geschlechtsverkehr, beziehnungsweise sexuelle Handlungen im widerstandsunfähigen Zustand“, teilte die Staatsanwaltschaft mit.

Zuletzt scheiterten die Anwälte Lindemanns mit einer einstweiligen Verfügung gegen Shelby Lynn vor dem Landgericht Hamburg. Die Anwälte wollten damit erreichen, dass ihr bestimmte Aussagen verboten werden.

Weiter hieß es von der Staatsanwaltschaft: „Der in der Presseberichterstattung dargestellte Vorwurf des sexuellen Missbrauchs von Jugendlichen über eine junge Frau, die vermeintlich als 15-Jährige (kurz vor Vollendung des 16. Lebensjahres) eine sexuelle Beziehung mit dem Beschuldigten eingegangen sein will, konnte ebenfalls nicht erhärtet werden.“ Auch diese Zeugin sei anonym geblieben und habe deshalb nicht vernommen werden können.

Strafrechtlich relevante Anhaltspunkte für Verstöße gegen das Betäubungsmittelgesetz hätten nicht vorgelegen. Auch das Verfahren gegen die Tour-Managerin wurde eingestellt. Gegen sie sei „aufgrund von Medienberichten wegen des vermeintlichen Zuführens junger Frauen bei Konzerten in den Backstagebereich Anzeige erstattet worden“, erklärte die Staatsanwaltschaft. Anhaltspunkte für ein strafrechtlich relevantes Verhalten hätten sich jedoch nicht ergeben.

Lindemann-Anwalt reagiert mit Statement

Die Anwaltskanzlei Schertz Bergmann, die Till Lindemann vertritt, veröffentlichte am Dienstagvormittag ein Statement auf der Plattform X, ehemals Twitter. Darin betont der Anwalt Lindemanns, Björn Gercke: „An den Anschuldigungen war schlichtweg nichts dran.“

Drei Privatpersonen und eine Gesellschaft hätten lediglich unter Berufung auf die Anschuldigungen von Shelby Lynn und Kayla Shyx sowie nachfolgende Medienberichte Strafanzeige erstattet. „Mit Abschluss des strafrechtlichen Ermittlungsverfahrens zeigt sich, dass die schwerwiegenden Vorverurteilungen unseres Mandanten in den sozialen Netzwerken und in den Medien keine Grundlage hatten“, erklärte die Kanzlei. Sie werde gegen weitere Anschuldigungen sowie gegen „rechtswidrige Verdachtsberichterstattung“ weiter vorgehen.

Dem Sänger Till Lindemann wurde von mehreren Frauen – teils anonym – vorgeworfen, er lasse systematisch junge Fans für Sex rekrutieren. Bei Aftershowpartys soll es zu sexuellen Handlungen gekommen sein. Lindemann wies die Vorwürfe gegen ihn zurück.

Seine Anwälte verwiesen auf Behauptungen in sozialen Netzwerken, Frauen seien bei Konzerten „mithilfe von K.-o.-Tropfen beziehungsweise Alkohol betäubt worden, um unserem Mandanten zu ermöglichen, sexuelle Handlungen an ihnen vornehmen zu können. Diese Vorwürfe sind ausnahmslos unwahr“.

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