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Ein Mitarbeiter der Berliner Feuerwehr.

© IMAGO/Seeliger

Berlins Innenverwaltung will schnelle Prüfung: War die La-Ola-Welle eines Feuerwehrmanns für die Bauernproteste eine Straftat?

Vor der Feuerwache Wittenau begrüßte ein Mitarbeiter vorbeifahrende Traktoren. Jetzt soll die Behörde den Fall eilig prüfen – disziplinar- und strafrechtlich. Das führt zu Unmut.

Wegen der Grußaktion eines Feuerwehrmanns für protestierende Bauern wächst in der Behörde der Druck, den Mitarbeiter abzustrafen. Die Senatsinnenverwaltung spricht von einer Solidaritätsbekundung mit den Bauernprotesten. Nach Tagesspiegel-Informationen forderte das von Senatorin Iris Spranger (SPD) geführte Innenressort von der Führung der Berliner Feuerwehr nicht nur eine rasche disziplinarrechtliche Prüfung, sondern sogar auch eine ausführliche Untersuchung, ob eine Straftat vorliegt.

Tatsächlich hatte es am Sonntagabend vor einer Woche eine Aktion vor der Feuerwache Wittenau gegeben. Auf der Roedernallee fuhren Traktoren in Richtung Mitte, wo tags darauf die Bauernproteste abgehalten wurden. Der Fall wurde per Video dokumentiert und gelangte aus diversen Chatgruppen an die Öffentlichkeit.

Zu sehen ist, dass die Tore der Wache geöffnet waren, Blaulicht und Martinshörner der Einsatzfahrzeuge waren eingeschaltet. Ein Feuerwehrmann in Dienstkleidung trat heraus, jubelte den Traktorfahrern zu, applaudierte und deutet eine La-Ola-Welle an.

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In einem Rundschreiben des stellvertretenden Landesbranddirektors, Per Kleist, heißt es nun: „Es steht die Frage im Raum, ob hier eine Beamtenpflicht verletzt wurde. Dies wird derzeit noch geprüft.“ Daher laute sein Appell an die Mitarbeiter, „entsprechend der Gesetze und Vorgaben“ zu handeln. „Insbesondere möchte ich hier das Mäßigungsgebot und die innerdienstliche Wohlverhaltenspflicht hervorheben.“ Bedeutet: Beamte dürfen sich in Uniform oder Dienstkleidung politisch nicht betätigen. Das Video habe in den sozialen Medien eine Eigendynamik entwickelt, derlei Inhalt könnte „von Dritten instrumentalisiert werden“.

Die Anstrengungen der Behördenleitung, den La-Ola-Kollegen doch irgendwie mit einer Repressalie zu überziehen, sind schon bemerkenswert.

Manuel Barth, Sprecher der Deutschen Feuerwehr-Gewerkschaft

In den Chatgruppen der Mitarbeiter der Feuerwehr geht es derweil rund. Dort herrscht überwiegend Unverständnis über das Vorgehen der Behördenleitung, zudem solidarisieren sich viele mit dem Beamten. So verbreitet sich der Spruch: „La-Ola-Wellen sind kein Verbrechen.“ Ein weiterer Tenor: Hätte der Beamte einer Neonazi-Demonstration begeistert zugewunken, wäre das ein klarer Verstoß und würde harte Konsequenzen nach sich ziehen. Aber bei einer Bauerndemo wäre derlei Vorgehen unangebracht.

Gewerkschaft kritisiert „blinden Aktionismus“

Auch die Deutsche Feuerwehr-Gewerkschaft (DFeuG) äußerte sich skeptisch. „Es sind Solidarisierungseffekte beobachtbar, die immer dann besonders zu Tage treten, wenn riesige Ungerechtigkeit empfunden wird“, sagte Gewerkschaftssprecher und Landesverbandsvize Manuel Barth. „Die Anstrengungen der Behördenleitung, den La-Ola-Kollegen doch irgendwie mit einer Repressalie zu überziehen, sind schon bemerkenswert.“ Er würde sich dieselbe Energie für vernünftige Kommunikation und Mitarbeiterführung wünschen.

Manuel Barth ist Landesvizechef der Deutschen Feuerwehrgewerkschaft (DFeuG), Personalrat und hat jahrelang in der Leitstelle Notrufe bearbeitet.

© Alexander Fröhlich

Jetzt aber sei ein „völlig übertriebener Reflex der Buße“ zu beobachten, um jedem Verdacht zu entgehen, sich mit etwas gemein zu machen, sagte Barth. Offenbar hangelten sich die Verantwortlichen nun wegen Mängeln im angemessenen Führungsverhalten und Hilflosigkeit „nur noch mit dem Motivationsmittel der Bestrafung voran“, kritisierte der Gewerkschafter.

Die Mitarbeiter engagierten sich auch außerhalb des Dienstes in Projekten mit sozialpolitischer Tragweite. „Das ist gewollt und das ist auch richtig so. Sei es beim Christopher Street Day, beim schwul-lesbischen Stadtfest oder mit der Teilnahme an religiösen Veranstaltungen wie dem Fastenbrechen“, sagte Barth. Die Feuerwehr sei ein Teil der Gesellschaft. Jetzt aber werde „händeringend ein Vergehen“ konstruiert, weil der Mitarbeiter „dem Grundrecht zur Demonstration zuwinkt, ohne seine eigene Dienstbereitschaft einzuschränken“, sagte Barth. „Da halte ich für blinden Aktionismus.“

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