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Keiner da? Bei der Lufthansa fallen am Mittwoch die allermeisten Flüge aus..

© REUTERS/Timm Reichert

Update

Lufthansa-Warnstreik seit Mittwochnacht: „Bitte kommen Sie nicht zum Flughafen“

Die Lufthansa hat aufgrund eines Warnstreiks über 1000 Flüge gestrichen. Was Reisende bei Flugausfällen und -verspätungen verlangen können.

Der Verdi-Warnstreik bei der Lufthansa hat die Passagiere mit voller Wucht getroffen. Die Lufthansa strich über 1000 Flüge, an den Drehkreuzen Frankfurt am Main und München ist der Betrieb praktisch eingestellt. Die Airline hatte zuvor versucht, Reisende umzubuchen, räumte jedoch ein, dass die Kapazitäten begrenzt sind.

Die Airline riet Kunden, die kein Umbuchungsangebot erhalten haben, dringend davon ab, an die Flughäfen zu kommen. Dort seien wegen des Streiks „nur wenige oder gar keine“ Serviceschalter geöffnet. Umsteiger ohne Anschlussflug sollten nicht an die deutschen Drehkreuze fliegen. Es bestehe die Gefahr, dass die Gäste dort für mehrere Stunden oder Tage nicht weiterreisen könnten. Mit Einschränkungen muss noch am Donnerstag und Freitag gerechnet werden..

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Der Streikaufruf richtet sich an die rund 20.000 Beschäftigten des Bodenpersonals. Diese kümmern sich um die Abfertigung der Passagiere, des Gepäcks und der Fracht, die Mitarbeiter warten zudem die Flugzeuge und sorgen dafür, dass die Maschinen an die richtigen Positionen geschoben werden.

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Für die Reisenden, die am Mittwoch mit der Lufthansa fliegen wollten, ist das ärgerlich. Für sie gibt es allerdings einen Trost: Sie müssen nicht auf dem Schaden sitzen bleiben. „Wenn ein Streik in die Sphäre der Fluggesellschaft fällt, muss die Airline für eine Ersatzbeförderung sorgen und bei kurzfristigen Absagen auch eine Entschädigung zahlen“, sagt Iwona Husemann von der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen.

[Was ist, wenn es mich trifft? Einen umfassenden Überblick über ihre Rechte finden Sie hier (T+)]

Auf außergewöhnliche Umstände könne sich die Lufthansa in diesem Fall nicht berufen, weiß die Rechtsexpertin. Anders könnte das sein, wenn etwa das Sicherheitspersonal am Airport streikt. Am Mittwoch geht es jedoch um die Beschäftigten der Lufthansa, die mehr Geld wollen. Damit ist die Lufthansa ihren Kunden gegenüber in der Pflicht.

Der Flug fällt aus: Das können Reisende tun

Fällt ein Flug dem Streik zum Opfer, haben Reisende mehrere Möglichkeiten: Sie können auf die Beförderung verzichten und sich das Geld fürs Ticket erstatten lassen. Sie können aber auch das Angebot annehmen, mit einem anderen Lufthansa-Flug zu reisen, oder in die Bahn umzusteigen.

Diese Alternative hat die Lufthansa in den vergangenen Wochen häufig bei Annullierungen angeboten. Notfalls kann man aber auch einen Ersatzflug bei einer anderen Airline buchen und die Kosten der Lufthansa in Rechnung stellen. Allerdings sollte man der Fluggesellschaft vorher eine Frist setzen, selbst für eine Ersatzbeförderung zu sorgen. Diese kann angesichts der Umstände auch notfalls nur wenige Stunden betragen.

Was tun? Wenn der Flug kurzfristig ausfällt oder sich deutlich verspätet, haben Verbraucher Ansprüche auf Ersatzbeförderung und eine Entschädigung.

© dpa

Der Flug verspätet sich und jetzt?

