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Als schwerbehindert gelten Leute mit einem Grad der Behinderung von mindestens 50.

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Arbeiten für das Land Berlin: Quote der Schwerbehinderten im öffentlichen Dienst sinkt leicht

Sieben Prozent der Beschäftigten beim Land Berlin haben eine Schwerbehinderung. Das Gesetz schreibt eine Quote von fünf Prozent vor. Viele Landesbetriebe verfehlen die Vorgabe.

Das Land Berlin hat 2020 und 2021 rund sieben Prozent schwerbehinderte Menschen im öffentlichen Dienst beschäftigt. 2021 war die Quote im Vergleich zum Vorjahr von 7,17 auf 7,02 Prozent leicht gesunken. Damit hat das Land in beiden Jahren die Vorgabe erfüllt, dass mindestens fünf Prozent der Angestellten eine Schwerbehinderung haben.

„Das Land Berlin wird seiner Vorbildfunktion als Arbeitgeber gerecht“, sagte Finanzsenator Stefan Evers (CDU) am Dienstag. Das Sozialgesetzbuch verpflichtet Arbeitgeber mit mehr als 20 Mitarbeitenden, eine Schwerbehindertenquote von mindestens fünf Prozent zu erreichen. Die Regelung gilt sowohl für private als auch für öffentliche Arbeitgeber.

„Arbeiten bedeutet Teilhabe. Das Land Berlin muss auch in Zukunft ein attraktiver Arbeitgeber bleiben — für alle Menschen“, sagte Evers. Eine Maßnahme sei zum Beispiel die Kooperationsvereinbarung mit der Landesarbeitsgemeinschaft der Werkstätten für behinderte Menschen, die die Finanzverwaltung, die Arbeitsverwaltung und das Landesamt für Gesundheit und Soziales (LAGeSo) im Dezember vergangenen Jahres beschlossen haben.

Mit dieser wollen die Partner den Übergang von Werkstätten-Beschäftigten in den ersten Arbeitsmarkt fördern. Laut der Vereinbarung sollen mehr dieser Menschen Praktika im öffentlichen Dienst machen können. Das Ziel sei, dass sie anschließend in eine sozialversicherungspflichtige Anstellung wechseln.

140 bis 360 Euro pro nicht besetztem Arbeitsplatz

Das Statistikamt Berlin-Brandenburg erfasste 2021 rund 340.000 schwerbehinderte Menschen in Berlin. Das waren 9,2 Prozent der Bevölkerung. Als schwerbehindert gelten Personen mit einem Grad der Behinderung von mindestens 50. Beschäftigt ein Unternehmen nicht genügend Schwerbehinderte, wird eine Ausgleichsabgabe fällig. Für jeden nicht besetzten Arbeitsplatz muss der Arbeitgeber eine Abgabe von 140 bis 360 Euro pro Monat zahlen.

Zwar überschreitet das Land Berlin die Quote im öffentlichen Dienst deutlich. Allerdings haben 30 der landeseigenen Betriebe die Vorgabe in den Jahren 2020 und 2021 unterschritten.

Unter den Firmen, die deshalb eine Ausgleichsabgabe zahlen mussten, waren beispielsweise die Messe Berlin und das Hebbel-Theater. Das ging 2022 aus einer Antwort des Senats auf eine schriftliche Anfrage des SPD-Abgeordneten Lars Düsterhöft hervor. Der Landesverband des Sozialverbands Deutschland (SoVD) forderte daraufhin, die Höhe der Ausgleichsabgabe zu verdoppeln.

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