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Die große Leere: Der Frankfurter Flughafen stellt am Freitag den Betrieb ein.

© imago images/Frank Sorge

Update

Massive Warnstreiks am Freitag: Was Flugreisende tun können

Acht Flughäfen, darunter Frankfurt, sind betroffen. Knapp 300.000 Passagiere müssen umplanen. Die Lufthansa rechnet am Samstag mit normalem Betrieb.

Flugreisende brauchen starke Nerven. Am Mittwoch hatten Bauarbeiten der Bahn vorübergehend die IT der Lufthansa unterbrochen und Chaos am Frankfurter Flughafen angerichtet. Am Freitag folgt der nächste Schlag. Verdi wird den Flugbetrieb an acht deutschen Airports voraussichtlich komplett lahmlegen.

Die Gewerkschaft hat zu einem 24-stündigen Arbeitskampf in Frankfurt, München, Stuttgart, Hamburg, Dortmund, Hannover und Bremen aufgerufen, am Donnerstag kam überraschend auch noch Leipzig dazu. Die Arbeitsniederlegungen beginnen am frühen Freitagmorgen und sollen in der Nacht auf Samstag enden. Nach Angaben des Flughafenverbands ADV sind knapp 300.000 Passagiere betroffen, rund 2340 Flüge fallen aus. Verdi und der Deutsche Beamtenbund fordern im Tarifstreit des Öffentlichen Dienstes 10,5 Prozent mehr. Neben dem Öffentlichen Dienst gibt es auch örtliche Verhandlungen für die Bodenverkehrsdienste und eine bundesweite Tarifrunde für die Luftsicherheit.

Flughäfen stellen den Betrieb ein

Der Warnstreik wird den Luftverkehr massiv beeinträchtigen. Die Flughäfen Frankfurt, München, Hamburg und Stuttgart stellen am Freitag ihren regulären Betrieb ein. Passagiere brauchen diese Airports gar nicht anzusteuern. Aber auch Flughäfen wie der Berliner BER, die nicht bestreikt werden, sind in Mitleidenschaft gezogen. Alle Flüge von und nach München, Frankfurt und Stuttgart fallen am Freitag aus, teilte die Flughafengesellschaft mit. Die restlichen Verbindungen finden statt. Betroffene Passagiere sollen sich an ihre Fluggesellschaft werden.

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Bahn statt Flieger

Die Airlines haben ihre Kunden informiert und bieten Umbuchungen an. Die Lufthansa muss allein in Frankfurt und München rund 1200 Flüge streichen. Die Airline empfiehlt Passagieren mit innerdeutschen Flügen, auf die Bahn auszuweichen. Die Deutsche Bahn rät Reisenden sicherheitshalber einen Platz im Zug zu reservieren. Man biete zwar mit den mindestens stündlichen ICE-Verbindungen zwischen den großen Städten generell ausreichend Kapazitäten, um die vom Streik betroffenen Fluggäste befördern zu können, sagte eine Sprecherin dem Tagesspiegel.

24
Stunden soll der Warnstreik dauern

Dennoch könne es im Laufe des Freitags auf einigen Verbindungen zu einer hohen Auslastung kommen. Man sollte daher einen Sitzplatz reservieren und in der Auslastungsanzeige auf bahn.de und im DB Navigator nach weniger stark nachgefragten Zügen schauen.

Easyjet betont, man werde alles tun, um die Auswirkungen des Streiks so gering wie möglich zu halten. „Wir werden Optionen für Umbuchungen oder Rückerstattungen sowie Hotelübernachtungen und Verpflegung anbieten, falls erforderlich“, sagte ein Sprecher. Die Lufthansa-Tochter Eurowings betont, man biete, so weit möglich, alternative Verbindungen und Umbuchungen auf die Bahn an.

Umbuchen, Mietwagen, Zug

Allerdings ist das keine Nettigkeit, sondern die Fluggesellschaften sind dazu gesetzlich verpflichtet. Bei einem Flugausfall haben Reisende Anspruch auf eine Ersatzbeförderung. Das gilt auch im Fall von Streiks. In aller Regel bieten die Airlines ihren Kunden an, sie auf andere Flüge umzubuchen.

Tun sie das nicht oder passt die neue Verbindung nicht, kann man auch selbst aktiv werden. Man kann etwa eine Bahnfahrkarte kaufen, ein Auto mieten oder einen Alternativflug von einem anderen Flughafen nehmen und die Kosten der Airline in Rechnung stellen.

Aber: „Nehmen Sie vorher Kontakt mit der Airline auf und informieren Sie diese über ihre Alternativpläne“, rät der Berliner Reiserechtsanwalt Roosbeh Karimi. Sonst läuft man Gefahr, auf den Kosten sitzen zu bleiben. Und: Machen Sie das schriftlich, nicht am Telefon – aus Beweiszwecken.

Ticketpreis zurück

Falls Ihnen die Lust aufs Reisen vergangen ist, können Sie auch den Ticketpreis zurückverlangen. Problematisch kann es sein, wenn Sie einen Anschlussflug gebucht haben und den nun verpassen. Glück im Unglück hat man, wenn es sich um eine durchgehende Buchung mit einer einheitlichen Buchungsnummer handelt. Dann gibt es das Geld für den Anschlussflug zurück.

Handelt es sich dagegen um zwei unabhängig voneinander gebuchte Verbindungen mit zwei Buchungsnummern, hat man Pech. „Das kann richtig wehtun“, sagt Karimi. Wer wegen des Warnstreiks strandet und erst am Folgetag fliegen kann, kann eine Hotelübernachtung verlangen.

Bei einer Annullierung oder einer mehr als zweistündigen Flugverspätung muss die Airline für Verpflegung sorgen. Strandet man und kann man die Reise erst man Folgetag antreten, muss die Fluggesellschaft für eine Hotelübernachtung sorgen.

Bei einer Pauschalreise ist dagegen der Veranstalter in der Pflicht. Wer aufgrund des Warnstreiks beispielsweise erst einen Tag später in den Urlaub fliegt, kann den Reisepreis anteilig mindern. Das heißt, man zahlt dann für einen Tag weniger. 

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