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Horst Mahler, ehemaliger NPD-Anwalt, im November beim Prozess wegen Volksverhetzung und Leugnung des Holocaust.

© dpa/Fabian Sommer

Schlechter Gesundheitszustand: Volksverhetzungs-Prozess gegen Horst Mahler vorläufig eingestellt

Das Verfahren gegen den früheren NPD-Anwalt Horst Mahler stand bereits kurz vor dem Abschluss. Gesundheitliche Probleme verhindern vorerst das Urteil.

Der Prozess gegen den ehemaligen NPD-Anwalt Horst Mahler wegen Volksverhetzung und Leugnung des Holocaust ist nach Angaben seines Verteidigers vorerst ausgesetzt. Das Verfahren ist laut einem Beschluss des Landgerichts Potsdam vom Freitag wegen des schlechten Gesundheitszustands des 87-Jährigen vorläufig eingestellt worden, sagte Rechtsanwalt Jan Dollwetzel am Montag auf Anfrage. Eine Sprecherin des Gerichts erklärte lediglich, der Beschluss des Gerichts müsse allen Beteiligten erst zugestellt sein. Daher werde es voraussichtlich erst Mitte der Woche offiziell Auskunft dazu geben.

Mahler hatte in einer Verhandlung Anfang März über gesundheitliche Probleme geklagt. Daraufhin hatte das Gericht eine erneute Begutachtung des Angeklagten angeordnet und die folgenden Verhandlungstermine aufgehoben.

Mahler wollte noch Stellung nehmen

Zuvor hatten aber bereits Staatsanwaltschaft und Verteidigung ihre Plädoyers gehalten. Der Staatsanwalt hatte wegen Volksverhetzung und Leugnung des Holocaust vier Jahre und acht Monate Haft für Mahler gefordert. Die Verteidigung forderte einen Freispruch. Anschließend wollte Mahler in seinem letzten Wort vor dem Urteil noch einmal ausführlich Stellung nehmen.

Die Anklage wirft Mahler rechtswidrige Äußerungen in elf Schriften vor, die er zwischen 2013 und 2017 teils aus der damals verbüßten Haft heraus über das Internet und Mails verbreitet haben soll. Darin beschwört er einen angeblichen Kampf des „deutschen Volksgeistes“ gegen das Judentum, das auf Weltherrschaft ausgerichtet sei. Mahler hatte im Prozess eingeräumt, die Schriften verfasst zu haben, und diese auch verteidigt.

Der 87-Jährige war bereits mehrfach wegen Holocaust-Leugnung verurteilt worden und hatte seine Freiheitsstrafen von 2009 bis Oktober 2020 mit einer Haftunterbrechung in der Justizvollzugsanstalt Brandenburg/Havel abgesessen. 2015 war Mahlers Haft wegen seiner schweren Erkrankung unterbrochen worden. Als er die Strafe im April 2017 wieder antreten sollte, floh der damals 81-Jährige nach Ungarn und bat dort vergeblich um politisches Asyl. Nach seiner Auslieferung im Sommer 2017 musste Mahler seine Reststrafe absitzen. (dpa)

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