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Ludgera Selting (l-r), Präsidentin des Verfassungsgerichtshofes, Robert Wolfgang Seegmüller, Vizepräsident, Ahmet Kurt Alagün, Richter und Mitglied des Verfassungsgerichtshofes, und Margarete Gräfin von Galen, Rechtsanwältin und Mitglied des Verfassungsgerichtshofes, stehen in einem Hörsaal der Freien Universität Berlin in Dahlem.

© Foto: dpa/Annette Riedl

Tagesspiegel Plus Exklusiv

„Schäden für die Demokratie drohen“: Innensenat hält Überprüfung der Wiederholungswahl in Karlsruhe für notwendig

Dem Tagesspiegel liegt ein Schreiben der Berliner Innenverwaltung vor, das die Argumentation des Verfassungsgerichtes auseinandernimmt. Deshalb solle das Bundesverfassungsgericht entscheiden.

Womöglich geht die Entscheidung über die Wahlwiederholung in Berlin doch noch vor das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe. Von der Notwendigkeit ist zumindest die Senatsverwaltung für Inneres überzeugt. Das geht aus einer Stellungnahme der Behörde an das Landesverfassungsgericht hervor. Für die Berliner bedeutet das, dass der Wahltermin Mitte Februar nicht zu halten sein könnte.

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