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Der Rapper Bushido (l) posiert mit Arafat Abou-Chaker am 03.02.2010 bei der Premiere des Films „Zeiten ändern Dich“

© picture alliance / dpa/Jens Kalaene

Bushido siegt vor Gericht gegen Clan-Boss: Arafat Abou-Chaker muss Rapper Millionen zurückzahlen

Von wegen Manager: Das war Arafat Abou-Chaker jedenfalls nicht für Rapper Bushido, befand nun das Landgericht Berlin. Der Clan-Boss soll jetzt Millionen zurückzahlen.

In der Dauerfehde zwischen Rapper Bushido, bürgerlich Anis Ferchichi, und seinem früheren Wegbegleiter Arafat Abou-Chaker hat das Landgericht Berlin ein weitreichendes Urteil gesprochen, das dem Tagesspiegel vorliegt.

Arafat Abou-Chaker, der nicht Clan-Boss genannt werden will, muss zurückzahlen, was er einst von Bushido kassierte. Am Mittwoch entschied das Landgericht Berlin, dass Abou-Chaker 1.780.805,59 Euro – nebst Zinsen – an Bushido überweisen muss. Am Ende läuft es auf zwei Millionen Euro hinaus. 

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Abou-Chaker klagte – Bushido auch

Dabei hatte Abou-Chaker den Prozess erst losgetreten – doch das ging nach hinten los. 2018 hatte sich Bushido von Arafat getrennt. Der Clan-Boss verlangte aber noch Anteile an den Label-Einnahmen aus den Vorjahren der Videos von Rapper Ali Bumaye und Shindy sowie vom Album „Prince of Belvedair“ von Kay One und stellte alles in Rechnung. Er reichte Klage ein, verlangte von Bushido insgesamt 842.000 Euro zuzüglich Zinsen. 

Daraufhin klagte Bushido, mit Verweis auf Zahlungen seinerseits an Abou-Chaker, die nicht rechtmäßig gewesen seien und forderte das Geld aus den Jahren 2016 bis 2018 zurück. Im April 2023 erging dann ein Versäumnisurteil gegen Abou-Chaker, weil er keine weiteren Anträge stellte.

Gegen das Urteil vom April legte der Clan-Boss daraufhin Einspruch ein. Das Gericht schaute sich die angeblichen Verträge mit Bushido genau an, mit denen sich Abou-Chaker eine Gewinnbeteiligung von 30 und 50 Prozent gesichert hatte – nach Ansicht des Gerichts fürs Nichtstun.

Arafat hatte kein Anspruch auf Zahlungen

Das Gericht befand nun sehr klar: Es bleibt bei der Entscheidung vom April. Alle Managementverträge seien sittenwidrig und damit nichtig. Es habe schlicht keinen Managementvertrag zwischen den beiden gegeben. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Bushido hätte deshalb seinem damaligen Geschäftspartner die Summe nicht zahlen müssen. Das Gericht urteilte: Arafat hatte kein Anspruch auf Zahlungen. Wörtlich hieß es:

  • Abou-Chaker kein „Rücken“ – Beschützer – von Bushido
    „Völlig unklar bleibt, welchen im Einklang mit der Rechtsordnung stehenden Förderungsbeitrag der Kläger (Abou-Chaker) dadurch geleistet haben will, als sogenannter ‘Rücken’ des Beklagten tätig gewesen zu sein. Zu vermuten ist, dass der Kläger meint, dadurch, dass er ‘in den Medien gemeinhin als Kopf des berüchtigten Abou-Chaker-Clans’ firmiere, entstehe der Eindruck, der Beklagte (Bushido) stehe in innigem Kontakt mit ‘Unterweltgrößen’, wodurch sein ‘Gangsterrapper’-Image begründet/verstärkt werde.“ Es sei unklar, weshalb Abou-Chaker „überhaupt als ‘Rücken’ geeignet gewesen sein will und wodurch er dieses Image nach außen hin zum Ausdruck gebracht haben will“.
  • Wie Bushido geschädigt wurde
    Es sei von einem „Handeln zum bewussten Nachteil“ Bushidos auszugehen. Die in einem Vertrag von 2010 festlegte Beteiligung Abou-Chakers an Bushidos Einnahmen „stellt eine erhebliche Verletzung der vermögenswerten Interessen“ dar und benachteiligt Bushido, „weil eine Gegenleistung für die vereinbarten Zahlungen „nicht ansatzweise geregelt ist“.
  • Der Knebelvorwurf
    Die Sittenwidrigkeit der Vereinbarungen ergebe sich aus den Regelungen „unter dem Gesichtspunkt einer Knebelung bzw. sittenwidrigen Einschränkung der allgemeinen oder künstlerischen Handlungsfreiheit“ des Rappers. Der Vertrag „widerspricht in seinem Gesamtcharakter dem Anstandsgefühl aller billig und gerecht Denkenden. Er beschränkt nicht nur die rechtsgeschäftliche, sondern in erheblichem Umfang auch die wirtschaftliche und zu einem großen Teil auch die künstlerische Freiheit des Beklagten weitestgehend zugunsten der Entscheidungsbefugnis“ des Clan-Bosses.

Schlagabtausch via Instagram

Bushido äußerte noch am Mittwoch in einem Video auf Instagram zu dem Urteil: „Ich bin so glücklich. Ich bin so, so glücklich. (...) Es geht hier ums Prinzip: Jahrelang abkassiert, obwohl es rechtlich nicht in Ordnung gewesen ist.“ Und: „Die Vertragsgeschichten, die dort in der Vergangenheit existiert haben, sind sittenwidrig.“

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Auch Abou-Chaker äußerte sich in einer Instagram-Story. Bushido habe „heut‘ gute Laune, weil er nach Jahren mal wieder ‘ne Chartplatzierung abbekommen hat. Schön, freut uns für dich!“. Und weiter: „Aber mal ohne Spaß: Redest von deutschem Recht. Zahl erstmal deine Steuern nach deutschem Recht.“ Der Clan-Boss gab sich entspannt: „Und warum überhaupt so voreilig?“ Nach der ersten Instanz sei es „noch lange nicht vorbei, denn hinten sind die Enten fett“.

Die Trennung des Rappers von seinem langjährigen Weggefährten beschäftigt seit Jahren die Berliner Justiz. Vor dem Landgericht begann am 17. August 2020 ein Strafprozess gegen Arafat Abou-Chaker und drei seiner mitangeklagten Brüder. Die Staatsanwaltschaft wirft den Angeklagten unter anderem Freiheitsberaubung, versuchte schwere räuberische Erpressung, Nötigung, gefährliche Körperverletzung, Beleidigung und Untreue vor. Es geht darum, dass sie Bushido angegriffen haben sollen, nachdem er sich vom Clan-Boss getrennt hatte.

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