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In Grabow befindet sich einer der ältesten Stammsitze der Anastasia-Bewegung in Brandenburg.

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Völkische Esoteriker: Anastasia-Bewegung ist rechtsextremer Verdachtsfall in Brandenburg

Der Brandenburger Verfassungsschutz stuft die Anastasia-Bewegung als rechtsextremen Verdachtsfall ein. Was macht sie in den Augen der Verfassungsschützer gefährlich?

Der Brandenburger Verfassungsschutz hat die sogenannte Anastasia-Bewegung als rechtsextremen Verdachtsfall eingestuft. Das erklärte Verfassungsschutz-Chef Jörg Müller am Mittwoch im Innenausschuss des Landtags auf Anfrage einer Linken-Abgeordneten. Dem Netzwerk werden verschiedene Siedlungsprojekte zugeordnet. Ein größeres Projekt befindet sich im Ortsteil Grabow der Gemeinde Heiligengrabe (Landkreis Ostprignitz-Ruppin).

Die Bewegung beruft sich auf die Romangestalt Anastasia eines russischen Gegenwartsautors. Ihre Anhänger haben sich einer esoterisch begründeten Rückbesinnung auf die Natur verschrieben, verbunden unter anderem mit einem reaktionären Gesellschaftsverständnis. Die Anhänger gründen „Familienlandsitze“ und verschreiben sich dem Prinzip der Selbstversorgung.

Die Einstufung als Verdachtsfall ermöglicht dem Verfassungsschutz den Einsatz nachrichtendienstlicher Mittel. Dazu zählen unter anderem die Observation und das Einholen von Auskünften über Informanten aus der jeweiligen Szene.

Völkische, rassistische und antisemitische Ideologie

„Teile der Anastasia-Buchreihe weisen verfassungsschutzrelevante Elemente auf, die mit der freiheitlichen demokratischen Grundordnung unvereinbar sind“, erklärte ein Sprecher des Innenministeriums. So enthalte die Buchreihe eine in Teilen völkische, rassistische und antisemitische Ideologie.

Der brandenburgische Verfassungsschutz rechnet gegenwärtig fünf „Familienlandsitze“ der Anastasia-Bewegung zu. „Das Personenpotenzial liegt im unteren bis mittleren zweistelligen Bereich“, führte der Ministeriumssprecher aus. Die Gruppe unterhalte Verbindungen insbesondere nach Österreich und in die Schweiz. Das Gewaltpotenzial schätzte die Behörde als gering ein.

Eine mögliche Gefahr durch die Gruppe besteht nach Einschätzung des Verfassungsschutzes in den Anknüpfungspunkten und dem daraus entstehenden Rekrutierungspotenzial „nicht nur ins rechtsextremistische Spektrum“, erklärte der Sprecher. Als Beispiele nannte er die Szene der sogenannten Reichsbürger und Selbstverwalter.

Zudem sprächen die Anastasia-Bücher esoterisch-ökologisch geprägte Milieus an, weshalb der Landesverfassungsschutz die Gefahr sieht, dass die Ideologie dazu geeignet sei, „auch Personen zu radikalisieren, die zuvor nicht in extremistischen Zusammenschlüssen aktiv gewesen sind“.

Es gebe bereits Belege für Verbindungen der Bewegung zu Akteuren des Rechtsextremismus, der Holocaustleugner-Szene und der Reichsbürger und Selbstverwalter, betonte der Sprecher des Innenministeriums. „Es liegen beispielsweise konkrete Erkenntnisse zu Überschneidungen mit der Reichsbürgergruppierung ‚Königreich Deutschland’ vor.“ (dpa)

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