zum Hauptinhalt
Wahlhelfer und Wahlhelferinnen zählen in einem Berliner Wahllokal Stimmzettel für die Bundestagswahl. (zu dpa «Einsprüche gegen Bundestagswahl und Abgeordnetenhauswahl in Berlin») +++ dpa-Bildfunk +++

© Foto: dpa/Sebastian Gollnow

Nach Pannenwahl in Berlin: SPD und Union wollen über Reform der Wahlprüfordnung beraten

Bislang entscheidet der Bundestag über Einsprüche wegen möglicher Unregelmäßigkeiten bei Wahlen. Nun wollen SPD und Union Reformen der Wahlprüfordnung prüfen.

Nach der Bundestagsentscheidung zur teilweisen Wiederholung der Bundestagswahl in Berlin haben Vertreter von SPD und Union Reformen der geltenden Wahlprüfordnung angeregt. Der Parlamentarische Geschäftsführer der SPD-Fraktion, Johannes Fechner, kündigte im Gespräch mit der Bundestagswochenzeitung „Das Parlament“ Beratungen darüber an, die Zuständigkeit für die Prüfung von Einsprüchen gegen die Gültigkeit einer Bundestagswahl dem Bundesverfassungsgericht zu übertragen.

Sein CDU-Kollege Patrick Schnieder sagte, man müsse überlegen, das Wahlprüfungsverfahren nur den Karlsruher Richtern zu überlassen. Beide Parlamentarier gehören selbst dem Wahlprüfungsausschuss des Parlaments an.

Bei dem Gremium des Bundestages können Bürger Einspruch wegen möglicher Unregelmäßigkeiten bei Wahlen einlegen. Der Ausschuss prüft, ob Fehler passiert sind, die sich auf die Zusammensetzung des Bundestags ausgewirkt haben könnten oder ob Rechte von Wählerinnen und Wählern oder von Kandidaten verletzt wurden. Schließlich bereitet er eine Entscheidung vor und legt sie dem Bundestagsplenum zur Abstimmung vor.

Der Bundestag hatte vor wenigen Tagen beschlossen, dass die Bundestagswahl wegen der Pannen in Berlin teilweise wiederholt werden soll. In 431 Wahlbezirken werden die Bürgerinnen und Bürger erneut an die Wahlurnen gerufen – wann ist noch offen.

Fechner verwies darauf, dass die Abgeordneten im Wahlprüfungsausschuss über die politische Zukunft von Kollegen entschieden. Da stelle sich die Frage, „ob das zumindest theoretisch den Anschein erwecken könnte, dass wir nicht mehr frei entscheiden“. Daher werde man darüber beraten, ob es nicht besser sei, wenn gleich „das zuständige Verfassungsgericht entscheidet, das in solchen Fällen sowieso angerufen wird“. (dpa)

Zur Startseite

showPaywall:
false
isSubscriber:
false
isPaid:
showPaywallPiano:
false