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Neben Bargeld sollen Bürgerinnen und Bürger zukünftig auch mit einer digitalen Variante des Euro bezahlen dürfen.

© Who is Danny/AdobeStock

Der digitale Euro kommt: Im November starten die Vorbereitungen

Zwei Jahre haben Notenbanker darüber beraten, wie ein neuer, digitaler Euro aussehen könnte. Heute hat die EZB entschieden, mit den Vorbereitungen für das Zentralbankgeld in digitaler Form zu beginnen.

Der Rat der Europäischen Zentralbank (EZB) hat in seiner Sitzung am Mittwoch seine Zustimmung für die nächste Projektphase des digitalen Euro erteilt. Ab dem 1. November soll mit den Vorbereitungen für eine technische Entwicklung begonnen werden. In dieser Phase soll das Regelwerk für den digitalen Euro fertiggestellt sowie Anbieter ausgewählt werden, die eine Plattform sowie die Infrastruktur für einen digitalen Euro entwickeln könnten. Nach zwei Jahren will die EZB wiederum entscheiden, ob sie zur finalen Phase übergeht, um damit den Weg für eine Ausgabe und Einführung zu ebnen.

„Wir müssen unsere Währung auf die Zukunft vorbereiten“, so EZB-Präsidentin Christine Lagarde. Der digitale Euro sei eine digitale Form von Bargeld, mit der sämtliche digitalen Zahlungen kostenlos möglich und dabei höchsten Datenschutzstandards erfüllt sein sollen.

EZB will ein Höchstmaß an Privatsphäre gewährleisten 

Ende Juni hat die EU-Kommission ihren Gesetzesentwurf zum digitalen Euro vorgelegt. Parlament und Mitgliedsländer müssen dem Vorhaben noch zustimmen. Neben Münzen und Scheinen sollen Menschen in der EU zukünftig auch eine digitale Variante des Euro erhalten können. Er soll für Einkäufe in Geschäften oder Onlineshops sowie für Zahlungen zwischen Privatpersonen nutzbar sein.

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Der EZB-Beschluss von Mittwoch folgt auf eine über zweijährige Untersuchungsphase, in der die Währungshüter ein Konzept für den digitalen Euro entworfen haben. Demnach soll er für sämtliche digitalen Zahlungen im gesamten Euroraum genutzt werden können. Die grundlegende Nutzung soll dabei kostenlos sein und sowohl online als auch offline erfolgen können. Entweder via App oder über eine physische Karte.

Wir müssen unsere Währung auf die Zukunft vorbereiten.

Christine Lagarde, Präsidentin der Europäischen Zentralbank

Bis es so weit ist wird es allerdings noch dauern. Das Zentralbankgeld in digitaler Form wird nach Einschätzung von Fachleuten frühestens ab 2026 eingeführt werden können. Bundesbank-Präsidenten Joachim Nagel sagte im Juli, er rechne damit „dass wir in vier bis fünf Jahren mit dem digitalen Euro bezahlen können.“

Auslöser für den Vorstoß der EU-Kommission sind geänderte Zahlungsgewohnheiten. Es wird immer weniger Bargeld genutzt. Der digitale Euro soll dabei allerdings lediglich eine zusätzliche Zahlungsmöglichkeit sein. Sowohl die Währungshüter der EZB als auch die EU-Kommission betonten immer wieder, er solle Euroscheine und -münzen nicht ersetzen, sondern ergänzen. Zur Verbesserung des Zugangs sowie der Akzeptanz von Bargeld legte die Kommission zeitgleich ein weiteres Gesetz vor. Bürgerinnen und Bürger könnten dann auch „weiterhin zwischen Bargeld, privaten digitalen Zahlungen oder dem digitalen Euro wählen“, so Kommissarin McGuinness.

Datenschutzbehörden fordern mehr Details

Diese Wahlmöglichkeit sehen auch Datenschützer positiv. Ebenfalls am Mittwoch veröffentlichten der Europäische Datenschutzbeauftragte und der Datenschutzausschuss eine gemeinsame Stellungnahme zu der neuen Verordnung.

Vor allem Bedenken beim Thema Datenschutz treiben viele Menschen um. Im Zentrum steht dabei die Befürchtung, dass das Einkaufsverhalten durch Zahlung mit dem digitalen Euro nachvollziehbar wird.

In ihrer Stellungnahme begrüßen die Datenschützer, dass der Vorschlag der Kommission darauf abziele, einen hohen Standard für den Schutz von Privatsphäre und Daten für den digitalen Euro zu gewährleisten. Explizit loben die Behörden auch die geplante offline Modalität. So soll etwa die Bezahlung ohne Zugang zum Internet möglich sein.

Die Datenschützer äußerten allerdings auch eine Reihe von Bedenken, die das Vertrauen und Akzeptanz der neuen Zahlungsvariante untergraben könnten. Zum einen vermissen die Behörden eine verpflichtende Gewährleistung, dass Transaktionsdaten gegenüber EZB und nationalen Zentralbanken pseudonymisiert werden müssen. Die EZB soll lediglich die technische Infrastruktur für die Ausgabe und Abwicklung bereitstellen. Den Vertrieb des digitalen Euro inklusive Kundenkontakt sollen Geschäftsbanken übernehmen. Auch hier sei der Gesetzestext noch nicht detailliert genug. Dazu fordern die Datenschützer mehr Details wie personenbezogene Daten, zum Beispiel bei Zahlungsdienstleistern verarbeitet werden.

In der EU sind sowohl die Wahrung der Privatsphäre als auch der Datenschutz Grundrechte, betont die für Finanzdienstleistungen zuständige EU-Kommissarin Mairead McGuinness. „Der digitale Euro wird diese Grundrechte einhalten“, sagte sie dem Tagesspiegel kürzlich. Das Niveau an Datenschutz sei dabei mit dem von Bargeld vergleichbar. Keine Bank könne nachvollziehen, für was genau Geld ausgegeben würde. Dazu seien sämtliche Daten verschlüsselt.

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