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Nach dem Willen von Stefan Evers sollen bald mehr Schwerbehinderte in den Amtsstuben arbeiten.

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Inklusion in der Berliner Verwaltung: Schwerbehinderte werden eingestellt – auch ohne Stelle

Ab sofort müssen schwerbehinderte Menschen nicht mehr auf eine vakante Stelle warten, bis sie für die Verwaltung arbeiten dürfen. Finanzsenator Evers (CDU) will, dass die Amtsstuben diverser werden.

Menschen mit einer Schwerbehinderung sollen einfacher in der Berliner Verwaltung arbeiten können. Ab sofort können diese auch dann eingestellt werden, wenn keine entsprechende Stelle frei ist, wie Finanzsenator Stefan Evers (CDU) am Montag mitteilte.

In dem Fall wird ein Beschäftigungsverhältnis vorerst auf bis zu zwei Jahre befristet. In dieser Zeit sollen die neuen Beschäftigten mit Schwerbehinderung die Möglichkeit haben, eine freie Stelle in der Verwaltung zu finden und sich einzuarbeiten. Ziel sei ein dauerhaftes Arbeitsverhältnis.

Die neue Regelung gilt dem Senator zufolge in der Verwaltung auf Landes- und Bezirksebene, aber auch in sogenannten nachgeordneten Dienststellen wie dem Landesamt für Gesundheit und Soziales (LAGeSo). Bislang musste immer eine vakante Stelle vorhanden sein, um zum Beispiel eine Person aus einer Werkstatt für behinderte Menschen beim Land Berlin zu beschäftigen.

Ausgelagerter Arbeitsplatz

Alternativ ist es möglich, Menschen einen ausgelagerten Arbeitsplatz über die Inklusionsmittel des Senats zu finanzieren. Wenn eine Behörde einen Menschen mit Schwerbehinderung auf Probe einstellen möchte, kann sie „nichtplanmäßige Personalmittel“ beantragen. Die Mittel werden auch für Auszubildende mit Schwerbehinderung bereitgestellt sowie für Personen aus den Werkstätten für behinderte Menschen. 

„Gemeinsam setzen wir uns dafür ein, mehr Menschen mit Schwerbehinderung zu beschäftigen und wirken darauf hin, dass die Inklusionsmittel künftig in größerem Maße abgerufen werden. Das Land Berlin muss auch in Zukunft ein attraktiver Arbeitgeber bleiben — für alle Menschen“, sagte Finanzsenator Evers.

Laut Finanzverwaltung hat das Land die gesetzliche Mindestquote von fünf Prozent bei der Beschäftigung schwerbehinderter Menschen zuletzt überschritten. Die Quote lag 2020 bei 7,17 Prozent und 2021 bei 7,02 Prozent, aktuellere Daten liegen nicht vor.

Hintergrund der Maßnahme ist auch der Fachkräftemangel. Der Senat rechnet mit knapp 40.000 Beschäftigten im öffentlichen Dienst Berlins, die bis 2031 altersbedingt ausscheiden. Nachwuchs wird deshalb dringend gesucht, auch Seiteneinsteiger sind willkommen. (sims mit dpa)

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