Fällt der Flug nicht aus, sondern findet er mit Verspätung statt, können Reisende ebenfalls das Ticket zurückgeben und ihr Geld zurückverlangen. Allerdings setzt das voraus, dass die Verspätung mindestens fünf Stunden beträgt. Sowohl was die Annullierung als auch die Verspätung angeht, müssen sich Reisende nicht darauf einlassen, einen Gutschein zu akzeptieren, betont der Berliner Reiserechtsanwalt Roosbeh Karimi. Sie können Geld verlangen.

Eine Entschädigung obendrauf

Neben der Erstattung des Tickets beziehungsweise einer Ersatzbeförderung haben Reisende zusätzlich einen Anspruch auf eine Entschädigung nach der EU-Fluggastrechteverordnung. Wird der Flug annulliert oder kommt er mehr als drei Stunden verspätet am Ziel an, kann man eine Ausgleichszahlung verlangen. Diese beträgt zwischen 250 und 600 Euro - maßgeblich ist die Entfernung.

Wer Ihnen hilft

Internetdienstleister wie Flightright oder Fairplane bieten Kunden an, gegen Zahlung einer Provision (etwa ein Drittel) die Ansprüche durchzusetzen. Wer das Geld sparen will, kann seine Daten aber auch in die Flugärger-App der Verbraucherzentrale NRW eingeben und sich ausrechnen lassen, ob man Geld verlangen kann und falls ja, wieviel.

Die App liefert einen Musterbrief mit. Zahlt die Airline nicht, kann man sich an die Schlichtungsstelle für den öffentlichen Personenverkehr in Berlin wenden. Ihre Vermittlung ist für Verbraucher kostenlos.

Problematischer ist die Rechtslage, wenn sich Folgeprobleme stellen. Man verpasst ein Vorstellungsgespräch oder muss im Hotel übernachten, weil der Flieger nicht geht. Damit die Airline auch in diesen Fällen zahlt, muss man nicht nur einen wirtschaftlichen Schaden nachweisen, sondern die Lufthansa muss diesen auch verschuldet haben.

Das wäre etwa der Fall, wenn Reisende zu spät informiert werden. Allerdings haben die Kunden auch ihrerseits eine Schadenminderungspflicht, warnt Husemann. Man muss daher versuchen, Termine zu verschieben und sich auch aktiv über mögliche Verschiebungen bei den Flügen informieren.

Was ist mit dem Anschlussflug?

Ein häufiges Ärgernis: Man verpasst seinen Anschlussflug. Weil der Flug von Berlin nach München ausfällt, kann man den gebuchten Weiterflug nach New York nicht antreten. Ob die Lufthansa für die gesamte Reise haftet, hängt von der Buchung ab.

„Haben Sie eine einheitliche Flugleistung gebucht, muss die Airline auch für den Anschlussflug einstehen“, sagt Verbraucherschützerin Husemann. Haben Sie dagegen bei der Lufthansa die Strecke Berlin-München und anschließend bei einer anderen Airline den Flug in die USA gebucht, können Sie der Lufthansa nur den Zubringerflug in Rechnung stellen.

Pauschalurlauber müssen sich an den Reiseveranstalter wenden

Bei einer Pauschalreise (etwa Flug und Hotel) ist grundsätzlich der Reiseveranstalter in der Pflicht, für Flugersatz zu sorgen. Dabei darf der neue Flug den Reisepreis nicht erhöhen, sagt die Hamburger Verbraucherschützerin Julia Rehberg. Und was ist, wenn man wertvolle Urlaubstage verliert? Angenommen, Sie haben eine Pauschalreise gebucht und kommen zwei Tage später an als geplant, weil Sie auf den neuen Flug warten mussten, dann können Sie Ihren Reisepreis für diese Tage um 100 Prozent kürzen. Einige Reiseveranstalter argumentieren jedoch, dass die Flugkosten höher seien als die Hotelkosten, und wollen daher nur eine kleinere Minderung akzeptieren. Pauschalreisende müssen sich darauf nicht einlassen, weiß Rechtsanwalt Karimi. Wer den Reisepreis mindert, kann aber nicht zusätzlich noch eine Ausgleichszahlung von der Airline verlangen.

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