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Die Vorwürfe gegen Walter Homolka und seinen Ehemann Hartmut Bomhoff sind schwerwiegend: Sexismus und Machtmissbrauch.

© Andreas Klaer

Zentralrat erhärtet Sexismus-Vorwürfe : Gutachten im Streit um Potsdamer Rabbiner Homolka vorgestellt

In dem Bericht werden die Vorwürfe gegen Walter Homolka ausführlich beschrieben. Der Potsdamer Rabbiner weist die Anschuldigungen zurück.

Im Streit um den Potsdamer Rabbiner Walter Homolka hat der Zentralrat der Juden in Deutschland erneut Vorwürfe des Machtmissbrauchs und der Diskriminierung erhoben. Am Mittwoch legte das Gremium einen mehr als 800 Seiten umfassenden Bericht der Kölner Kanzlei „Gercke Wollschläger“ vor.

Neben Vorgängen an dem von Homolka viele Jahre lang geleiteten Abraham-Geiger-Kolleg wurden auch weitere Institutionen des liberalen Judentums, in denen Homolka eine führende Position innehatte, untersucht. Auch die Rolle seines Lebenspartners wurde untersucht. Von den Gutachtern wurden bezüglich Walter Homolka insgesamt 46 objektivierbare Vorgänge ermittelt und untersucht.

Nach einem „Ampelsystem“ wurden 12 Vorgänge als „rote“ Fälle qualifiziert, in denen nach Auffassung der Untersuchungsführer jeweils vielfältige Fehlverhaltensweisen zu identifizieren waren, die elfmal als Machtmissbrauch und fünfmal als Diskriminierung zu bewerten waren.

Zeuge beschreibt den Vorfall

Im Unterschied zur im Dezember 2022 veröffentlichten „Executive Summary“ enthält der Bericht ausführliche Falldarstellungen. So erhebt ein Zeuge "A" den Vorwurf, Homolka habe ihm eine Stelle in Südafrika mit den Worten, dort gebe es „riesige schwarze Schwänze“ schmackhaft machen wollen. Der Zeuge habe dies als übergriffig empfunden. Homolka selbst weist das indes zurück: Derartige Aussagen habe er nie getätigt.

Homolka erklärte dazu am Mittwoch, der Endbericht des Zentralrats sei „der vorläufige Schlusspunkt einer Kampagne des Zentralrats gegen mich, deren Ziel von Anfang an klar war: mich als jüdische Stimme mundtot zu machen.“ Es sei beschämend, dass der Zentralrat mit seinem Endbericht den Eindruck erwecken wolle, hier sei irgendetwas bewiesen worden. „Ganz im Gegenteil: Die im Zwischenbericht vom Dezember 2022 geäußerten Mutmaßungen über ‚bis zu 22 strafrechtliche Vorwürfe‘ sind mit Urteil des Landgerichts Berlin vom 9. März als unbelegt untersagt worden“, so Homolka.

Der Mut der Betroffenen verdient größten Respekt.

Josef Schuster, Präsident des Zentralrats der Juden

Schon nach der Vorlage der „Executive Summary“, war der Rabbiner, der nach wie vor Professor an der Universität Potsdam ist, rechtlich gegen die Veröffentlichungen vorgegangen. Teile des Berichts sind deswegen von Auslassungen geprägt. „Die Feststellungen der Gutachter zur strafrechtlichen Relevanz der Fälle dürfen aufgrund einer vorläufigen Entscheidung des Landgerichts Berlin nicht veröffentlicht werden“, heißt es in einer Mitteilung des Zentralrats.

„Der Mut der Betroffenen verdient größten Respekt“, sagte der Präsident des Zentralrats der Juden, Josef Schuster. „In jüdischen Organisationen und Institutionen hat Professor Homolka heute bereits seinen Einfluss größtenteils verloren – und nach den nun veröffentlichten Ergebnissen kann ich mir nicht vorstellen, dass sich daran etwas ändern wird.“

Auch in der Gesellschaft dürfe Machtmissbrauch nicht kleingeredet werden. „Derartige Verdachtsfälle müssen konsequent und öffentlich aufgearbeitet werden“, erklärte Schuster. „Nur so werden wir die nötige Sensibilisierung für den Umgang mit problematischen Strukturen, Verhaltensweisen und Machtgebaren herstellen.“

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